…im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt örtlich zuständig. Nach § 55 Abs. 2 BAO ist Wohnsitzfinanzamt jenes Finanzamt, in dessen Bereich der Abgabepflichtige einen Wohnsitz oder in Ermangelung eines Wohnsitzes seinen gewöhnlichen Aufenthalt (§ 26) hat. Bei mehrfachem Wohnsitz im Bereich…
…die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Laut beigelegter "Bestätigung" der Gemeinde B vom 19. Juni 2009 sei ersichtlich, dass er in B keinen Wohnsitz habe; diesen habe er in A. Es sei somit das vom Dienstgeber angesetzte Pendlerpauschale richtig. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs…
…Zur Erhebung gehört (dem § 49 Abs. 2 BAO zufolge) auch die Einhebung und zwangsweise Einbringung der übertragenen Abgabenschuldigkeiten. Nach der Aktenlage wurden auf Grund mehrfacher Wohnsitzwechsel des Bw mehrfach Aktenabtretungen an neu zuständig gewordene Finanzämter durchgeführt. Zuletzt erfolgte am 22. Juni 2006 eine Abtretung der…
… 2 Abs. 1 lit. b FLAG 1967 haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in…
…beantragten Aufwendungen nicht angefallen sind, da die Bf. trotz mehrfacher Aufforderung die erforderlichen Nachweise nicht beigebracht habe. Daraufhin stellte die steuerliche Vertretung der Beschwerdeführerin einen Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) mit der Begründung, dass die Bf. ihren Hauptwohnsitz an der…
…b FLAG 1967 (idF BGBl. I Nr. 35/2014) haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Familienbeihilfe für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten…
… 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die im Bundesgebiet einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, a) für minderjährige Kinder, b) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die für einen Beruf ausgebildet oder in einem erlernten Beruf in…
…enthielt folgende Ausführungen: Keine Steuerpflicht in Österreich ab 1.10. 2004, da ab diesem Datum Wohnsitzverlegung nach der Schweiz, Steuerpflicht in der Schweiz, In Österreich relevante Einkünfte aus 2004 beliefen sich auf Null, nicht wie im angefochtenen Bescheid in Ansatz gebracht 5.528 €, Die…
…verlassen, weshalb sich die persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu Frankreich bereits zu diesem Zeitpunkt in einem Ausmaß reduzierten, dass von einem Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich am Wohnsitz der Familie auszugehen sei. Die ab Juni 2017 erfolgte Anmietung einer Wohnung in Genf (nach der Pensionierung)…
…immer wieder neu zu laufen beginnt. Gegenständlich ist an Sachverhalt vor allem nicht zu übersehen, dass nach der geographischen Lage des inländischen Wohnsitzes des Bf eine unmittelbare mehrfache Grenznähe zu Deutschland gegeben ist. Die Entfernung bis zur deutschen Grenze - wie oben im Einzelnen dargelegt - beträgt…
…werden: Z 1. Die für den Haushalt des Steuerpflichtigen und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen aufgewendeten Beträge. Z 2. e) Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeitsort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs…
…07.2013 wurde die Berufung vom Finanzamt abgewiesen, wobei insbesonders darauf hingewiesen wurde, dass die Unzumutbarkeit der Wohnsitzverlegung infolge Pflegebedürftigkeit des Gatten von der Bf durch keinerlei Unterlagen (zB ärztliche Atteste) belegt worden sei. Der Hinweis darauf, dass die Bf bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses sowie…
…Deutschland eine Praxis für Physiotherapie betreibe. Seit September 2008 sei der Bf an der Adresse Adresse2, gemeldet. Der Wohnsitz werde nur in Ausnahmefällen genutzt. Es handle sich um ein Gästezimmer im Haus eines namentlich Bekannten, das der Bf benützen könne. Es gebe dazu weder einen…
…sei es nahe liegend gewesen, auch Personen eine Zeichnungsbefugnis einzuräumen, welche aufgrund ihres Wohnsitzes unverzüglich allenfalls erforderliche Überweisungen vornehmen hätten können. Die Zeichnungsbefugnis des Berufungswerbers habe lediglich dem Zweck gedient, dass im Falle der Verhinderung des zeichnungsbefugten steuerlichen Vertreters des Berufungswerbers jemand vorhanden gewesen sei…
…Zahlungsbeleg betreffend Miete für Oktober 2007). Überdies sei die Lebensgefährtin des Berufungswerbers in Österreich wohnhaft gewesen. Ab Dezember 2007 habe diese ihren Wohnsitz an der selben schweizerischen Adresse wie der Berufungswerber genommen (Adr6). Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die persönlichen Beziehungen zum Inland…
…Grundstück in M sowie Wohnhäuser in M und B). Aufgrund der engeren persönlichen und auch der wirtschaftlichen Beziehungen könne davon ausgegangen werden, dass sich der steuerliche Wohnsitz des Berufungswerbers im gesamten Streitjahr in Österreich befunden habe, er somit unbeschränkt steuerpflichtig im Sinne des § 1 Abs…
…als "Direktor" nach § 143 BAO zur Auskunft verpflichtet war), dann aber im Nachhinein (Jahre nach der Außenprüfung) jemand benannt wird, der zu keinem Zeitpunkt aufgrund seiner Nationalität und seiner Wohnsitze (England, Dubai, Singapur) nicht mit einer Besteuerung in Österreich rechnen musste, spricht ebenfalls gegen die…
…von welchem Wohnsitz aus, die Beschwerdeführerin überwiegend zur Arbeitsstätte fährt. Im vorliegenden Fall ist daher die Versagung der Pendlerpauschale nur aufgrund des Bestehens eines Nebenwohnsitzes, nicht rechtskonform. Der angefochtene Bescheid erweist sich daher - wie ausführlich dargestellt - somit in mehrfacher Hinsicht als rechtswidrig." Die steuerliche Vertretung…
…sich daher nicht um einbehaltene Beträge um eine (allfällige) Steuer zu begleichen. 6.) Nach (mehrfacher) Fristverlängerung wurde mit Eingabe vom 13. Juni 2016 fristgerecht die Entscheidung über die Beschwerde durch das Verwaltungsgericht gestellt. Ergänzend wurde noch ausgeführt, dass eine Mindestnutzungsdauer für einen Wohnsitz erforderlich sei…
…eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, eine Änderung der bisherigen Abgabestelle unverzüglich mitzuteilen. Um Stellungnahme, welche Wohnsitze Sie innehaben, in welchem Staat Sie ansässig sind (Mittelpunkt der Lebensinteressen), wo/welcher Ort der Berufsausübung hinsichtlich der österreichischen Einkunftsquellen vorlag, wird ersucht. ..…