…gemäß § 16 Abs. 3 Z 1 UStG in Höhe eines Gutschriftsbetrages von € 519.792,69 bekannt gegeben worden. Bei dem gegenständlichen Rückforderungsanspruch handle es sich um einen negativen Abgabenanspruch des Finanzamtes, der erst nach Konkurseröffnung entstanden sei. Die Änderung der Bemessungsgrundlage im Sinne des …
…2006/15/0155, mit Hinweis auf VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046). Abgabenrückforderungsansprüche des Abgabepflichtigen sind "negative Abgabenansprüche". Solche Ansprüche entstehen (wie die Abgabenansprüche im engeren Sinn) kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt, in dem ein gesetzlicher Tatbestand, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen…
…Vorauszahlungsschuld entstanden ist (VwGH 27.1.1981, 0842/80). Beim Rückforderungsanspruch des Abgabepflichtigen handelt es sich um einen "negativen Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde. Somit entsteht ein Rückforderungsanspruch aus der Veranlagung zur Umsatzsteuer (spätestens) mit Ablauf des jeweils veranlagten Jahres. Auf den Zeitpunkt der Bescheiderlassung kommt es…
…BAO unberührt bleibt bzw. keine Änderung mehr erfährt, entsteht vice versa auch der Anspruch auf eine aus der Einkommensteuerveranlagung resultierende Gutschrift (negativer Abgabenanspruch) nur in dem Umfang tatsächlich erst mit Ablauf des betreffenden Veranlagungsjahres, als die Gutschrift nicht auf Einkommensteuervorauszahlungen entfällt. Der Anspruch auf Gutschrift…
…betreffend die Entstehung des Abgabenanspruches im Bereich der Umsatzsteuer bzw. den damit im Zusammenhang stehenden Beginn der absoluten Verjährungsfrist nach § 209 Abs. 3 BAO sowie die daraus resultierenden Lösungsansätze sind aus nachfolgenden Gründen unrichtig: • Unrichtige Interpretation der VwGH-Judikatur zu "negativen Abgabenansprüchen" aus Vorsteuerüberhängen durch…
…Abgabenansprüche an die Bw hinsichtlich Umsatzsteuer 1995 und 1996 dar. Die Bw ist hinsichtlich der streitgegenständlichen Umsatzsteuer ein Steuersubjekt, das von den Beteiligten verschieden ist. Die Umsatzsteuerzahllast (bzw -gutschrift) eines Beteiligten für ein Veranlagungsjahr ist ein anderer Abgabenanspruch (bzw negativer Abgabenanspruch) als der (ggfs negative…
…Linz vom 19.3.2008, RV/1350-L/07, laute: "Der Anspruch des Abgabepflichtigen auf Gutschrift der Einkommensteuervorauszahlungen (§ 46 Abs. 2 EStG) ist ein Gegenanspruch (negativer Abgabenanspruch), der spiegelbildlich im selben Zeitpunkt ex lege begründet wird, in dem die Einkommensteuervorauszahlungsschuld entsteht (§ 4 Abs. 2 lit…
…und Durchführung der Veranlagung entstehendes Guthaben falle somit zur Gänze unbelastet in den ruhenden Nachlass. Ein potentieller negativer Abgabenanspruch führe nicht automatisch zu tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Bedarfsdeckung. Vor der erforderlichen Antragstellung auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung kann über den daraus resultierenden Betrag rechtlich…
…Durchführung der Veranlagung entstehendes - Guthaben falle somit zur Gänze unbelastet in den ruhenden Nachlass. Ein potentieller negativer Abgabenanspruch führe nicht automatisch zu tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Bedarfsdeckung. Vor der erforderlichen Antragstellung auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung kann über den daraus resultierenden Betrag rechtlich nicht…
…ist es denkunmöglich, dass eine von ihr vor diesem Zeitpunkt vorgenommene Amtshandlung auf die Geltendmachung dieser Abgabe (abgabenrechtliche Rückforderung der KESt-Erstattung) gerichtet sein konnte. Der negative Abgabenanspruch betreffend KESt-Erstattung ist ein anderer Abgabenanspruch als der Abgabenrückforderungsanspruch gemäß § 241a BAO. Die Prüfung eines KESt…
