…die Investitionsabgeltung festgeschrieben. Die Tatsachen somit, die für die abgabenrechtliche Beurteilung des Abzuges der AfA notwendig sind, wurden der belangten Behörde damit jedenfalls im wesentlichen Umfang in diesem Moment offengelegt. Dies erhellt ja auch aus dem "AfA iO" - Vermerk im elektronischen Akt, der wohl bei…
…Wiederaufnahme des Verfahrens aufgrund des Hervorkommens neuer Tatsachen oder Beweismittel ist, ob der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen ist, dass sie schon in diesem Verfahren, bei richtiger rechtlicher Subsumption, zu der nunmehr im wiederaufgenommenen Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte…
…oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder c) der Bescheid von Vorfragen abhängig war und nachträglich über…
…sowie des Geschäftsführers adressiert war, wurde von der Post mit dem Vermerk „verzogen“ rückgemittelt. Im Zentralen Melderegister waren zum Entscheidungszeitpunkt keine Meldedaten des letztausgewiesenen Geschäftsführers der Bf. vorhanden. Beweiswürdigung Dieser Sachverhalt gründet sich auf die im Akt einliegenden Urkunden, die Erhebungen des Bundesfinanzgerichtes sowie auf…
…wie das im Beschwerdefall der Fall war, besteht (Vgl. dazu auch Punkt III.3.3.). Der Bf. hätte daher weder die Umsatzsteuer noch die Vorsteuern für den landwirtschaftlichen Betrieb in die Umsatzsteuererklärung 2007 aufnehmen dürfen. 3.3. Wiederaufnahme – neue Tatsachen und Ermessen 3.3.1…
…Neuer Steuerberater ist die Heinz Neuböck Wirtschaftstreuhand GmbH, vertreten durch Hr. Dr. X.. Am 24.02.2016 kam es zu einer Akteneinsicht des neuen Steuerberaters. Dabei wurde eine Stellungnahme zu den Feststellungen angekündigt, die am 08.03.2016 beim Finanzamt eintraf und keinerlei neue Tatsachen…
…10.6 PB ("Neue Tatsachen und Beweismittel § 303 Abs. 4 BAO") hielt die Außenprüferin fest: "Die angeführten Feststellungen lt. Tz. 10.1. bis 10.5. lt. Bp stellen keine geringfügigen Differenzen, die aufgrund der "Prognose" für zukünftige Veranlagungszeiträume entstehen, dar. Im Jahr 2000 hätten die…
…den von der Sachbearbeiterin auf der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2009 angebrachten Vermerk sowie durch die Tatsache, dass auch das Formular E 1c für 2009 elektronisch unterstützt verfasst wurde. Hinzu tritt, dass es im Jahr 2009 zahlreiche Abklärungen der zuständigen Bearbeiter/innen des Finanzamtes gab…
…gemäß § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 hätte handeln sollen, keine neue Tatsache oder/und neues Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 BAO dar. Auf dem Umstand, dass es sich bei einem Bachelor- und einem Masterstudium nicht um ein Studium gemäß § 2 Abs…
…aktenkundigen Unterlagen vermochten dem Finanzamt zum Zeitpunkt seiner Erstentscheidung keine Klarheit darüber zu verschaffen, welcher Betrag dem Bw. im Jahr 2005 von der Firma G. tatsächlich ausbezahlt wurde. Für das Finanzamt traten durch das Schreiben der Firma G. vom 28. Jänner 2008 neue Tatsachen im…
…August 2006 (Akt 2004 Seite 9ff) brachte die Bw. vor: 1. Wiederaufnahme: Eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO setzte ua. voraus, dass Tatsachen und Beweismittel neu hervorgekommen seien (nova reperta), die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht hätten werden können. Es entspreche…
…keine Leistung erbracht hätte, aber Rechnungen ausgestellt hat, und somit die Kenntnis der Umstände (selbst wenn man das Vorliegen neu hervorgekommener Tatsachen bejahen würde) nicht einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte, was allerdings eine Voraussetzung für die Wiederaufnahme darstellen würde. (Eine allfällige Rechnungsberichtigung…
…aber bei der Entscheidung über die Beschwerde gegen einen Sicherstellungsauftrag auf im Beschwerdeverfahren der Behörde zur Kenntnis gelangte neue Tatsachen und Beweise - welche sich allerdings auf die Überprüfung der Frage zu beschränken haben, ob im Zeitpunkt der Erlassung des erstinstanzlichen Sicherstellungsauftrages die dafür erforderlichen Voraussetzungen…
…Bilanzen zum 31.12.2002 bis 2004 war dieses Wirtschaftsgut (nach der Aktivierung der Anschaffungsnebenkosten) mit rund EUR 288.000,00 ausgewiesen. Wie oben schon erwähnt wurden den Prüfungsorganen auch die Auszüge bezüglich des Kreditkontos [Bank_A] Kto.Nr. [#######] vorgelegt (siehe Vermerk im Arbeitsbogen Bl…
…findet im Aktengeschehen somit keine Entsprechung. Evident ist lediglich, dass dem Finanzamt die Veräußerung der Liegenschaft O am 22. Mai 2002 zur Kenntnis gelangte. Im gegebenen Fall steht somit unzweifelhaft fest, dass die Veräußerungen der Liegenschaften D und W durch den Bw. neue Tatsachen darstellten…
…des Umstands, dass auch der Wiederaufnahmebescheid mit der Begründung, allfällige neue Tatsachen oder Beweismittel seien nicht geeignet, einen im Spruch anderslautenden Einkommensteuerbescheid herbeizuführen (§ 303 Abs 1 letzter Satzteil BAO), bekämpft werden kann, ist im Wege eines Mängelbehebungsverfahrens nach § 85 Abs 2 BAO (unter Rechtsbelehrung gemäß §…
…| -84.198,10 Zumal sich im Akt der Vermerk findet, dass die Vertriebstätigkeit der GBP realistisch erscheine, geht die Rechtsmittelinstanz davon aus, dass es sich um eine mit Gewinnerzielungsabsicht betriebene Tätigkeit handelt. Durch die im Gegensatz zu den Feststellungen der ersten Instanz deutlich niedrigeren…
…dass auch bei etwaigem Vermerk im Grundbuchsauszug vom 20.11.2012 zur Adresse der Person mit gleichem Namen wie der Bw in C, Nr. 28 mit gefestigtem Datum vor Erstellung des Grundbuchsauszugs vom 20.11.2012 die bestehende Tatsache der Personenidentität nicht als nachgewiesen zu…
…Verwaltungsgerichtes abzuändern ist, die Änderungsbefugnis des Verwaltungsgerichtes in jede Richtung besteht. Das Verwaltungsgericht ist im Anwendungsbereich der BAO somit nicht an das Beschwerdebegehren gebunden. Es darf auch zu Lasten des Beschwerdeführers verbösernde Entscheidungen treffen und hat auf neue Tatsachen, Beweise und Anträge, die ihm zur…
…Jahr ist aktenkundig) gab Anlass, die Ansässigkeit im Rahmen der Betriebsprüfung von amtswegen zu hinterfragen. Erst das vorgelegte Schreiben des Finanzamtes Nürnberg-Süd vom 02.10.2014, wonach die Ansässigkeit der Bf. in Österreich grundsätzlich bestätigt wurde, führte zu der die Wiederaufnahme auslösenden neuen Tatsache …