…Finanzstrafbehörde (§ 151 Abs. 1 FinStrG) zu StrafNr. ***4*** am 4. Dezember 2020, nachgewiesen durch die Niederschrift über die mündliche Verhandlung gemäß § 135 FinStrG. Daraus geht die Einstellung des Verfahrens gemäß § 136 FinStrG betreffend des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG hervor…
…Finanzstrafbehörde (§ 151 Abs. 1 FinStrG) zu StrafNr. ***3*** am 4. Dezember 2020, nachgewiesen durch die Niederschrift über die mündliche Verhandlung gemäß § 135 FinStrG. Daraus geht die Einstellung des Verfahrens gemäß § 136 FinStrG betreffend des Finanzvergehens der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG hervor…
…Beschwerdesache des X., über die Beschwerde vom 25.03.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 24.02.2015 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2009 in der Sitzung vom 27.11.2019 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Beschwerdesache des X., über die Beschwerde vom 02.06.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 30.04.2014 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 in der Sitzung vom 27.11.2019 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Juni 2019 einen Antrag auf Wiedereinsetzung des Verfahrens gemäß § 308 BAO wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung am 12. Juni 2019 vor dem Bundesfinanzgericht ein und begründete diesen auszugsweise wie folgt: „Gegen den Bescheid über die Festsetzung einer Zwangsstrafe vom 09.11.2018 wurde binnen offener…
…Vielleicht, weil der vorangegangene Termin beim BFG ein Donnerstag war und ich das so im Kopf verankert hatte. Mein Fernbleiben von der mündlichen Verhandlung war nicht mutwillig veranlasst, sondern ich habe schlichtweg das Datum/den Tag verwechselt. Ich stelle daher den Antrag auf Wiedereinsetzung in…
…die Beschwerde vom 10.12.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel zu ErfNr.: xxx vom 10.11.2015, betreffend Grunderwerbsteuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird dahingehend abgeändert, dass die Grunderwerbsteuer gemäß § 7 Abs…
…Pateienvertreter zumutbar, den Weg und die Verkehrsmittel so zu wählen, dass ein rechtzeitiges Erscheinen zur mündlichen Verhandlung vor Gericht möglich ist. Die Grunderwerbsteuer war daher wie im Spruch des Erkenntnisses angeführt entsprechend zu berechnen. Die Fälligkeit der Nachforderung aufgrund dieses Erkenntnisses ergibt sich direkt aus §…
…kann (§ 275 Abs. 3 BAO). Ich darf in diesem Zusammenhang erwähnen, dass ich zu keinem Zeitpunkt davon informiert wurde, dass das Verfahren bereits bei dem Finanzgericht aufliegt und abgehandelt wurde. Daher wurde mir das Recht per Antrag eine mündliche Verhandlung abzuhalten, vorenthalten. Eine Akteneinsicht, bzw…
…Juni 2011 betreffend Wiedereinsetzung in den vorigen Stand entschieden: 1) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der mündlichen Verhandlung vom 27.1.2011 wird zurückgewiesen. 2) Der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Stellung eines…
…lit. a FinStrG pauschal mit € 120.- bestimmt. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 6. Juni 2002, wobei im Wesentlichen vorgebracht wurde, dass er eine Ladung zur mündlichen Verhandlung für den 5. Mai 2002, 09.00 Uhr, erhalten habe. An…
…das Bundesfinanzgericht gestellt. Mit Vorlagebericht vom 12.10.2023 wurde die Bescheidbeschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Die Ladung zur mündlichen Verhandlung am 16.01.2025 wurde der belangten Behörde am 19.12.2024 elektronisch und dem steuerlichen Vertreter der beschwerdeführenden Partei am 23.12…
Zum Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung ist zu bemerken, dass die Beschwerdeführerin durch das Unterbleiben einer mündlichen Verhandlung nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 28.11.2001, 97/13/0138) zwar in ihrem Verfahrensrecht verletzt wird. Auf Grund des zu beachtenden Gebotes der Verwaltungsökonomie…
…Säumniszuschlag und Verspätungszuschlag, Zahlen: ***600000/00000/5/2015*** und ***600000/00000/6/2015***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22. Februar 2024 in Anwesenheit der Schriftführerin ***RR*** beschlossen: Die Beschwerden werden gemäß § 256 Abs 3 BAO als gegenstandslos erklärt. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision…
…erwogen: Gemäß § 137 FinStrG gilt: Die Urschrift und die Ausfertigung des Erkenntnisses haben zu enthalten: a) Die Bezeichnung der Finanzstrafbehörde; wenn eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat, die Namen des Verhandlungsleiters und des Schriftführers; bei Erkenntnissen eines Spruchsenates auch die Namen der Senatsmitglieder und des Amtsbeauftragten; …
…BAO als gegenstandslos erklärt. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers hat in der mündlichen Verhandlung vom 28. März 2017 erklärt, die gegenständliche – nunmehr als Beschwerde zu behandelnde Berufung …
…Beschwerdeverfahrens) bestimmt sich nach dem Spruch des angefochtenen Bescheides; ggst angefochtener Bescheid ist die Vollstreckungsverfügung wie eingangs dargestellt." Mit Fax vom 03.08.2016 ersuchte der Beschuldigte um Anberaumung einer mündlichen Verhandlung ab dem 19.09.2016. Das Ersuchen des Beschuldigten hatte sich mit der…
…Durchführung einer mündlichen Verhandlung beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs. 3 Bundesabgabenordnung - BAO als gegenstandslos erklärt. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführer haben in der mündlichen Verhandlung vom 21…
…Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Spruchsenat I beim Finanzamt K. als Finanzstrafbehörde erster Instanz hat den Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) mit Erkenntnis vom 6. Juli 2006, nach in dessen Abwesenheit durchgeführter mündlicher Verhandlung, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit…
…Oktober 2003 jeweils in Anwesenheit des Beschuldigten und seines Verteidigers, des Amtsbeauftragten Oberrat Harald Volmer sowie der Schriftführerin Diana Engelmaier bzw. Karin Nowotny durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: I. Der Berufung wird stattgegeben und in der Sache gemäß § 161 Abs.1 Finanzstrafgesetz 1958, BGBl…