…überprüfen. Aufgrund mehrerer Parkvergehen des Bf. hat die belangte Behörde am 16. April 2015 erhoben, dass die Zulassungsbesitzerin M5 des Kfz bereits seit 29. März 2014 verstorben war und seitdem ihr – im gemeinsamen Haushalt lebender Sohn B – mit oder ohne Kenntnis der Zweit-Zulassungsbesitzerin C…
Hier erweist sich die Bestimmung des Magistrats der Stadt Wien als zweckmäßig, da dem Magistrat der Stadt Wien bereits gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 VVG die Vollstreckung der von den (anderen) Verwaltungsgerichten erlassenen Erkenntnisse und Beschlüsse obliegt (vgl. für viele ausführlich BFG 13. 5…
…Entrichtung der Parkometerabgabe abgestellt, weshalb die Abgabe amtlich festzusetzen war. Beim Beschwerdeführer und Abgabepflichtigen handelt es sich um den Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges. Nach Erlassung einer formlosen Zahlungsaufforderung wurde auf Grund der Bestreitung der Abgabepflicht die Abgabe mittels Bescheid vorgeschrieben. Beweismittel: Organstrafverfügungen bzw. Anzeigen von Kontrollorganen…
…am 5.5.2011 in Folge einer Geschwindigkeitsüberschreitung als Lenker eines PKW Fz mit einem deutschen Kennzeichen in öst Ort1 angehalten worden sei. Zulassungsbesitzerin des PKW sei dessen Gattin. Der Bf sei in öst Ort1 geboren und beide Eheleute seien -ebenso wie deren Kind bzw…
…als erforderlich erweist, auf Verlangen der Behörde verpflichtet, aus ihrem Kreis eine oder mehrere Personen als verantwortliche Beauftragte zu bestellen, denen für das ganze Unternehmen oder für bestimmte räumlich oder sachlich abgegrenzte Bereiche des Unternehmens die Verantwortung für die Einhaltung der Verwaltungsvorschriften obliegt. Für bestimmte…
…Entscheidungsgründe 1. Mit Schreiben der MA 67 jeweils vom 11.07.2014 wurde die Beschwerdeführerin (Bf) als Inhaberin des Autogeschäftes A. in G., und Zulassungsbesitzerin des hier gegenständlichen Kraftfahrzeuges gemäß § 2 Parkometergesetz 2006 aufgefordert, binnen zwei Wochen ab Zustellung Auskunft darüber zu erteilen, wem sie…
…Zulassungsbesitzer Gesamtschuldner der Parkometerabgabe. Die Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern liegt im Abgabenrecht im Ermessen des Abgabengläubigers (VwGH vom 17. November 1993, Zl. 93/17/0084). Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot an einen der Gesamtschuldner und an welchen Gesamtschuldnern oder an mehrere…
…Parkometerabgabe mit 216,30 € vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Bf als Zulassungsbesitzerin im Ermessen (aufgrund der Uneinbringlichkeit der Forderung beim Lenker) als Gesamtschuldnerin zur Zahlung der Abgabe herangezogen werde. Der Lenker verfüge über keinen ordentlichen Wohnsitz, habe keinen Dienstgeber und es…
…bis 19. Juli 2019 Zulassungsbesitzerin dieses Kraftfahrzeuges. Der Abstellort befand sich im Zeitraum der Abstellung in einer vom Magistrat der Stadt Wien verordneten Kurzparkzone mit einer ohne Ausnahmebewilligung begrenzten Parkdauer von 3 Stunden von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 19:00 Uhr, wobei…
…LGBl. Nr. 09/2006 in der geltenden Fassung, hat der Zulassungsbesitzer und jeder, der einem Dritten das Lenken eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges oder die Verwendung eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges überlässt, für dessen Abstellen gemäß Verordnung des Wiener Gemeinderates eine Parkometerabgabe zu entrichten war, falls das Kraftfahrzeug in…
