Findok · BFG-Entscheidungen
BFG RV/7104246/2009
Zurücknahme der Beschwerde in der mündlichen Verhandlung
geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - BeschlussRV/7104246/2009vom 28.03.2017
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.
Wortlaut laut Findok
BESCHLUSS
Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***, den beisitzenden Richter ***, den fachkundigen Laienrichter ***, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, und die fachkundige Laienrichterin ***, Wirtschaftskammer Niederösterreich, im Beisein der Schriftführerin ***, in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 13. August 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 in der Sitzung am 28. März 2017 nach Durchführung einer Verhandlung zu Recht erkannt:
Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs. 3 iVm § 272 Abs. 4
BAO als gegenstandslos erklärt.
Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig.
Entscheidungsgründe
Der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers hat in der mündlichen Verhandlung vom 28. März 2017 erklärt, die gegenständliche – nunmehr als Beschwerde zu behandelnde Berufung - zurückzunehmen.
Wurde eine Beschwerde zurückgenommen, ist diese gemäß
§ 256 Abs. 3 BAO
mit Beschluss als gegenstandslos zu erklären.
Hieraus ergibt sich, dass das Beschwerdeverfahren einzustellen ist.
Eine Revision gegen diesen Beschluss ist gemäß
Art. 133 Abs. 4 und 9 B-VG
nicht zulässig, da es sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt und sich die Rechtsfolge unmittelbar aus dem Gesetz ergibt.
Wien, am 28. März 2017
Normen und Schlagworte
- § 256 Abs. 3 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
- § 272 Abs. 4 BAO, Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- BFG-Entscheidungen
- Dokumenttyp
- Bescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss
- Geschäftszahl
- RV/7104246/2009
- ECLI
- ECLI:AT:BFG:2017:RV.7104246.2009
- Stammnummer
- 114107
- Gültig
- 28.03.2017 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:13
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF