…steht - sofern die dort genannten Voraussetzungen zutreffen - das Rechtsinstitut der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG zur Verfügung. Es besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes über…
…Abs. 2 VwGG zur Verfügung stehe. Es bestünde keine gesetzliche Grundlage dafür, die AE wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der jeweiligen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen. Im Vorlageantrag wurde ergänzend zur Berufung darauf hingewiesen, dass…
…Im Zuge dieses Telefonates sei ihr mitgeteilt worden, dass sie zu diesem Zeitpunkt keine Maßnahmen treffen müsse, zumal sie im September das Formular samt Unterlagen für Zuerkennung/Änderung/Wegfall der Familienbeihilfe ausfüllen müsse und die Familienbeihilfe sowieso bis drei Monate nach Studienabschluss überwiesen werde. Es…
…aus, dass beim Verwaltungsgerichtshof anhängige Beschwerden daran nichts ändern könnten, da keine gesetzliche Grundlage für die Ausdehnung der Aussetzung der Einhebung wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Berufungserledigung hinaus bestehe. Mit Schreiben vom 21. Dezember 2010 stellte die Bw. einen…
…sofern die dort genannten Voraussetzungen zutreffen - das Rechtsinstitut der aufschiebenden Wirkung nach § 30 Abs. 2 VwGG zur Verfügung. Es besteht jedoch keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen der Erhebung einer Revision vor den Höchstgerichten über den Zeitpunkt der Erlassung…
…2007/15/0294). Das Zollamt Graz hat den Ablauf mit dem bekämpften Bescheid vom 21. Mai 2015 verfügt. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH besteht keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Erledigung des Rechtsmittels…
…Die Abgabenbehörde erließ jedoch einen Bescheid, mit welchem sie hierüber abweisend absprach. Der gegenständliche Bescheid erging damit ohne gesetzliche Grundlage, da der Abgabenbehörde keine gesetzliche Berechtigung eingeräumt war, bescheidmäßig über einen derartigen Antrag zu befinden. Ein Erstbescheid, der - wie im vorliegenden Fall gegeben - ohne Verfahrenstitel…
…eine nochmalige Änderung der Abgabenbescheide stellt jedoch § 295 Abs.1 BAO keine gesetzliche Grundlage dar, da Änderungen diesfalls nur bei Änderungen der Grundlagenbescheide erfolgen dürfen. 1998 und 1999: Im Jahr 1998 erging der Einkommensteuerbescheid am 23.3.2000. Einkünfte aus Gewerbebetrieb wurden mit verrechenbaren Verlusten…
…des Bf. vorgelegten Unterlagen und ist unstrittig. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (teilweise Stattgabe) A) Gesetzliche Grundlagen Gemäß § 1 Abs. 2 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) sind unbeschränkt steuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die…
…Die der Aussetzung zugrunde liegende Berufung sei mit der bereits erwähnten Berufungsentscheidung vom 31.3.2011 erledigt worden. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung wegen einer Bescheidbeschwerde über den Zeitpunkt der Erlassung der das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen. Darüber hinaus…
…zitierte Bestimmung des § 212a Abs. 3 erster Satz BAO entgegen. Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung…
…zitierte Bestimmung des § 212a Abs. 3 erster Satz BAO entgegen. Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung…
…Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt. Wie die belangte Behörde bereits in der Begründung der Beschwerdevorentscheidung ausgeführt hat, war zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Anträge auf Aussetzung der Einhebung keine Bescheidbeschwerde anhängig. Es besteht auch keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO…
…Über die dem Aussetzungsantrag zugrundeliegende Beschwerde wurde mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 13.10.2020, RV/7105908/2018, bereits abgesprochen. Es besteht keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO wegen der Erhebung einer Bescheidbeschwerde vor den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts über…
…das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Der Ablauf sei zwingend vorzunehmen. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage, die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Erledigung des Rechtsmittels hinaus auszudehnen. 5. Mit der außerordentlichen Revision an den…
…für den Beschwerdeführers ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre, gebe es in der Bundesabgabenordnung keine gesetzliche Grundlage die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei den Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der Erlassung der jeweiligen, das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung hinaus auszudehnen.…
…2015, fristgerecht Revision erhoben worden wäre, wäre aus diesem Grund keine Aussetzung der Einhebung zulässig. Eine Revision an den VwGH stelle keine Bescheidbeschwerde dar. Die grundlegende Voraussetzung des § 212a BAO sei daher nicht erfüllt. Es bestehe keine gesetzliche Grundlage dafür, die Aussetzung der Einhebung gemäß …
… 55 Abs. 3 GSpG enthalte nach seinem Wortlaut keine Berechtigung dafür, die einem Glücksspielgerät entnommenen Bargeldbeträge separat in Verwahrung zu nehmen. Damit sei keine gesetzliche Grundlage für die mit der vorliegenden Maßnahmenbeschwerde bekämpfte Handlung der Organe der Behörde vorgelegen. Die erfolgte Wegnahme des Bargeldes sei…
…war (siehe VwGH 3.10.1996, 96/16/0200, 4.12.2003, 2003/16/0496). Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die Wirkungen der Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO über den Zeitpunkt der abschließenden Berufungserledigung hinaus auszudehnen (VwGH vom 28.5.2002, 96/14/0175).…
…10. November 2005 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet ab, weil - so die Begründung - keine gesetzliche Grundlage dafür bestehe, dass die Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden wegen einer bei Höchstgerichten anhängigen Beschwerde über den Zeitpunkt der abschließenden Berufungserledigung hinaus auszudehnen. Mit Schreiben vom 13…