…Sie haben eine im Ausland wohnhafte Person als Lenker bekannt gegeben. Trotz entsprechender Aufforderung haben Sie überhaupt keine Beweismittel zu Ihrem Vorbringen vorgelegt. Im Rahmen der bestehenden Mitwirkungspflicht kann der Zulassungsbesitzer dazu verhalten werden, wenn er eine nur im Ausland zu erreichende Person als Lenker…
…Stunden der volle Abgabenbetrag zu entrichten ist. Zur Entrichtung sind der Lenker, der Besitzer und der Zulassungsbesitzer zur ungeteilten Hand verpflichtet. Die Vorschreibung der Abgabe hat durch formlose Zahlungsaufforderung zu erfolgen. Die Vorschreibung der Parkometerabgabe ist keine (weitere) Verwaltungsstrafe, sondern die Nachverrechnung der Parkometerabgabe (Parkgebühr)…
…Stunden der volle Abgabenbetrag zu entrichten ist. Zur Entrichtung sind der Lenker, der Besitzer und der Zulassungsbesitzer zur ungeteilten Hand verpflichtet. Die Vorschreibung der Abgabe hat durch formlose Zahlungsaufforderung zu erfolgen. Die Vorschreibung der Parkometerabgabe ist keine (weitere) Verwaltungsstrafe, sondern die Nachverrechnung der Parkometerabgabe (Parkgebühr)…
…9/2006 idgF verletzt. Gegen die Bf. wurde eine Geldstrafe von € 240,00 und eine Ersatzfreiheitsstrafe von 48 Stunden verhängt. Laut Anzeige des Meldungslegers wurden für diesen Abstellvorgang zwei Parkscheine verwendet, welche mehrere entfernte Entwertungen, erkannt an hellen Restkreuzen, aufwiesen: 1. Parkschein - entfernte Entwertungen…
…Oktober 2013 wurde eine anonyme Anzeige eingebracht, in welcher die Benutzung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen im Inland von der Adresse des Beschwerdeführers (im Folgenden "Bf.") aus behauptet wurde. Dem Schreiben waren mehrere Fotos des Fahrzeuges beigelegt. Am 28. Oktober 2013 führte die Finanzpolizei eine…
…vorletzter Satz KFG entsprechende Aufzeichnungen zu führen haben. Im Falle einer Lenkeranfrage hinsichtlich des Lenkens an einem bestimmten Ort und zu einem bestimmten Zeitpunkt habe der Zulassungsbesitzer dann den jeweiligen Auskunftspflichtigen zu benennen. Die Angabe mehrerer oder aller Personen, denen das Kraftfahrzeug überlassen worden sei…
…der Zulassungsbesitzer Gesamtschuldner der Parkometerabgabe. Die Inanspruchnahme von Gesamtschuldnern liegt im Abgabenrecht im Ermessen des Abgabengläubigers ([VwGH 17. November 1993, 93/17/0084]). Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot an einen der Gesamtschuldner und an welchen Gesamtschuldner oder an mehrere oder…
…3 Wiener Parkometergesetz 2006 sind der Lenker, der Besitzer und der Zulassungsbesitzer Gesamtschuldner der Parkometerabgabe. Es liegt im Ermessen der Behörde, ob sie das Leistungsgebot an einen der Gesamtschuldner und an welchen Gesamtschuldner oder an mehrere oder an alle Gesamtschuldner richten will (vgl. VwGH 30…
…Begehen einer (Verwaltungs-)Straftat. Diesbezüglich könne daher nach der gesicherten Lebenserfahrung von einem entsprechenden Erinnerungsvermögen des Zulassungsbesitzers ausgegangen werden (BFG 01.08.2014, RV/7501310/2014). Das Vorbringen des Bf., dass das verfahrensgegenständliche Fahrzeug von mehreren Personen genutzt werde, kann daher seiner Beschwerde nicht zum…
…Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof durch die vor dem Bundesfinanzgericht belangte Behörde nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit Schreiben vom 1) 7.2.2017, 2) und 3) 14.2.2017 wurde die KG als Zulassungsbesitzerin gemäß § 2 Wiener Parkometergesetz 2006 aufgefordert, dem…