…Durchführung der Veranlagung entstehendes - Guthaben falle somit zur Gänze unbelastet in den ruhenden Nachlass. Ein potentieller negativer Abgabenanspruch führe nicht automatisch zu tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Bedarfsdeckung. Vor der erforderlichen Antragstellung auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung kann über den daraus resultierenden Betrag rechtlich nicht…
…und Durchführung der Veranlagung entstehendes Guthaben falle somit zur Gänze unbelastet in den ruhenden Nachlass. Ein potentieller negativer Abgabenanspruch führe nicht automatisch zu tatsächlich zur Verfügung stehenden Mitteln zur Bedarfsdeckung. Vor der erforderlichen Antragstellung auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung kann über den daraus resultierenden Betrag rechtlich…
…bzw. eines Rückforderungsanspruches (aus nachfolgenden Veranlagungsverfahren, die erst nach Konkurseröffnung durchgeführt würden) in ständiger Rechtsprechung die Ansicht vertrete, dass diese „negativen Abgabenansprüche“ kraft Gesetzes jeweils in dem Zeitpunkt entstehen würden, in dem ein gesetzlicher Tatbestand verwirklicht werde, mit dessen Konkretisierung das Gesetz Abgabenrechtsfolgen verbinde. Auf…
…hat der Verwaltungsgerichtshof erkannt, dass eine Einkommensteuergutschrift (als negativer Abgabenanspruch) zur Gänze erst nach Ablauf eines Kalenderjahres entsteht (in diesem Fall mit Ablauf des Jahres 1995 und somit nach Konkurseröffnung im Oktober 1994). Das Finanzamt hat lediglich behauptet, der Vergütungsanspruch entstehe schon während des Jahres…
…entstandene Gutschriften dürfen mit Forderungen, die unter die Restschuldbefreiung fallen, nicht mehr verrechnet werden. Da der Rückforderungsanspruch einen "negativer Abgabenanspruch" der Abgabenbehörde darstellt und damit ein öffentlich-rechtlicher Leistungsanspruch gegeben ist, wird die gegenständliche Abgabengutschrift von der Abtretungserklärung nicht umfasst. Es bestand für das Finanzamt…
…am 8. Jänner 2004 mit der Einleitung des Abschöpfungsverfahrens beendet. In seinem Vorlageantrag ergänzte der Bw., dass entscheidend sei, wann der negative Abgabenanspruch entstanden sei. Eine Aufrechnung würde die Finanzbehörde gegenüber den anderen Gläubigern begünstigen. Über die Berufung wurde erwogen: Nach § 213 Abs. 1 BAO…
…Familienbeihilfe als (Geltendmachung eines) Abgabenanspruch(es) gilt (vgl. Wanke in Lenneis/Wanke (Hrsg), FLAG2 § 26 FLAG Rz 38; umgekehrt gilt der Rückforderungsanspruch aus den Einkommensteuerveranlagungen in Gestalt einer Gutschrift als "negativer Abgabenanspruch" und daher als öffentlich-rechtlicher Leistungsanspruch), das Gericht nicht nur den Abgabenanspruch begeben…
…obiter dictum sogar im oben erwähnten Erkenntnis Ro 2023/13/0012 verwiesen wird) ausgesprochen hat, beginnt der Lauf der Verjährungsfrist bei "negativen Abgabenansprüchen" mit dem Ablauf des Jahres der Antragsstellung durch den Abgabepflichtigen. Konkret wurde - wie ausgeführt - im Jahr 2012 sowohl ein Antrag auf Rückerstattung…
…gegen den Bund darstellen, wenn die Gutschrift der Vorauszahlungen zu einem auf dem Abgabenkonto aufscheinenden Guthaben führe (siehe RAE RZ 155). Vorauszahlungen bildeten mit der Jahresabgabenschuld eine rechtliche Einheit. Der Anspruch auf Gutschrift der Einkommensteuervorauszahlungen sei daher ein Gegenanspruch (negativer Abgabenanspruch), der im selben Zeitpunkt…
…Forderungen einander bereits bei Konkurseröffnung aufrechenbar gegenüberstanden. Daher ist zu allererst zu überprüfen, wann die Forderung der Beschwerdeführerin gegenüber der belangten Behörde entstanden ist. Bei Rückforderungsansprüchen, wie eben Steuergutschriften, handelt es sich um "negative Abgabenansprüche" (vgl. z.B. VwGH 21.9.2006, 2006/15/0072)…