…keinerlei Bevollmächtigung hatte, weisungsgebunden war und zusammengefasst keinen Einblick in das Rechnungswesen gehabt hätte und nur auf Anweisung Schriftstücke unterzeichnen durfte. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes befreit den Bw. diese Argumentation, er hätte auf Grund einer internen Vereinbarung (Treuhandvertrag) keinerlei Geschäftsführerkompetenz inne gehabt, nicht vom Verschulden…
…der Funktion oblegen wäre. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes befreie diese Argumentation, der Bw. hätte auf Grund des Treuhandvertrages vom 23. Juni 1994 keine Geschäftsführerkompetenz innegehabt, nicht vom Verschulden. Ein für die Haftung nach § 9 i.V.m. § 80 BAO relevantes Verschulden liege auch dann vor…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…weder wirklich die Gesellschaft nach außen hin vertreten noch hätte er jemals Buchhaltungsunterlagen gesehen. Ebenfalls hätte er nie Geschäfte für diese Gesellschaft getätigt. Weiters hätte er auch keine Steuererklärungen erstellt oder unterschrieben. Sein Handeln wäre ausschließlich von Herrn B. bestimmt gewesen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21…
…Primärschuldnerin vom zuständigen Verkehrsministerium als Luftfahrtbehörde widerrechtlich die Konzession entzogen worden sei. Dadurch sei die Firma in die Zahlungsunfähigkeit geraten. Das Landesgericht Linz habe amtswegig die Firma aufgrund der Vermögenslosigkeit gelöscht. Da keine Mittel vorhanden gewesen wären, hätten die Gläubiger, das Finanzamt, die OÖ Gebietskrankenkasse…
…der aberkannten Vorsteuerbeträge schuldlos. Die Nichtentrichtung der gegenständlichen Abgaben sei der Bw. nicht anzulasten, da für die Zeit ihrer Geschäftsführertätigkeit kein schuldhaftes Verhalten vorliege. Es werde daher die Aufhebung des angefochtenen Haftungsbescheides beantragt. In einem Schriftsatz vom 30. November 2000 weist die Bw. darauf hin…
…gestellt worden. Der Ausfall der Außenstände sei nicht vorhersehbar gewesen. Den Bw. treffe daher kein Verschulden an der ausschließlich mangels hinreichender Liquidität nicht rechtzeitigen bzw. vollständigen Entrichtung von Abgabenschuldigkeiten der GmbH. Die Heranziehung des Bw. zur Haftung erscheine auf Grund der Ausführungen auch unbillig, da…
…Kontrollmaßnahmen so zu gestalten hätte, dass ihm die Nichtentrichtung von Abgaben nicht verborgen bleibe. Der Einwand des Geschäftsführers, erhätte auf Grund von internen Vereinbarungen beschränkte Geschäftsführerkompetenzen innegehabt, befreie ihn nicht vom Verschulden. Fristgerecht beantragte der Bw. mit Schreiben vom 2. Dezember 2009 die Vorlage der…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des C.B., St.V., O. 36, vertreten durch Mag. M.V., Rechtsanwalt, St.V. , W.-Strasse 9, vom 3. März 2002 gegen den Bescheid des Finanzamtes K. vom 20. Februar 2002 betreffend Haftungsbescheid gemäß § 9 iVm…
…05.2008. Der Konkursantrag sei fristgerecht eingebracht worden, sodass die Abgaben ohne schuldhafter Pflichtverletzung der Bf. nicht mehr einbringlich sind. Der Bf. sei sohin keine schuldhafte Pflichtverletzung anzulasten. Die Bf. habe den Abgabenausfall auch nicht verursacht, da sie als Geschäftsführerin, ausgenommen von geringfügigen repräsentativen Tätigkeiten…
…und 2. Gruppe wurden zur Gänze befriedigt. Auf die Konkursgläubiger entfiel keine Quote. Der Beschwerdeführer (im Folgenden: Bf.) vertrat seit 26. August 2006 bis zur Konkurseröffnung (6.11.2006) die Gesellschaft als selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer. Mit schriftlichem Vorhalt vom 5. August 2009 ersuchte das Finanzamt…
…Haftungsinanspruchnahme ist mangels Nachweises für das Fehlen ausreichender Mittel von einer Haftung zur Gänze auszugehen. Bei der Verletzung von abgabenrechtlichen Zahlungspflichten bedarf es – anders als bei der Verletzung sonstiger abgabenrechtlicher Pflichten – keiner näheren Begründung der Kausalität der Pflichtverletzung für die eingetretene Uneinbringlichkeit der Abgaben (vgl…
…November 2007 mit, dass die im Wesentlichen auf einem einzelnen Immobiliengeschäft basierende Vorschreibung an Körperschaftsteuer zu Unrecht erfolgt sei, da aus der Liegenschaftstransaktion kein Gewinn erzielt worden sei. Darüber hinaus stellte der Bf. seine Vermögenslage untermauert durch näher bezeichnete Verbindlichkeiten und eine bewilligte Fahrnis-und…
…er habe bis zur letzten Minute versucht, das Unternehmen zu retten. Es sei zu keiner Bevorteilung von Gläubigern gekommen. Er selbst verfüge nicht über die notwendigen Mittel, um die Haftungssumme zu bezahlen. Mit der Beschwerde legte der Beschwerdeführer das Protokoll seiner Einvernahme am 12.5…
…war in der Gesellschaft nur als einfacher Arbeiter tätig. Er hatte keinerlei Einblicke in die Buchhaltung oder sonstigen Papiere der Gesellschaft, wurde ihm dieser Einblick sogar verwehrt. Der Beschwerdeführer hatte keine Möglichkeit festzustellen, daß Abgabenschuldigkeiten bestanden haben, geschweige denn hätte er diese auch bezahlen können…
…sich die Beschwerdeführerin zur Frage der finanziellen Mittel im Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeiten der jeweiligen Abgaben dahingehend, dass Sie von den beiden Gesellschaftern in finanziellen Angelegenheiten keine Einsicht erhalten habe. Sie könne diesbezügliche Fragen daher nicht beantworten. Im Zuge der weiteren Erhebungen durch das Finanzamt…