…Instanz in einer Weise über die Abgabenfestsetzung in Kenntnis setzt, die ihm die Einbringung eines Rechtsmittels ermöglicht, ist - wie im Zuge der rechtlichen Beurteilung ohnedies dargelegt - höchstgerichtlich geklärt. Was die Rechtzeitigkeit der Beschwerdeerhebung anlangt ist einerseits auf den klaren Gesetzestext sowie andererseits darauf zu verweisen…
…nachzuholen. Dass der Bw. darauf verzichtet hatte, den "abgeleiteten" Einkommensteuerbescheid 1989 mit Berufung anzufechten, war nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung des in Rede stehenden "Grundlagenbescheides" zurückzuführen, weil in der Berufung gegen diesen Bescheid genau jene Anfechtungsgründe geltend gemacht worden waren, von denen der Bw…
… dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde (zB als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei) zurückzuführen ist (vgl Ellinger/Sutter/Urtz, BAO3 § 299 Tz 15). Bei der Aufhebung auf Antrag bestimmt die betreffende Partei den Aufhebungsgrund. Sie gibt im Aufhebungsantrag an…
…auseinander. Auch wenn der Antragssteller seine Beschwerde unvertreten und aus Sicht der Behörde laienhaft formuliert hat (eine Vertretungspflicht besteht im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht nicht), so hat die Behörde auf die einzelnen Beschwerdepunkte - ungeachtet allfälliger formaler Aspekte - einzugehen. Eine mangelnde Kenntnis der Rechtssprache kann dem…
…ist nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung der ,Feststellungsbescheide' vom 10. Februar 1997 zurückzuführen. Von einem neuen Hervorkommen der Tatsache des Vorliegens von Nichtbescheiden erst mit Bekanntgabe (13. März 2008) des VwGH- Beschlusses vom 27. Februar 2008 über die Zurückweisung der Beschwerden kann keine Rede…
…BAO): Dass der Bw darauf verzichtete, den am 9. Oktober 2001 gemäß § 295 Abs. 1 BAO erlassenen Einkommensteuerbescheid 1989, welcher auf einen von ihm bereits davor als nichtig erkannten ,Feststellungsbescheid' gestützt (von diesem ,abgeleitet') war, mit Berufung anzufechten, ist nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung…
…nachzuholen. Dass der Bw. darauf verzichtet hatte, den "abgeleiteten" Einkommensteuerbescheid 1989 mit Berufung anzufechten, war nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung des in Rede stehenden "Grundlagenbescheides" zurückzuführen, weil in der Berufung gegen diesen Bescheid genau jene Anfechtungsgründe geltend gemacht worden waren, von denen der Bw…
…Dass der Bw darauf verzichtet hatte, den ,abgeleiteten' Einkommensteuerbescheid 1989 mit Berufung anzufechten, ist nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung des ,Grundlagenbescheides' vom 10.02.1997 zurückzuführen, weil in der Berufung gegen diesen Bescheid genau jene Anfechtungsgründe geltend gemacht worden waren, von denen der Bw…
…Auch wenn der Antragssteller seine Beschwerde unvertreten und aus Sicht der Behörde laienhaft formuliert hat (eine Vertretungspflicht besteht im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht nicht), so hat die Behörde auf die einzelnen Beschwerdepunkte - ungeachtet allfälliger formaler Aspekte - einzugehen. Eine mangelnde Kenntnis der Rechtssprache kann dem unvertretenen…
…nachzuholen. Dass der Bw. darauf verzichtet hatte, den "abgeleiteten" Einkommensteuerbescheid 1989 mit Berufung anzufechten, war nicht auf mangelnde Kenntnis der Spruchgestaltung des in Rede stehenden "Grundlagenbescheides" zurückzuführen, weil in der Berufung gegen diesen Bescheid genau jene Anfechtungsgründe geltend gemacht worden waren, von denen der Bw…
…deren Geltendmachung im Abgabenverfahren mangels Kenntnis nicht möglich war. Ob diese mangelnde Kenntnis verschuldet war, ist hingegen seit dem FVwGG für eine Wiederaufnahme auf Antrag nicht mehr relevant. Ein Abstellen auf die Perspektive der Abgabenbehörde als unveränderliche Bezugsgröße der Wiederaufnahme hätte zudem auch in solchen…
…Verordnungen) verstößt. Der Bescheidspruch ist nicht nur bei unzutreffender Auslegung von Rechtsvorschriften inhaltlich rechtswidrig. Er ist auch rechtswidrig, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtigt wurden; dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde (zB als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei…
…wurden und zwar auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabebehörde als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei zurückzuführen ist. Betreffend die Ermessensübung wurde darauf hingewiesen, dass eine solche Maßnahme nicht in das Belieben der Abgabenbehörde gestellt ist, sondern vielmehr die Richtschnur des…
…rechtswidrig, wenn entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel nicht berücksichtig worden seien, dies auch dann, wenn die Nichtberücksichtigung auf mangelnde Kenntnis der Abgabenbehörde (zB als Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei) zurückzuführen sei. Die Unrichtigkeit müsse dabei nicht offensichtlich im Sinne des § 293 b BAO sein. Aus…
…Kenntnis der Abgabenbehörde (z.B. in Folge mangelnder Offenlegung durch die Partei) zurückzuführen sei. Im vorliegenden Fall habe die Unrichtigkeit der Bescheide – die Schätzungsbescheide wichen erheblich von den tatsächlichen Verhältnisse ab – nicht nur geringfügige, sondern existenzbedrohende Folgen für die Bf.: da die derzeitige Haupteinnahmequelle der…
…von einer persönlichen Unbilligkeit auszugehen. Der Unbilligkeitstatbestand stelle grundsätzlich auf die Einhebung ab. Die allfällige Rechtmäßigkeit der Abgabenfestsetzung schließe nicht aus, dass eine Unbilligkeit nach der Lage des Einzelfalles dennoch gegeben sei. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 5. April 2006 als unbegründet…
…Empfang der Waren durch die von ihr indirekt vertretene Warenempfängerin hat die Bf nicht überprüft. Die mangelnde Kenntnis über den Erwerber im Bestimmungsmitgliedstaat war kausal für die Verwehrung der Umsatzsteuerbefreiung, zu der sie in weiterer Folge herangezogen wurde. Die Bf hätte im Zeitpunkt der Zollabfertigung…
…Sie müsse dem Abgabepflichtigen nicht zur Kenntnis gelangt sein (VwGH 28.5.1986, 84/13/0246; VwGH 28.3.1990, 89/13/0189; VwGH 11.11.2004, 2002/14/0151; VwGH 18.12.2013, 2010/13/0153). Seit der Entscheidung des verstärkten Senates vom 18…
…von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangen. Eine frühere "zumutbare" Erkennbarkeit des Irrtums sei nicht gegeben gewesen. Rechtsmittelentscheidungen, die nicht erkennen, dass die behördlichen Erledigungen vom 4. März 2003 Nichtbescheide darstellen, seien in diesem Zusammenhang rechtlich irrelevant. Mit Bescheid vom 26. August 2010 wurde der Antrag auf…
…besteht nur dann, wenn zur Unrichtigkeit der Abgabenfestsetzung noch besondere Umstände hinzutreten, die die Einhebung als unbillig erscheinen lassen, wie zB wenn unverschuldet eine Rechtsverfolgung im Festsetzungsverfahren nicht möglich, nicht aussichtsreich oder nicht zumutbar war. Eine Auseinandersetzung mit der Judikatur (z.B. VwGH 13.11…