…2000/15/0009 Aufwendungen eines leitenden Bankangestellten für den Besuch von Seminaren für Gruppendynamik, neurolinguistischem Programmieren (NLP) und dergleichen nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn die Seminare keine berufsspezifischen Inhalte erkennen lassen. Derartige Kurse würden in der Regel von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht und somit…
…dass sie der Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher ausgeübten Beruf diene. Die geltend gemachten Kurse stellten keine berufsspezifische Fortbildung dar, da diese eine eigene umfassende Ausbildung, deren Absolvierung zwar allenfalls für die Ausübung des Berufes von Nutzen sein könne, aber keinesfalls notwendig sei…
…grundsätzlich keine steuerlich abzugsfähigen Fortbildungskosten sind, findet sich auch in der steuerlichen Literatur (vgl. Jakom/Baldauf, § 20, Rz 90, ABC der nicht abzugsfähigen Aufwendungen). Gleicher Ansicht auch Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band II, Tz 163 zu § 20, Stichwort "Neurolinguistische Programmierung (NLP)": "Die Abzugsfähigkeit der Ausgaben für…
…Tätigkeit nach der Verkehrsauffassung mit jener einer Bankangestellten weder bei Verrichtung von Schalterdienst noch mit der Arbeit in einem Call-Center artverwandt ist, bedarf keiner weiteren Erörterung. Die geltend gemachten Kosten stellen demnach auch keine Aus- oder Fortbildungskosten für den bisherigen Beruf der Bw dar…
…Behörde vielmehr - am Berufsbild eines herkömmlichen Bankangestellten haftend - mit der allgemeinen Feststellung begnügt, der og. Universitätslehrgang sei als Maßnahme zur Berufsausbildung anzusehen und sei überdies nicht speziell auf im Bankenbereich Tätige ausgerichtet, sodass es sich für den Beschwerdeführer um keine berufliche Fortbildungsveranstaltung handeln könne. Es…
…Kursen keine berufsspezifische - abgestellt auf den Beruf einer Lehrerin und eines Bankbeamten - Wissensvermittlung erfolgt ist. Die in den Seminaren vermittelten Fähigkeiten zur besseren Kommunikation sei für eine Vielzahl von Berufen aber auch für den privaten Bereich von Bedeutung. Die Aufwendungen wurden nicht als Fortbildungskosten anerkannt…
…und seitens der Bank keine Kostenersätze erhalten hätte. Das Finanzamt hob den o.a. Einkommensteuerbescheid gemäß § 299 BAO auf und erließ einen neuen Einkommensteuerbescheid 2006. Die Werbungskosten für das Sprachtraining wurden nicht anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass bei den Aus- und Fortbildungskosten (Stimm- und Sprechtechnik…
…336 € ersichtlich ist, sowie diverse Rechnungen von Musikfachgeschäften. Im Einkommensteuerbescheid 2006 berücksichtigte das Finanzamt lediglich den Pauschbetrag für Werbungskosten von 132 €, da laut Bescheidbegründung die Kosten für das Studium im Unterrichtsfach Saxophon für einen Bankangestellten keine Ausbildungs- oder Fortbildungskosten darstellen. Auch Umschulungskosten zur…
…mit der Begründung keine Berücksichtigung, dass sich NLP-Kurse an Angehörige verschiedenster Berufsgruppen richten und daher den nicht abzugsfähigen Kosten der Lebensführung zuzuordnen seien. Wegen der Nichtanerkennung der Fortbildungskosten brachte die Bw. in der Berufung vor, dass sie diese Ausbildung nur für ihre nichtselbständige Arbeit…
…Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) ist Bankangestellte und machte im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung 2007 Aus-/Fortbildungskosten von 1.860 Euro sowie einen Kirchenbeitrag von 147 Euro geltend. Im Einkommensteuerbescheid 2007 vom 8.3.2013 fanden die beantragten Abzugsposten keine Berücksichtigung…
