…österreichischen Zweigniederlassung gegenüber erbracht hat. Aus diesen Entgelten trägt sodann die deutsche Betriebstätte die Lohnzahlungen des deutschen Arbeitnehmers. Bei diesen Gegebenheiten lebt daher bei kurzfristigen Inlandsaufenthalten (unter 183 Tagen pro Jahr) kein österreichischer Besteuerungsanspruch an den Gehältern des deutschen Dienstnehmers auf, der auf Artikel 15…
…der Sozialversicherung. Bei einer solchen Beendigung eines (saisonalen) Dienstverhältnisses ist von einem Neubeginn des Sechs-Monate-Zeitraumes im Fall einer allfälligen späteren Wiederkehr und Neuaufnahme einer (saisonalen) Beschäftigung im Inland auszugehen. Mehrere kurzfristige Inlandsaufenthalte, die für sich und in keinem Zusammenhang zueinander stehen, werden somit…
…wurde die Beschwerde abgewiesen. Begründet wurde die Entscheidung im Wesentlichen damit, dass ein von vornherein nur für wenige Monate beabsichtigtes Innehaben einer Wohnung nicht als Wohnsitzbegründung zu qualifizieren sei und mehrere kurzfristige Inlandsaufenthalte zur Ermittlung der 6 Monatsfrist (gewöhnlicher Aufenthalt gemäß § 26 Abs. 2 BAO)…
…die Sechs-Monate-Regelung: Es kommt nicht darauf an, dass die Sechsmonatsfrist voll in ein Kalenderjahr (Besteuerungszeitraum) fällt. Sie kann sich auch über mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken. Mehrere nur kurzfristige Inlandsaufenthalte, die in keinem Zusammenhang zueinander stehen, werden zur Ermittlung der Sechsmonatsfrist nicht zusammengerechnet (Stoll, BAO…
…von einem Neubeginn des Sechs-Monate-Zeitraumes im Fall einer allfälligen späteren Wiederkehr und Neuaufnahme einer (saisonalen) Beschäftigung im Inland und nicht bloß von einer Hemmung (Zusammenrechnung) im Ausmaß der zwischenzeitlichen Abwesenheit auszugehen. Mehrere kurzfristige Inlandsaufenthalte, die für sich und in keinem Zusammenhang zueinander stehen…
…Aufenthalt im Inland länger als sechs Monate dauern würde, also ein nicht nur vorübergehendes Verweilen im Inland vorliegen würde (gewöhnlicher Aufenthalt). Mehrere kurzfristige Inlandsaufenthalte würden zur Ermittlung der Sechsmonatsfrist nicht zusammengerechnet werden (Stoll BAO, Seite 340). Es sei daher von einer beschränkten Steuerpflicht auszugehen gewesen…
…Monate gerichtet gewesen sei. Ein von vornherein nur für wenige Monate beabsichtigtes Innehaben einer Wohnung könne nicht als Wohnsitzbegründung qualifiziert werden. Mehrere kurzfristige Inlandsaufenthalte könnten zur Ermittlung der Sechsmonatsfrist nicht zusammengerechnet werden. Dagegen richtete sich der Vorlageantrag vom 30. August 2016. Die Beschwerdeführerin brachte neben…
…14-31). An Hand von Kopien des Reisepasses Ns, ausgestellt am 10.08.2011, konnten nur kurzfristige Inlandsaufenthalte festgestellt werden (Bl. 81-86). Der alte Reisepass bzw. Kopien davon konnten nicht vorgelegt werden. Die schriftliche Stellungnahme des Amtes für Jugend und Familie vom 27.10…
…der Sozialversicherung. Bei einer solchen Beendigung eines (saisonalen) Dienstverhältnisses ist von einem Neubeginn des Sechs-Monate-Zeitraumes im Fall einer allfälligen späteren Wiederkehr und Neuaufnahme einer (saisonalen) Beschäftigung im Inland auszugehen. Mehrere kurzfristige Inlandsaufenthalte, die für sich und in keinem Zusammenhang zueinander stehen, werden somit…
…untermauert. Im konkreten Fall wurde nachgewiesen, dass kein "typischer Auslandsstudienfall" vorliegt, bei dem lediglich kurze Inlandsaufenthalte zu klassischen Ferienzeiten oder sonstige bloß kurzfristige Unterbrechungen im Sinne vorübergehender Abwesenheiten (zB Besuch der Eltern, Durchführung von Arztbesuchen oder Amtswegen) gegeben sind. Vielmehr verbringt die Tochter eindeutig und…
…dann nicht zu einer endgültigen Beendigung des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubs- und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, die Person werde nach Beendigung ihres vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wiederum ins Inland…
…dann nicht zu einer endgültigen Beendigung des Laufes der sechsmonatigen Aufenthaltsfrist, wenn der Auslandsaufenthalt das übliche Maß einer Urlaubs- und/oder Geschäftsreise nicht überschreitet und die für den Inlandsaufenthalt maßgebenden Gründe darauf schließen lassen, die Person werde nach Beendigung ihres vorübergehenden Auslandsaufenthaltes wiederum ins Inland…
…Forschungsprojektes in Italien aufhält, würden - sofern die Forschungstätigkeit nicht studienjahresbezogen ausgeübt wird - als fristhemmend angesehen werden können. Sollte allerdings der (studienjahresbezogene) Lehrauftrag in Graz weiterlaufen und hiedurch eine Überschreitung der Zweijahresfrist eintreten (zieht die Lehrtätigkeit in Graz sonach beständige Inlandsaufenthalte nach sich, die zwei Studienjahre…
…in der Schweiz auszuführen seien. Es seien zwischen 200 und 250 Personen für die Projekte in der Schweiz eingesetzt gewesen. Während seiner Inlandsaufenthalte habe er diese Aufgaben (Rekrutierung der Teams für die Schweiz) auch ausgeführt. Das sei der Grund gewesen, warum seine Inlandstätigkeit gelegentlich auch…
…wenn aufgrund der faktischen Gegebenheiten eine persönliche Verbundenheit mit dem im „schädlichen“ Ausland gelegenen (Ausbildungs-)Ort zu bejahen ist, ein ständiger, auch nicht durch zwischenzeitige kurzfristige Abwesenheiten vom Ausbildungsort, so etwa zu Besuchszwecken im Inland in den ausbildungsfreien Zeiten (vgl. etwa VwGH 27.4.2005…
…ist für den Ausgang des vorliegenden Beschwerdefalles entscheidend, ob die saisonellen Aufenthalte des Bw. als zusammenhängend oder als jeweils für sich zu betrachtende Inlandsaufenthalte zu beurteilen sind. b. Meinungen zur Frage, ob zeitlich unterbrochene Aufenthalte zusammenhängen: VwGH Mit dem gewöhnlichen Aufenthalt von Saisonarbeitern hat sich…
…ist für den Ausgang des vorliegenden Beschwerdefalles entscheidend, ob die saisonellen Aufenthalte der Bw. als zusammenhängend oder als jeweils für sich zu betrachtende Inlandsaufenthalte zu beurteilen sind. b. Meinungen zur Frage, ob zeitlich unterbrochene Aufenthalte zusammenhängen: VwGH Mit dem gewöhnlichen Aufenthalt von Saisonarbeitern hat sich…
…1603/80; LStR 2002, Rz 4). Durch einen Inlandsaufenthalt von mehr als sechs Monate wird jedenfalls die unbeschränkte Steuerpflicht begründet, wobei sich die Sechsmonatsfrist auch über mehrere Veranlagungszeiträume erstrecken kann. Kurzfristige Auslandsaufenthalte hemmen den sechsmonatigen Fristenlauf, wenn die Umstände darauf schließen lassen, dass die Person…
…und ihre Tochter „hauptsächlich in Wien aufgehalten“ und die Vorbereitungen für die Übersiedlung ins Ausland getätigt. Daher bestehe für den Zeitraum von September 2014 bis Dezember 2014 aufgrund Inlandsaufenthaltes Anspruch auf Familienbeihilfe. In der Folge legte die Bf. eine Bestätigung des INSTITUTION X-ORT2 vor…
…5.2011 vereinbarte Verlängerung des vom Berufungswerber mit dem Krankenhaus in XY abgeschlossenen Arbeitsvertrages um weitere zwei Jahre bis Juli 2013 vorgelegt. Ferner wurden Sonderverträge betreffend kurzfristige Urlaubsvertretungen des Berufungswerbers am Krankenhaus in A für folgende Zeiträume vorgelegt: 1.7.2010 bis 2.7.2010…