… es wäre aber vom Verlauf her keine übliche Schenkung gewesen; dadurch wäre es ihm als Steuerberater nicht bewusst geworden, dass eine Schenkungsmeldung zu machen wäre (Finanzstrafakt, Bl. 31). […] Der Beschuldigte sei für die verfahrensrelevante Zeit von C als steuerlicher Vertreter bevollmächtigt gewesen [Ausdrucke Datensatz…
…liegende Gründe) veranlasst ist. Diesfalls liegt eine steuerneutrale Einlage vor (VwGH 19.1.2005, 2000/13/0162, 0165; VwGH 13.9.2006, 2002/13/0108; VwGH 23.10.2013, 2009/13/0175). Die Beurteilung durch den Beschuldigten führte ihn dazu, den Erlass der Verbindlichkeit aus…
…der Finanzbehörden. Dies ist eine Scheinbegründurig Erhebungen der Finanzbehörden (diese wären konkret anzuführen, zu zitieren und entsprechend zu werten) hat es gar nicht gegeben. Es gibt keine Zeugeneinvernahme eines Referenten des FA 4/5/10 noch bin ich mit diesen Ergebnissen gehörige konfrontiert worden. Ich…
…der Finanzstrafbehörden. Dies sei eine Scheinbegründung. Erhebungen der Finanzstrafbehörden (diese wären konkret anzuführen, zu zitieren und entsprechend zu werten) habe es gar nicht gegeben. Es gebe keine Zeugeneinvernahme eines Referenten des Finanzamtes 4/5/10 noch sei er mit diesen Ergebnissen gehörig konfrontiert worden. Auch…
…nicht zu bezweifelnden Erhebungen der Finanzbehörden. Dies sei eine Scheinbegründung. Erhebungen der Finanzbehörden (diese wären konkret anzuführen, zu zitieren und entsprechend zu werten) habe es gar nicht gegeben. Es gebe keine Zeugeneinvernahme eines Referenten des Finanzamtes noch sei der Bw. mit diesen Ergebnissen konfrontiert worden…
…anwesend war. Demnach bestand iZm dem Beschuldigten für den Notar eine berufsrechtliche Verschwiegenheit gegenüber dem BFG, sodass er keine weiteren Angaben machen durfte. Bei Vertragsunterzeichnung war Herr ***Bf1*** nicht anwesend. Wenn der Notar mit der Eintragung ins Wirtschaftliche Eigentümer Register beauftragt gewesen wäre, hätte das…
…dass im Betrieb der Bf keine sexuellen Handlungen vorgenommen werden durften (4) Beschuldigtenvernehmung Bf vom 10. Februar 2014 (PI) 2. Teil - es wurden in L zwei bis drei Masseurinnen beschäftigt, am Schluss jedoch nur mehr eine - ab Eröffnung des Betriebes in V Mitte Dezember 2013…
…auch keine Schwierigkeiten bereiten kann, mit dem angeblichen Täter in Kontakt zu treten und ein diesbezügliches Schreiben oder eine Erklärung des bekannt gegebenen Täters der Behörde vorzulegen. Die Behörde hat die Verpflichtung, von Amts wegen jene Ermittlungen über die Richtigkeit der Angaben des Beschuldigten anzustellen…
…Dienstgeberbeiträge zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfe betreffend die Zeiträume April, Mai, Juni, Juli, August und September 2005 dem Beschuldigten zu Recht eine zumindest bedingt vorsätzliche Nichtentrichtung bzw. Nichtabfuhr bis zum jeweils fünften Tag nach Fälligkeit vorgeworfen, sodass der Schuldspruch wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit…
…hat. Gemäß § 128 Abs. 2 erster Halbsatz FinStrG steht dem Beschuldigten und den Nebenbeteiligten bei der Durchführung von Beweisaufnahmen ein Fragerecht zu. Das Finanzstrafgesetz räumt einem Beschuldigten dabei keinen absoluten Anspruch auf Gegenüberstellung mit einem Zeugen ein, sondern nur dann, wenn dies im Interesse der…
