Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7101988/2011
Zurücknahme einer Beschwerde in der mündlichen Verhandlung
geltende FassungBescheidbeschwerde - Senat - BeschlussRV/7101988/2011vom 26.03.2014
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
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1030 Wien
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DVR: 2108837
BESCHLUSS
Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Rudolf Wanke, die beisitzende Richterin Mag. Gertraud Hausherr, den fachkundigen Laienrichter Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und den fachkundigen Laienrichter Reinhold Haring, im Beisein der Schriftführerin X, in der Beschwerdesache der Wa***** und des Ing. Wi***** B*****, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach vom 3. Februar 2009, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich Einkünftefeststellung für das Jahr 2005 in der Sitzung am 29. Jänner 2014 nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung beschlossen:
Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs. 3 Bundesabgabenordnung - BAO als gegenstandslos erklärt.
Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig.
Entscheidungsgründe
Die Beschwerdeführer haben in der mündlichen Verhandlung vom 21. Jänner 2014 erklärt, die gegenständliche Beschwerde zurückzunehmen.
Wurde eine Beschwerde zurückgenommen, ist diese gemäß § 256 Abs. 3 BAO mit Beschluss als gegenstandslos zu erklären.
Eine Revision gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 und 9 B-VG nicht zulässig, da es sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt und sich die Rechtsfolge unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
Normen und Schlagworte
- § 256 Abs. 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 303 Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Senat - Beschluss
- Geschäftszahl
- RV/7101988/2011
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2014:RV.7101988.2011
- Stammnummer
- 100666
- Gültig
- 26.03.2014 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF