…wurden mit der Beilage zur Einkommensteuererklärung 2014 zeitgleich übermittelt und lagen der belangten Behörde im Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides vor. Somit handelt es sich auch hierbei um nicht um neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel. Insgesamt liegt somit kein tauglicher Grund für eine Wiederaufnahme gem. …
…der Einkommensbeteuerung unterzogen. 2. Die Bescheide über die Wiederaufnahme des Verfahrens enthalten folgende Begründung (kursive Schreibweise im Original): "Anlässlich einer nachträglichen Prüfung Ihrer Erklärungsangaben sind die in der Begründung zum beiliegenden Einkommensteuerbescheid angeführten Tatsachen und/oder Beweismittel neu hervorgekommen, die eine Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß…
…und mit Adresse geführt. Von entscheidender Relevanz für die Beurteilung ist zunächst die Lösung der Frage, ob es sich dabei wirklich um neu hervorgekommene Tatsachen und/oder Beweismittel betreffend die abgeschlossenen Einkommensteuerverfahren 2012 und 2013 handelt. Dazu wird auf die einhellige Auffassung von Lehre (Ritz…
…Abs 4 B-VG berührt, denen grundsätzliche Bedeutung zukommt (siehe oben). Die Bf hat einen Wiederaufnahmeantrag gestellt, ohne jedoch neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel zu nennen. Daher ist dieser Antrag abzuweisen (§ 303 Abs 1 lit b BAO). Erhebliche Rechtsfragen i.S. von Art 133 Abs…
…diesbezüglich bloß rechtliche Ausführungen dargestellt finden; jedoch finden sich keine tauglichen, tatsächlich neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel zu den (allenfalls) umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalten (Liebhaberei Haus-B und Gut-S). Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 29.3.2019, RV/7103166/2018, ergangen zur Beschwerde (der gegenständlichen…
…wird auf die Wiederaufnahme mit keinem Wort eingegangen. Es findet sich ebenfalls kein konkreter Wiederaufnahmetatbestand angeführt und es werden nicht explizit neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel benannt. Angeführt findet sich bloß, dass im Zuge der Außenprüfung eine detaillierte Mehr-Weniger-Rechnung abverlangt worden sei und…
…Notwendigkeit einer Weiterverrechnung des Kundenstockes von der deutschen Muttergesellschaft an die bP. erst aufgrund der (deutschen) Außenprüfung bekannt wurde. Strittig ist, ob die Außenprüfung des Finanzamtes Kaiserslautern und/oder das Ergebnis der Außenprüfung neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit…
…ertragsteuerrechtlichen Betriebsvermögenszugehörigkeit des Mietobjektes zu negieren. Sie könnten die in den angefochtenen Sachbescheiden gezogenen Rechtsfolgen auch dann nicht rechtfertigen, wenn sie sich auf neu hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel stützten. 3. Ohne Rechtfertigung der Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2009, Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2010…
…11.500,00 als auch die dem Bf. am 12.5.2014 zugeflossene Bonifikation über € 2.875,00.). Entgegen der Ansicht des Bf. lagen daher dem angefochtenen Bescheid betreffend Wiederaufnahme Einkommensteuer 2014 neu hervorgekommene Tatsachen und Beweismittel im Sinn dem § 303 Abs. 1 lit…
…Wiederaufnahme des Verfahrens. Er stützte diesen Antrag auf § 303 Abs. 1 lit. b BAO (neu hervorgekommene Tatsachen bzw. Beweismittel). Der Antrag wurde zusammengefasst wie folgt begründet: Die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Z. habe u.a. in der vom Bf. genutzten Wohnung die Fenster ausgetauscht. Für diese Sanierungsmaßnahme…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist…
…welches die Wiederaufnahmebescheide für die Jahre 1999 und 2000 im Jahr 2004 erlassen hat. Auf diesen Wiederaufnahmegrund der "neu hervorgekommenen Tatsachen und/oder Beweismittel" stützte sich die nun zuständige Abgabenbehörde sowie auf die Vorsteuerkürzung für Inlandsdiäten bei Reisen an weitere Mittelpunkte der Geschäftstätigkeit in Höhe…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme des Verfahrens hat den Zweck…
…die Jahre 2001 bis 2003 eine entsprechende Qualifizierung ihrer Geschäftsführertätigkeit vorgenommen werden können und bereits damals ihre Tätigkeit für die X-GmbH - gegebenenfalls - als lohnsteuerpflichtiges Dienstverhältnis und nicht als selbständige Erwerbstätigkeit eingestuft werden können. Die Wiederaufnahme aufgrund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit…
…Tz 10 zu § 303 mwN). Auf diesen Wiederaufnahmegrund der "neu hervorgekommenen Tatsachen und/oder Beweismittel" stützte sich die Abgabenbehörde im angefochtenen Wiederaufnahmebescheid und verwies diesbezüglich auf die Begründung des Sachbescheides, wonach die beantragten Telefonkosten wie in den Vorjahren um einen Privatanteil von 75% zu kürzen…
…November 2006, GZ RV/0012-L/04, mit der Begründung Folge gegeben, dass sich aus dem angefochtenen Wiederaufnahmebescheid der konkrete Wiederaufnahmegrund (neue hervorgekommene Tatsachen oder Beweismittel) nicht ergeben habe. Der Berufungsbehörde sei es aber verwehrt, einen solchen zu ergänzen. Da auf Grund der Stattgabe der…
…9 BMR vorliege. Ob diese Schlussfolgerung richtig war oder nicht, vermag der unabhängige Finanzsenat nicht zu beurteilen, ändert aber nichts daran, dass eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht zulässig ist, weil Tatsachen (Beweismittel) nicht neu hervorgekommen sind. Aus diesem Grunde geht auch die Rüge des Bw…
…VwGH 4.9.2003, 2000/17/0024; VwGH 16.11.2004, 2000/17/0022). Neu hervorgekommen sind grundsätzlich all jene Tatsachen oder Beweismittel, die im Zeitpunkt der Fällung des Erkenntnisses (Erlassung des Bescheides) zwar schon existent, aber bisher nicht berücksichtigt werden konnten, weil sie entweder…
…sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Dem Prüfbericht vom 27. September 2010, auf den die Begründungen der angefochtenen Wiederaufnahmebescheide verweisen, ist als neu hervorgekommene Tatsache zu entnehmen…
…1 lit. b FinStrG ist eine Wiederaufnahme zu verfügen, wenn, wie unter lit. b angeführt, Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind, die im abgeschlossenen Verfahren nicht geltend gemacht werden konnten. Der diesbezügliche Antrag auf Wiederaufnahme beschreibt ausführlich den Wiederaufnahmsgrund gemäß § 165 Abs. 1 lit. b…