…Die Nichtdurchführung der Zeugeneinvernahme stellt einen erheblichen Verfahrensmangel dar, der zu einer anderen Entscheidung im gegenständlichen Erkenntnis geführt hätte. Bereits aus diesem Grunde ist eine Aufhebung des gegenständlichen Erkenntnisses durchzuführen. 3.8. Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen: Der Beschuldigte hat keine Verletzung der…
…dass kein Tatbeitrag unserer Mandantin in irgendeinem Zusammenhang gegeben ist und auch nicht nachgewiesen werden konnte. Selbst die Steuerfahndung konnte - außer Pauschalverdächtigungen - bis dato keinerlei Beweise über eine Beteiligung vorlegen. Zusammenfassend wir nochmals auf folgende Umstände hingewiesen: Unsere Mandantin hat mit der Gebarung der ***B…
…eines Beschuldigten hervorkommen, dessen Verfahren aber bereits rechtskräftig abgeschlossen ist und diese Umstände daher lediglich unter den einschränkenden Bedingungen einer Wiederaufnahme nach § 165 FinStrG Berücksichtigung finden könnten. Es wäre daher im konkreten Fall nach der geständigen Einlassung des MN vor dem Spruchsenat bei seiner Zeugeneinvernahme…
…Unterlässt der Beschuldigte dies, bedeutet es keinen Verfahrensmangel, wenn die Behörde von Amts wegen keine weiteren Beweiserhebungen durchführt (vgl. ua. VwGH 20.06.1986, 84/17/0209, VwGH 06.10.1993, 92/17/0206). Dies gilt insbesondere dann, wenn einer bestimmten Behauptung der Beweiswert jener…
…Verwaltungsvorschrift kein Verschulden trifft. Es besteht daher in solchen Fällen von vornherein die Vermutung eines Verschuldens zumindest in Form fahrlässigen Verhaltens, welche jedoch vom Täter widerlegt werden kann. Es ist Sache des Beschuldigten, initiativ alles darzulegen, was seiner Entlastung dienen kann. Sie brachten keine Gründe…
…keine Milderungsgründe gebe. Der Ausspruch über die Kosten sei im § 64 Abs. 2 VStG begründet. Dagegen richtet sich die Beschwerde vom 26. Oktober 2015, in der zunächst die Verletzung des Parteiengehörs geltend gemacht wurde. Gemäß § 40 Abs. 1 VStG habe die Behörde dem Beschuldigten eines…
…dass zum Nachteil eines anderen Beschuldigten oder Nebenbeteiligten, welcher keine Beschwerde eingebracht hat, das Gesetz unrichtig angewendet wurde, so hat es so vorzugehen, als wäre auch von diesen Personen eine Beschwerde eingebracht worden. Prüfungsgegenstand ist demnach das Erkenntnis des Spruchsenates und nicht weitere im behördlichen…
…und Eigenverantwortlicher habe alle dem Beschuldigten im genannten Straferkenntnis zur Last gelegten Finanzvergehen begangen, weder eine neu hervorgekommene Tatsache noch ein neu hervorgekommenes Beweismittel, die bisher nicht geltend gemacht werden konnten, darstelle und damit die bestehende Aktenlage keinen Grund für eine Wiederaufnahme des rechtskräftig abgeschlossenen…
…Geboten einer Verfahrensökonomie widersprechendes Verfahren durchzuführen und dass keine Bedenken bestünden, wenn - im Zuge der Entscheidung des Berufungssenates - von einem diesbezüglich allenfalls auszusprechenden Verfolgungsvorbehalt (§ 138 Abs. 1 lit. i FinStrG) Abstand genommen werden würde. Auch der Beschuldigte bzw. sein Verteidiger erklärten sich mit einer derartigen…
…Anwendung der Bestimmung des § 23 Abs. 4 FinStrG die Mindeststrafe nicht zu überschreiten. Auch der Amtsbeauftragte hat innerhalb offener Frist gegen das Straferkenntnis berufen und beantragt, dass über die Beschuldigte eine entsprechend höhere schuld-, tat-, und tätergerechte Strafe [Geldstrafe] verhängt, die Ersatzfreiheitsstrafe entsprechend höher bemessen…