…der Abgabenschuld werde auch eine Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG in Höhe von ATS 55.955,00 (€ 4.066,41) geschuldet. Da die Bf. zum vollen Vorsteuerabzug nach den umsatzsteuerlichen Vorschriften berechtigt sei, unterbleibe gem. § 72a ZollR-DG die nachträgliche buchmäßige Erfassung…
…Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung gem Art 220 (2) b) ZK entgegen der vom Berufungssenat - ohne nachvollziehbare Begründung - vertretenen Ansicht gegeben. Da eine gesetzliche Bindung iSd des heutigen § 289 (1) BAO an die Ansicht des Berufungssenats nicht gegeben ist, sieht die Berufungsbehörde erster Instanz…
…Voraussetzungen für die Abstandnahme von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der Eingangsabgaben im Sinne des Art. 220 Abs. 2 Buchstabe b) ZK nicht vorliegen. Denn der Bf hat zwei der in der zitierten Norm geforderten Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, als er erstens nicht gutgläubig gehandelt und zweitens…
…72a ZollR-DG von der nachträglichen buchmäßigen Erfassung der EUSt iHv. € 920.546,38 abgesehen. Nachträglich buchmäßig erfasst wurden gem. Art. 220 Abs. 1 ZK lediglich Zoll iHv. € 46.435,16 und Abgabenerhöhung iHv. € 1.072,69. Dieser Betrag wurde der Bf…
…nicht geschuldet" anerkannt und den Betrag von Amts wegen erstattet, zumal dieselben Abfertigungsmodalitäten gegeben sind. Anträge und Anregungen Es wird daher beantragt A) Antrag gem. 75 b Unters. 2 ZolIR-DG: Der Bescheid über die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Eingangsabgaben vom 10.01.2001 - Zahl…
…Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und der buchmäßigen Erfassung der nachzuerhebenden Zollschuld an Säumniszinsen angefallen wäre. Gegen diesen Bescheid hat die Bf durch ihren damaligen Vertreter am 5. Juni 2014 Beschwerde erhoben und gleichzeitig beantragt, die Abgaben aus Billigkeit zu erlassen bzw zu erstatten…
…ob aus Gründen des Vertrauensschutzes eine nachträgliche buchmäßige Erfassung möglich ist, oder nicht (vgl. Art 220 Abs 2 Buchstabe b ZK). Das Zollamt hätte in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung diesen Widerspruch auflösen müssen, insbesondere deswegen, da im erstinstanzlichen Bescheid vom 25.10.2000 nach Art 220…
…vorzuschreiben (iHv 25% gem Art 1 Abs 6 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/159 inklusive Verzugszinsen). Da der Warenempfänger nach den umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sei, unterbleibe gem § 62 ZollR-DG die nachträgliche buchmäßige Erfassung der EUSt. Dagegen richten sich die beiden Beschwerden jeweils…
…Gemäß § 72a ZollR-DG unterbleibe die nachträgliche buchmäßige Erfassung der EUSt, da der Warenempfänger zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt sei. Die gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG zu entrichtende Abgabenerhöhung belaufe sich auf € 827,41. In der Begründung wurde ausgeführt, der Bf. sei mit Bescheid…
…der Bf bei den fünfzehn oa Zollanmeldungen, die zwischen dem 29.8.2010 und dem 21.9.2010 angenommen worden sind, eine nachträgliche buchmäßige Erfassung gemäß Artikel 220 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der…
…11/ 3 und vom 27. Juli 2010, 11 /2547/32/2010 teilte das Zollamt Z. der Beschwerdeführerin (Bf.) die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer in insgesamt 75 Einfuhrfällen aus dem Zeitraum 2. Dezember 2005 bis 31. März 2006 mit, weil die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung…
…Art 220 Zollkodex der Differenzbetrag in Höhe von ÖS 1.035.459,00 nachzuerheben. Als Folge dieser Nacherhebung sei nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in Höhe von ÖS 75.020,00 nachzuerheben, auf die nachträgliche buchmäßige Erfassung der EUSt werde aufgrund des…
…der buchmäßigen Erfassung der EUSt Abstand genommen. Als Folge der nachträglichen buchmäßigen Erfassung wurde gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG eine Abgabenerhöhung in Höhe von € 313,99 zur Entrichtung vorgeschrieben. Begründend wurde in den angeführten Bescheiden jeweils im Wesentlichen ausgeführt, dass Kristallzucker aus der…
…die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer zu unterbleiben, dann wird insoweit auch keine Abgabenerhöhung zu entrichten (vgl. auch hg. Erkenntnis vom 20. Dezember 2001, Zl. 2001/16/0299). Daraus lässt sich für finanzstrafrechtliche Sanktionen ableiten, dass der einfuhrumsatzsteuerliche Fehlbetrag, der gemäß § 72a ZollR-DG erst…
…oder nachträgliche buchmäßige Erfassung? Siehe jeweils unter 1 b) c) Verjährung Siehe ergänzend unter 1 c) Die Abgabenschuld zu WE vom 9. Juni 1998, WE-Nr. 600/000/801951/01/8 ist in der richtigen Höhe ex lege entstanden. Das Zollamt hat es im erstinstanzlichen…
…hatte. Gemäß § 72a ZollR-DG hatte die nachträgliche buchmäßige Erfassung und Mitteilung der Einfuhrumsatzsteuer im Hinblick auf die Vorsteuerabzugsberechtigung des in den Anmeldungen genannten Warenempfängers zu unterbleiben. Gemäß Art. 80 Buchstabe a) ZK-DVO erhalten Ursprungserzeugnisse der begünstigten Länder die Zollpräferenzbehandlung nach Art. 67 ZK…
…Zoll: € 41.739,93; EUSt € 8.348,00) wird weiterhin gesetzlich geschuldet und ist gemäß Art. 105 Abs.4 UZK nachzuerheben. Die zu entrichtenden Verzugszinsen belaufen sich auf € 2.468,42. Die buchmäßige Erfassung der EUSt unterbleibt. II. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…daher zu Recht (auch) der Beschwerdeführerin die nachträglich buchmäßig erfassten Abgaben mitgeteilt. Gemäß § 10 Abs. 1 UStG beträgt die Steuer für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20% der Bemessungsgrundlage. Die Steuer ermäßigt sich gemäß § 10 Abs. 2 Z 1 lit. a erster Teilstrich UStG auf 10% für…
…Bestätigungen der Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, Abfragestufe 2 eingeholt. Die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer erfolgte letztlich aus dem Grund, dass nach Ansicht des Zollamtes der begründete Verdacht bestanden habe, dass der Empfänger ein missing trader sei. Ob dieser Verdacht begründet war und der Empfänger…
…der Referent wieder einmal die "Sache" des Beschwerdeverfahrens, weil er wohl nur darüber zu entscheiden habe, ob das Zollamt zur nachträglichen buchmäßigen Erfassung von Einfuhrumsatzsteuern gemäß Art. 220 ZK iVm Art. 201 ZK berechtigt gewesen sei. Die Bfin habe ja nie vom Zollamt die nachträgliche…