…ersehen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) erzielte im Streitjahr Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit als Bankangestellte. In ihrem Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung machte sie Aufwendungen für Fachliteratur, Reisekosten und Aus- und Fortbildungskosten in der Höhe von insgesamt 4.503,79 Euro geltend. Über Vorhalt führte die…
…90/14/0215); Aufwendungen eines leitenden Bankangestellten für den Besuch von Kursen aus Gruppendynamik, Kinesiologie, Somathosynthese, Psychosomatik und Neurolinguistischem Programmieren (NLP) sind nicht als Werbungskosten abzugsfähig, wenn die Seminarprogramme keine berufsspezifischen Inhalte erkennen lassen. Auch aus dem Umstand, dass Kurse von Angehörigen verschiedener Berufsgruppen besucht…
…92/14/0173, sowie insbesondere das gleichfalls einen Bankangestellten betreffende hg. Erkenntnis vom 29. Jänner 2004, 2000/15/0009)." Die Auffassung, dass Aufwendungen für den Besuch von NLP Kursen grundsätzlich keine steuerlich abzugsfähigen Fortbildungskosten sind, findet sich auch in der steuerlichen Literatur (vgl. Jakom/Baldauf…
…Kursen vermittelte theoretische und praktische Wissen in verschiedenen Berufen und im Privatleben von Nutzen sein kann, es somit nicht das Kriterium der berufsspezifischen Fortbildung für einen Bankangestellten erfüllt. Zudem soll durch das aus § 20 EStG 1988 abgeleitete "Aufteilungsverbot" im Interesse der Steuergerechtigkeit aber auch vermieden…
…Somit würde sich nach Ansicht des Bw kein Grund ergeben, seine Aufwendungen nicht als beruflich bedingte Aus- und Fortbildungskosten anzuerkennen. Er ersuche daher um Aufhebung des entsprechenden Punktes in seinem Einkommensteuerbescheid und Neuberechnung der Lohnsteuer unter Einbeziehung der Aufwendungen für das Multimediastudium der Rechtswissenschaften. In…
…Aus- und Fortbildungskosten zu berücksichtigen. In der Begründung führte das FA nach Wiedergabe der gesetzlichen Bestimmungen sowie der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes aus, dass im vorliegenden Fall die Frage entscheidungswesentlich sei, ob die zu beurteilenden Kurse eine ausschließliche berufsspezifische Fortbildung für eine Bankangestellte (mit besonderem…
…2007 Aus-/ Fortbildungskosten in Höhe von € 5.100 als Werbungskosten zu berücksichtigen. Das Finanzamt verweigerte dies mit der Begründung, dass die geltend gemachten Ausgaben für den Mediationslehrgang im Hinblick auf die dabei vermittelten Lehrgangsthemen allgemeiner Art keine abzugsfähigen Fortbildungskosten und somit keine Werbungskosten gemäß …
…Anspruch zu nehmen. Trotzdem stellen die von der Bw. im Jahr 2003 besuchten Teilkurse aus folgenden Gründen keine steuerlich abzugsfähigen Fortbildungskosten dar: Die Bw. hat für die im Jahr 2003 besuchten Fortbildungsveranstaltungen zwar keine Kursmitschriften, jedoch Kurzbeschreibungen der Inhalte der besuchten Seminare sowie die "Entstehungsgeschichte…
…Werbungskostenpauschale für Vertreter iHv 2.190 € nicht in Abzug gebracht wurde, was damit begründet wurde, dass der Bw im Immobilienbereich als Vertreter tätig sei und daneben an der Fachhochschule Immobilienwirtschaft studiere. Da dieses Studium in einem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Bw als Bankangestellter…
…Zusammenhang möchte das Finanzamt an dieser Stelle vorweg festhalten, dass der Unabhängige Finanzsenat bereits wiederholt festgestellt hat, dass Aufwendungen für eine Ausbildung zum Lebens- und Sozialberater eines/einer Bankangestellten keine Aus- oder Fortbildungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG darstellen. Ob diese…