…Toleranzsemester). Ein Studienabschnitt plus ein Semester ist somit der für die Gewährung der Familienbeihilfe maßgebende Zeitraum. 1.2 Nach § 6 Abs. 1 Universitäts-Studiengesetz (gleichlautend ab 1.10.2002 § 52 erster Satz Universitätsgesetz) besteht das Studienjahr aus dem Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit…
…insoweit zu relativieren, als die Streitmonate ausschließlich lehrveranstaltungsfreie Zeit darstellen, in denen regelmäßig auch keine Prüfungen abgelegt werden. "Studienabbruch Ende Juni" kann daher auch durchaus so verstanden werden, dass der Sohn des Bw. bis zu diesem Zeitpunkt zu den letzten Prüfungen angetreten ist, was aber…
…Oktober 2024. Ein Studienjahr beginnt grundsätzlich am 01. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Laut Homepage der Wirtschaftsuniversität Wien ist die lehrveranstaltungsfreie Zeit im Sommersemester ("Sommerferien") jeweils im Zeitraum 1. Juli bis 30. September. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt gründet sich auf die…
…Beim verfahrensgegenständlichen Zeitraum August, September 2015 handelt es sich bei beiden Studienrichtungen der Universität Wien gemäß § 52 Abs 1 Universitätsgesetz 2002 um lehrveranstaltungsfreie Zeit, das Wintersemester beider Studienrichtungen begann im Oktober 2015. Bei dem Termin 1. Oktober 2015 handelt es sich um den frühestmöglichen Zeitpunkt …
…Hingegen gehört auch die lehrveranstaltungsfreie Zeit zur Berufsausbildung, solange das Kind noch Student ist und das Studium tatsächlich ernsthaft betreibt. Fraglich kann nun sein, ob der Bw. auch für die (Mindest-)Zeit zwischen den beiden Ausbildungen der Pauschbetrag zusteht. Familienbeihilfenrechtlich - für den Beihilfenanspruch für volljährige…
…I 105/2001, nicht nur das Wintersemester und das Sommersemester umfasst, sondern auch die lehrveranstaltungsfreie Zeit (Ferien), endete der Anspruch auf Familienbeihilfe daher tatsächlich mit Ende September 2004. Dies entspricht zwar in diesem Fall dem Ergebnis des Finanzamtes, jedoch nur auf Grund der oben geschilderten…
…von kürzester Zeit nach Beginn der Ausbildung bereits eine Bewerbung getätigt werde, könne nach objektiven Kriterien ein ernsthaftes Betreiben des kurzfristig inskribierten Studiums nicht erkannt werden. Die Annahme des Finanzamtes ist schon insoweit zu relativieren, als die Monate Juli und August ausschließlich lehrveranstaltungsfreie Zeit darstellen…
…dass sie bereits ab Datum der Anmeldung ordentliche Studierende an der Universität gewesen sei und daher durchgehend in Berufsausbildung stand. Nach § 52 Universitätsgesetz 2002 besteht das Studienjahr aus dem Wintersemester, dem Sommersemster und der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Es beginnt am 1. Oktober und endet am 30…
…hievon bleibt die in § 6 Abs. 1 Universitäts-Studiengesetz festgelegte Einteilung des Studienjahres in ein Wintersemester, ein Sommersemester und die lehrveranstaltungsfreie Zeit. Erlischt in der Folge daher die Zulassung zum Sommersemester, ohne dass noch vor Ende der Nachfrist Prüfungen absolviert werden, so liegt während der…
…UG: Das Studienjahr besteht aus dem Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Es beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des folgenden Jahres. Der Senat hat nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu erlassen. § 68 UG: …
…September des folgenden Jahres. Es besteht aus dem Wintersemester (01.10. bis zum 28.02. des folgenden Jahres) und dem Sommersemester (01.03. - 30.09.; dieses beinhaltet auch die lehrveranstaltungsfreie Zeit) (vgl. bspw. BFG vom 14.01.2025, RV/4100306/2024; Internetabfragen). 2. Beweiswürdigung Die…
…Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Es beginne am 1. Oktober und ende am 30. September des folgenden Jahres. Der Senat habe nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu erlassen. Demnach beginne jedes Wintersemester jeweils am 1. Oktober…
…2010/11 Wintersemester 2010/11: Freitag 1. Oktober 2010 bis Donnerstag 27.1.2011 Sommersemester 2011: Dienstag 1. März 2011 bis Donnerstag 30. Juni 2011 Lehrveranstaltungsfreie Zeiten (Ferialzeiten) im Studienjahr 2010/11 | | Tage | Allerseelentag, Dienstag, 2. November 2010 | 1 | Tag…
…Leistung des Studienbeitrages. Unberührt hievon bleibt die in § 6 Abs. 1 UniStG festgelegte Einteilung des Studienjahres in ein Wintersemester, ein Sommersemester und die lehrveranstaltungsfreie Zeit, sowie die in der Studienrichtungsdatei festgelegten Studienzeit für den II. Studienabschnitt des Medizinstudiums der Tochter. In Verbindung mit § 2 Abs…
…folgenden Jahres. Es besteht aus dem Wintersemester (01.10. bis zum 28.02. des folgenden Jahres) und dem Sommersemester (01.03. - 30.09.; dieses beinhaltet auch die lehrveranstaltungsfreie Zeit). Zu § 2 Abs. 1 lit. j FLAG 1967 ("langes Studium") sei informativ festgehalten: § 2 Abs. 1…
…30.9. des folgenden Jahres (Wintersemester, Sommersemester, lehrveranstaltungsfreie Zeit). Für eine Verlängerung des Nachweiszeitraumes gelten die für die Verlängerung der Studienzeit genannten Gründe sinngemäß. c)-i)….. In Bezug auf einen Studienwechsel ist in ob genannter Gesetzesbestimmung der § 17 des Studienförderungsgesetzes ( StudFG) 1992, BGBl. Nr…
…zu untermauern. Angemerkt werde in diesem Zusammenhang auch, dass nach § 52 erster und zweiter Satz UG 2002 das Studienjahr aus dem Wintersemester, dem Sommersemester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit besteht. Es beginne am 1. Oktober und ende am 30. September des folgenden Jahres. 3. Welches Studium…
…beginnt am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres. Es besteht aus dem Wintersemester und dem Sommersemester, jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit. […] IV. Vertragsabschluss und Zulassung § 12 Vertragsabschluss und Zulassung zum ordentlichen Studium (1) Nach erfolgreicher Absolvierung eines allenfalls durchgeführten Aufnahmeverfahrens (§ 11…
…Umstand gilt es besonders zu berücksichtigen, insofern es an einzelnen Universitäten möglich ist, Kurse in der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu besuchen und im Rahmen dieser Prüfungen zu absolvieren (beispielhaft Beilage ./D). Das Besuchen von Kursen und Ablegen von Prüfungen belegt, dass das Studium aufgenommen und die…
…jeweils einschließlich der lehrveranstaltungsfreien Zeit. Der Senat hat nähere Bestimmungen über Beginn und Ende der Semester und der lehrveranstaltungsfreien Zeit zu erlassen.“ Die vom Senat der Wirtschaftsuniversität Wien betreffend die Studienjahreinteilung erlassenen Bestimmungen zeigen - soweit für den Beschwerdefall relevant - folgendes Bild (vgl https://www.wu…