…nach Tarif gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 errechneten Steuer abzuziehen (s. auch ErlRV 190 BlgNR XXVI. GP, 8). Er ist nicht negativsteuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 begrenzt (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen, EStG 2020, …
…987,61 Absetzbeträge iHv -4.635,01 abzuziehen wären. Dies ergibt eine Summe iHv EUR -1.647,40. "Negativsteuerfähig" sind jedoch nur jene ausdrücklich im Gesetz aufgezählten Absetzbeträge. Ergibt sich die Einkommensteuer unter null, ist nach § 33 Abs 8 Z 1 EStG 1988 insoweit der…
…käme § 33 Abs 2 Z 1 EStG 1988 idF BGBl I 2018/62 (siehe Zitierung oben) zur Anwendung, demzufolge der Familienbonus Plus nicht negativsteuerfähig und somit nicht zu erstatten ist. Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage (ErlRV 190 BlgNR XXVI. GP, 8) ist der Familienbonus Plus…
7.8.9 "Negativer" Aktivposten Rz 3248: Der Aktivposten iSd § 8 Abs. 6 Z 2 EStG 1988 begrenzt den von den Anschaffungskosten abgeleiteten Leasingaufwand für PKW und Kombi mit der AfA von diesen Anschaffungskosten. Es erfolgt somit im Ergebnis eine Umstellung von Leasingaufwand zu AfA…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache N.N. über die Beschwerde vom 4.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 11.11.2016, mit dem der Antrag vom 3.11.2016…
…errechneten Steuer abzuziehen ist (s auch ErlRV 190 BlgNR XXVI. GP, 8). Der Familienbonus Plus ist nicht negativsteuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer begrenzt (er ist ausschließlich von der Tarifsteuer gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 abzuziehen: Jakom/Kanduth-Kristen EStG…
…mit EUR -500,00) abzuziehen waren. Die negative Einkommensteuer ist jedoch grundsätzlich nicht rückerstattungsfähig. "Negativsteuerfähig" und somit unter dem Betrag von EUR 0,00 rückerstattbar an Einkommensteuer, sind nur jene ausdrücklich im Gesetz aufgezählten Absetzbeträge wie zB der Alleinverdienerabsetzbetrag, nicht jedoch etwa der Teuerungsabsetzbetrag. Ergibt…
24.11 Beteiligungsveräußerungentfällt gemäß § 31 EStG 1988 und Rente Rz 7057: Wird eine Beteiligung im Sinne des § 31 EStG 1988 gegen eine Kaufpreisrente übertragen, ist für die Berechnung des steuerpflichtigen Veräußerungsüberschusses Rz 7055 sinngemäß anzuwenden, da § 31 EStG 1988 als lex specialis zu § 29 Z…
… 33 Abs. 1 EStG 1988 errechneten Steuer abzuziehen (s. auch ErlRV 190 BlgNR XXVI. GP, 8). Er ist nicht negativsteuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer begrenzt (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2021, § 33 Rz 45). Da im Beschwerdefall die Steuer vor…
14.8 Nichtabzugsfähige Steuern (§ 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988) 14.8.1 Steuern vom Einkommen Rz 4847: Veranlagte bzw. im Abzugsweg erhobene Einkommensteuer (wie die Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer) und entsprechende ausländische Steuern sind gemäß § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 nicht abzugsfähig…
…Abs. 1 EStG 1988 ermittelten Steuer abzuziehen sei. Der Familienbonus Plus sei nicht negativsteuerfähig. Die Wirkung sei mit der Höhe der ermittelten Tarifsteuer begrenzt. Die Behörde beantragte die Abweisung der Beschwerde. Der Vorlagebericht erging auch an den Bf. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen Rechtliche Grundlagen Gemäß …
…§ 33 Abs. 1 EStG 1988 errechneten Steuer abzuziehen (s. auch ErlRV 190 BlgNR XXVI. GP, 8). Er ist nicht negativsteuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer begrenzt (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2021, § 33 Rz 45). Da im Beschwerdefall die Steuer vor…
…2 EStG 1988 als "erster" Absetzbetrag von der nach Tarif gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 errechneten Steuer abzuziehen. Er ist - siehe obigen Wortlaut - jedoch nicht "negativsteuerfähig", seine Wirkung ist mit der Höhe der Tarifsteuer begrenzt. Stehen dem Steuerpflichtigen weitere Absetzbeträge zu (z.B. Verkehrsabsetzbetrag)…
…EStG vor Abzug der Absetzbeträge mit € 2,05 und nach Abzug der Absetzbeträge mit € - 1.239,15. Aufgrund der "negativsteuerfähigen Beträge" sowie der anrechenbaren Lohnsteuer setzte das Finanzamt die Einkommensteuer mit einer Gutschrift von € 2.177,00 fest (BFG-Akt AS 31…
…die Einkommensteuer vor Abzug der Absetzbeträge 0,00 Euro ausmachte, wurde der - nicht negativsteuerfähige - Familienbonus Plus mit 0,00 Euro angesetzt. In ihrer dagegen erhobenen Beschwerde vom 29.3.2020 führte die Bf begründend aus, dass sie sich durch die Indexierung der steuerlichen Begünstigungen in…
…33 Abs. 2 EStG als "erster" Absetzbetrag von der nach Tarif gemäß § 33 Abs. 1 errechneten Steuer abzuziehen. Er ist - siehe obigen Wortlaut - jedoch nicht "negativsteuerfähig", seine Wirkung ist mit der Höhe der Tarifsteuer begrenzt (s. dazu auch zB Jakom/Kanduth-Kristen EStG, 2021, Rz…
…ob der Bf. daher der Familienbonus Plus dem Grunde nach zusteht, kann sich dieser der Höhe nach nicht auswirken, da der Familienbonus Plus nicht negativsteuerfähig ist (vgl. Kanduth-Kristen, in Jakom14 (2021) § 33 Rn 45). Eine Änderung des Spruchs des Einkommensteuerbescheides 2019 kann daher nicht…
…sowie den Alleinverdienerabsetzbetrag (bei 2 Kindern) iHv 669,00 €. Aufgrund der anrechenbaren Lohnsteuer und "negativsteuerfähigen Beträge" ergab sich eine Abgabengutschrift von 2.314,00 €. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. am 2.3.2021 fristgerecht Beschwerde (Finanzonline) und beantragte unter Hinweis auf den…
…Abs. 7). Der Familienbonus Plus ist ein Absetzbetrag, der von der zu zahlenden Einkommensteuer bzw. Lohnsteuer abgezogen wird und maximal bis zum Gesamtbetrag der errechneten Steuer beansprucht werden kann. Er ist nicht negativsteuerfähig, die Wirkung ist daher mit der Höhe der Tarifsteuer gem. § 33 Abs…
4.6.1.4 Nicht abzugsfähige Vorsteuer Rz 737: Soweit die bei Anschaffung oder Herstellung eines Wirtschaftsgutes des Anlage- oder Umlaufvermögens in Rechnung gestellte Vorsteuer nicht abzugsfähig ist (siehe Rz 732), gehört sie zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes, auf das sie entfällt. Nichtabziehbare…