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BFG RV/7101527/2020Das neu Hervorkommen von Tatsachen oder Beweismitteln ist bei einer beantragten Wiederaufnahme des Verfahrens aus der Sicht des Beschwerdeführers zu prüfen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.03.2023

…BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist." (Rn 23) Gestützt auf diese Grundsatzentscheidung sind mittlerweile zwei zurückweisende Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofes ergangen (VwGH 29.3.2017, Ro 2016/15…

UFSW RV/2053-W/08Nur neu hervorkommende Umstände, die die Einbringung der Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen, berechtigen die Erlassung eines Vollstreckungsbescheides.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2009

…Einbringung auf Grund der in den Bescheiden vom 16. März 2006 angeführten Nachfristen hervorgekommenen Umstände, die die Einbringung der Abgabe gefährden oder zu erschweren drohen, getroffen. Der Verdacht der Abgabenhinterziehung ist nicht während der Zeit der Hemmung neu hervorgekommen, sondern vielmehr im Zuge des Betriebsprüfungsverfahrens…

BFG RV/7105072/2017Wiederaufnahme des Verfahrens bei neu Hervorkommen von Tatsachen und Beweismittel
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020

…lit. b iVm Abs. 2 lit. b BAO ist somit abzuleiten, dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen ist (vgl. VwGH 19.10.2016, Ra 2014/15/0058; VwGH 29.03.2017, Ro…

UFSW RV/1998-W/05Eine amtswegige Wiederaufnahme ist u.a. dann zulässig, wenn Tatsachen neu hervorkommen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.05.2006

…Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Wiederaufnahmsgründe sind im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existente Tatsachen, die später hervorkommen…

UFSW RV/3746-W/021. Strittig in einem anderen Verfahren: die weitere Zurechnung einer zunächst betrieblichen, dann verschenkten, noch später veräußerten Liegenschaft an den Übergeber und die daran anknüpfende Besteuerung des Veräußerungsgewinnes bei ihm. 2. Erfüllt die dort neu hervorkommende Tatsache des Nichtbestehens einer Kaufoption und deren letztinstanzliche Verwertung als weggefallener Schlussstein für die Begründung der Zurechnung des wirtschaftlichen Eigentums a) den Neuerungstatbestand und/oder b) den Vorfragentatbestand?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.03.2009

…dass der für die Verfahrensaufrollung herangezogene Wiederaufnahmegrund vorliegt. Er bestreitet, dass erst die allenfalls neu hervorgekommene Tatsache: Nichtvorliegen einer zuvor unbedenklich angenommenen Kaufoption für einen vom Bw bestimmten Dritten, wäre sie bekannt gewesen, zu einem anders lautenden Spruch des zuvor ergangenen Steuerbescheides hätten führen können…

UFSS RV/0239-K/04Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)12.10.2007

…durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonst wie erschlichen worden ist, oder lit. b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, oder lit. c) der…

UFSK FSRV/0003-K/11Zurückweisung eines verspäteten Antrages auf Wiederaufnahme eines Finanzstrafverfahrens; nachträgliches Hervorkommen der wahrheitsgemäßen Zuordnung eines Wirtschaftsgutes kein tauglicher Wiederaufnahmsgrund für den zuvor lügenden Beschuldigten
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid30.08.2011

…16. Jänner 2006 wider Erwarten doch Bescheidqualität erlangt, dann wäre die Wiederaufnahme aus den nachstehend angeführten Gründen zulässig [erforderlich]: Es lägen neu hervorgekommene Beweismittel vor, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht hätten werden können. Der UFS habe nämlich im Finanzstrafverfahren das Bauprojekt in Wien…

BFG RV/4100612/2019Wiederaufnahme des Verfahrens ohne Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2020

…gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten…

UFSW RV/0333-W/05Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.12.2005

…zulässig ist und a) der Bescheid durch Fälschung einer Urkunde, falsches Zeugnis oder eine andere gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten…

UFSW RV/0383-W/04Wiederaufnahme von amtswegen wegen Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.12.2004

… 303 Abs 4 BAO erfolgt sei, weil Tatsachen neu hervorgekommen seien, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht worden seien und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Mit Eingabe…

UFSL RV/0220-L/04Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens - Hervorkommen neuer Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2004

