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Findok · BFG-Entscheidungen

BFG RV/7104246/2009

Zurücknahme der Beschwerde in der mündlichen Verhandlung

geltende FassungBescheidbeschwerde - Einzel - BeschlussRV/7104246/2009vom 28.03.2017
Entscheidung in der vom BMF bzw. BFG anonymisiert veröffentlichten Fassung. Wir ergänzen oder verknüpfen keine personenbezogenen Angaben.

Wortlaut laut Findok

BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende ***, den beisitzenden Richter ***, den fachkundigen Laienrichter ***, Kammer für Arbeiter und Angestellte für Niederösterreich, und die fachkundige Laienrichterin ***, Wirtschaftskammer Niederösterreich, im Beisein der Schriftführerin ***, in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln vom 13. August 2009 betreffend Einkommensteuer 2007 in der Sitzung am 28. März 2017 nach Durchführung einer Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 256 Abs. 3 iVm § 272 Abs. 4 BAO als gegenstandslos erklärt. Gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers hat in der mündlichen Verhandlung vom 28. März 2017 erklärt, die gegenständliche – nunmehr als Beschwerde zu behandelnde Berufung - zurückzunehmen. Wurde eine Beschwerde zurückgenommen, ist diese gemäß § 256 Abs. 3 BAO mit Beschluss als gegenstandslos zu erklären. Hieraus ergibt sich, dass das Beschwerdeverfahren einzustellen ist. Eine Revision gegen diesen Beschluss ist gemäß Art. 133 Abs. 4 und 9 B-VG nicht zulässig, da es sich um keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung handelt und sich die Rechtsfolge unmittelbar aus dem Gesetz ergibt. Wien, am 28. März 2017

Normen und Schlagworte

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
BFG-Entscheidungen
Dokumenttyp
Bescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss
Geschäftszahl
RV/7104246/2009
ECLI
ECLI:AT:BFG:2017:RV.7104246.2009
Stammnummer
114107
Gültig
28.03.2017 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:13
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

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