…im Zeitraum von 9. März 1995 bis 9. Juni 1995 bezüglich der Entrichtung des aushaftenden Rückstandes mit dem Geschäftsführer AS geführt wurden. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037…
…an das Finanzamt durch Ing. FB als auch durch Nennung des Ing. FB als gesetzlicher Vertreter etwa in der Umsatzsteuererklärung 1997 bestätigt. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037…
…der T-GmbH eingeschränkt gewesen sei und er keine Zeichnungsberechtigung bei der Bank gehabt habe, überhaupt nicht eingegangen sei. Faktum sei, dass dann, wenn mehrere potentiell Haftende vorhanden seien, sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach richte, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut sei. Dies sei…
…er gezwungen war, seine Tätigkeit als Geschäftsführer der C.GmbH zurückzulegen. Verantwortlich für die abgabenrechtlichen Belange der GmbH war ab diesem Zeitpunkt allein der mit Gesellschafterbeschluss vom 7.7.2010 bestellte S. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit…
…Vermögen der A-GmbH gekommen. Damit seien sämtliche Bemühungen um eine Abtretung der Anteile bzw. eine Beendigung der Geschäftsführerfunktion für den Bw hinfällig gewesen. Seien mehrere potenziell Haftende vorhanden, richte sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes danach, wer mit der Besorgung…
…sei, dass der Beschwerdeführer zur vorgehaltenen Zeit Geschäftsführer der G-1 gewesen sei. Neben ihm sei Herr P-1 Geschäftsführer gewesen. Seien nun - wie in der gegenständlichen Haftungssache - mehrere potentiell haftende Geschäftsführer vorhanden, richte sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes danach…
…dass der Bf. nicht für wirtschaftliche, finanzielle und rechtliche Belange der genannten Gesellschaft zuständig gewesen sei. Diese Aufgabe sei von ihm wahrgenommen worden. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den…
…denen der Bf. Vorstand gewesen sei, einschließlich der Periode der Kündigungsfrist. Die Geltendmachung der Haftung liege im Ermessen der Behörde. Seien mehrere potentiell Haftende vorhanden, richte sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) danach…
…zur Gänze) einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird, so begründet dies jedenfalls eine schuldhafte Pflichtverletzung des Vertreters (VwGH 19.10.2017, Ra 2016/16/0097). Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist…
…Schreiben vom 31.8.2017 gab der Bf. folgende Stellungnahme ab: „Grundsätzlich ist festzuhalten, dass gemäß gesicherter Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs dann, wenn mehrere potentiell Haftende vorhanden sind, sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach richtet, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen…
…Zeitraum unstrittig selbständig vertretender Geschäftsführer der Gesellschaft und somit nach § 80 BAO potentiell Haftender. Weiters ist im Firmenbuch auch G. als selbständig vertretender Geschäftsführer ausgewiesen. Es ist zutreffend, dass in den Fällen, in denen mehrere potentiell Haftende vorhanden sind, sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach richtet…
…Frau C. sei im Zeitraum von Datum4 bis Konkurseröffnung ( Datum3 ) gemeinsam mit dem Bf. als selbständig vertretungsbefugte Geschäftsführerin im Firmenbuch eingetragen gewesen. Seien mehrere potentiell Haftende vorhanden, richte sich die abgabenrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut sei. Im gegenständlichen Fall werde…
…des Gesellschaftsvermögens hinsichtlich der Abgabenentrichtung von jenem Geschäftsführer ausgehe, der für die Abgabenentrichtung zuständig sei (UFS Graz 21.12.2009, RV/0922-G/07). Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richte sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Nur dann…
…sei mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten nicht betraut gewesen. Von einer zwischen den beiden Geschäftsführern bestanden habenden Kompetenzaufteilung geht auch die Abgabenbehörde in der Berufungsvorentscheidung vom 29. August 2011 aus. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des…
…und der vorgebrachten mangelnden alleinigen Zeichnungsberechtigungen betreffend Bankkonten der Gesellschaft ist davon auszugehen, dass primär der andere Geschäftsführer und nicht der Bw mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut war. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes …
…anderen über längere Zeit allein handeln lässt, ohne jeweils zu erkennen zu geben, dass das Geschäft nur wegen seiner Vorteilhaftigkeit genehmigt werde. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 21.5.1992, 88/17/0216) danach…
…und von 29. Jänner 2002 bis 17. September 2003 als selbstständig vertretungsbefugter Geschäftsführerin der Abgabepflichtigen die Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Gesellschaft oblag. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.10.1995, 91/13…
…November 1999 vorgelegt, wonach der Bw die Funktion des gewerberechtlichen Geschäftsführers übernimmt und abgesehen von den damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten keine weiteren Tätigkeiten für die Gesellschaft ausübt. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH…
…befasst gewesen, während die Wahrnehmung der abgabenrechtlichen Aufgaben bei dem zweiten Geschäftsführer, J.H., gelegen sei, ist zunächst allgemein auszuführen: Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen…
…keiner Weise für Abgabenverbindlichkeiten, da er mit der finanziellen Geschäftsführung, insbesondere auch im Abgabenbereich, in keiner Weise befasst gewesen sei. Sind mehrere potentiell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038) danach…