…Manuela St. GmbH auf dem der Gebührenvorschreibung zu Grunde liegenden Bestandvertrag) nach Erlassung der Gebührenvorschreibung mit Bescheid vom 6. März 2003 neu hervorgekommen ist. Im Schreiben vom 14. April 2004 teilte die Berufungswerberin mit, dass die übersandten Aktenteile aus dem Akt des Finanzamtes Freistadt Rohrbach…

UFSW RV/3447-W/12Liebhaberei bei Vermietung eines Einfamilienhauses: Wiederaufnahme des Verfahrens ohne neu hervorgekommene Tatsachen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.01.2013

…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden…

UFSG RV/0044-G/051. Amtswegige Wiederaufnahme wegen Hervorkommens neuer Tatsachen 2. Vorliegen einer steuerlichen Mitunternehmerschaft in Form einer atypisch stillen Gesellschaft?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)24.09.2008Teil 1/2

…sind oa. Rechtsausführungen entgegen zu halten, wonach das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen ist. Die hier strittige "Mitunternehmerschaft" wurde von Seiten des Finanzamtes erstmals in den Jahren 1998 und 1999 geprüft (und zwar hinsichtlich der Jahre 1993 bis 1996);…

UFSW RV/1741-W/10Antrag auf Wiederaufnahme ohne Hervorkommen neuer Tatsachen sowie Anregung einer Wiederaufnahme von Amts wegen, weil ein Alleinerzieherabsetzbetrag mangels Rechtskenntnis bisher nicht geltend gemacht wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.10.2010

…1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen würden, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden seien, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders…

UFSI RV/0242-I/11Unzulässigkeit einer Wiederaufnahme des Verfahrens bei neu entstandenen Tatsachen (nova producta)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2011

…eingestuft, da die Betätigung nicht aufgrund von wirtschaftlichen Unwägbarkeiten, sondern insbesondere aus privaten Motiven beendet wurde. [...] Die durch diesen oben abgeführten Sachverhalt neu hervorgekommenen Tatsachen berechtigen zu einer amtswegigen Wiederaufnahme der einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellung für die Jahre 2003 bis 2005 nach § 303 Abs. 4…

UFSG RV/0207-G/02Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens im Zusammenhang mit Bauherrenproblematik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2003

… 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des…

UFSG RV/0694-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund darstellen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…mit € 3.114,14 fest. Die Wiederaufnahme wurde im Wesentlichen mit dem Neuhervorkommen des Abschlusses eines Hauskaufvertrages vor dem Erwerb des Grundstückes begründet. In der gegen diesen Wiederaufnahmebescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde nach Wiedergabe einzelner Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vorgebracht, dass eine wesentliche Frage jene…

UFSG RV/0693-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.04.2009

…mit € 3.114,14 fest. Die Wiederaufnahme wurde im Wesentlichen mit dem Neuhervorkommen des Abschlusses eines Hauskaufvertrages vor dem Erwerb des Grundstückes begründet. In der gegen diesen Wiederaufmahmebescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde nach Wiedergabe einzelner Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vorgebracht, dass eine wesentliche Frage jene…

UFSG RV/0690-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2009

…mit € 3.221,12 fest. Die Wiederaufnahme wurde im Wesentlichen mit dem Neuhervorkommen des Abschlusses eines Hauskaufvertrages vor dem Erwerb des Grundstückes begründet. In der gegen diesen Wiederaufnahmebescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde nach Wiedergabe einzelner Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vorgebracht, dass eine wesentliche Frage jene…

UFSG RV/0689-G/08Das Hervorkommen neuer Tatsachen und Beweismittel kann selbst bei Verschulden der Behörde an der Nichtfeststellung der maßgeblichen Tatsachen im Erstverfahren einen Wiederaufnahmsgrund bilden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.01.2009

…mit € 3.221,12 fest. Die Wiederaufnahme wurde im Wesentlichen mit dem Neuhervorkommen des Abschlusses eines Hauskaufvertrages vor dem Erwerb des Grundstückes begründet. In der gegen diesen Wiederaufnahmebescheid rechtzeitig eingebrachten Berufung wurde nach Wiedergabe einzelner Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofes vorgebracht, dass eine wesentliche Frage jene…