…§ 97 Rz 14) ist zwar auf Treu und Glauben Bedacht zu nehmen, allerdings ist die Zurückweisung wegen verspäteter Einbringung keine Ermessensentscheidung, weshalb die Aussagen des Finanzamtes im gegenständlichen Haftungsverfahren keine Berücksichtigung finden können. Die einzige Möglichkeit hätte für die Bf. darin bestanden, nach Bekanntwerden der…
…wenn die I. und II. Instanz im ersten Verfahrensgang ein Ermittlungsverfahren durchgeführt hätte) hätten auf das Entstehen der Gebührenschuld keinen Einfluss. Die Beschwerde wäre am 14. Februar 2018 eingebracht worden, die entsprechende Gebühr sei jedoch nicht entrichtet worden und das FAGVG hätte die Gebühr nach…
…Diese Norm enthält keine Ermessensbestimmungen. Doch nur bei Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben, sind gemäß § 20 Bundesabgabenordnung (BAO) Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände - innerhalb der im Gesetz gezogenen Grenzen - zu treffen. Das Vorliegen…
…der Abgabenschuldigkeit nach der Lage des Falles unbillig ist. Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung ist somit keine Ermessensentscheidung. Hinsichtlich dieser Feststellung ist zu unterscheiden zwischen: Persönlicher Unbilligkeit: Eine persönliche Unbilligkeit liegt dann vor, wenn gerade die Einhebung der Abgaben die Existenz des…
…91/13/0225). Da von der Bw. keine sachliche Unbilligkeit behauptet wurde, war nunmehr zu prüfen, ob im gegenständlichen Fall eine persönliche Unbilligkeit vorliegt. Hierbei ist jedoch noch keine Ermessensentscheidung zu treffen, sondern ein unbestimmter Gesetzesbegriff auszulegen. Eine persönlich bedingte Unbilligkeit liegt im Besonderen dann…
…dass die Einbringung in keinem wirtschaftlichen vertretbaren Verhältnis zu jenem Nachteil stünde, die sich aus der Einziehung für den Pflichtigen ergeben würde. Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung ist somit keine Ermessensentscheidung sondern hängt einzig und allein von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Pflichtigen…
…Aussetzung der Einhebung bewilligter Zahlungsaufschub mit Ablauf der Aussetzung, der anlässlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsvorentscheidung (BVE) oder Berufungsentscheidung oder anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigungen zu verfügen ist. Der Ablauf ist zwingend - keine Ermessensentscheidung - vorzunehmen (vgl. VwGH vom 20.2.1996, 94/13/0266…
…des Falles unbillig ist. Die Frage der Beurteilung der Unbilligkeit der Einhebung ist somit keine Ermessensentscheidung (VwGH 25.11.2002, 97/14/0013). Erst die Feststellung des Vorliegens einer Unbilligkeit kann in weiterer Folge zur Ermessensentscheidung führen. Die Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO kann…
…das Verfahren vom Einlangen der Kontrollmitteilung bis Bescheiderlassung so viele Jahre gedauert hat, sind nicht Gegenstand dieses Verfahrens weshalb auf das diesbezügliche Vorbringen auch nicht weiter eingegangen werden kann. Da die Wiedereinsetzung keine Ermessensentscheidung ist, können - anders als im Schriftsatz vom 12.2.2025 angeregt…
…24.06.2009, 2007/15/0162). Die Rückforderung gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ist keine Ermessensentscheidung. Billigkeitsüberlegungen sind im Rückforderungsverfahren vom Finanzamt oder vom Bundesfinanzgericht nicht anzustellen (vgl BFG 24.04.2017, RV/7105636/2015 und 20.06.2016, RV/7100264/2016, jeweils unter…
…Wanke in Lenneis/Wanke, FLAG2, § 26 Rz 12 ff mit zahlreichen Judikaturnachweisen). Die Rückforderung gemäß § 26 Abs. 1 FLAG ist keine Ermessensentscheidung. Billigkeitsüberlegungen sind daher im Rückforderungsverfahren nach § 26 Abs. 1 FLAG vom Finanzamt oder vom Bundesfinanzgericht nicht anzustellen (Wanke, a.a.O., § 26 Tz…
…vgl BFG 10.7.2018, RV/2101406/2017). Die Rückforderung gemäß § 26 Abs. 1 FLAG 1967 ist keine Ermessensentscheidung. Billigkeitsüberlegungen sind im Rückforderungsverfahren nach § 26 Abs 1 bis 3 vom Finanzamt oder vom BFG nicht anzustellen (vgl BFG 24.4.2017, RV/7105636/2015 und…
…BAO) als unzulässig (bzw. als verspätet) zurückgewiesen worden sei. Zusammengefasst liege daher keine Unbilligkeit der Abgabeneinhebung vor. Liege eine Unbilligkeit nicht vor, so sei ein auf eine Nachsicht gerichteter Antragt im Rahmen einer Rechtsentscheidung, somit ohne dass es zu einer Ermessensentscheidung komme, abzuweisen. Nach Rechtsmittelfristverlängerung…
…werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Liegt Unbilligkeit nach der Lage des Falles nicht vor, fehlt die gesetzliche Voraussetzung für eine Abgabennachsicht und ist das Ansuchen aus Rechtsgründen (keine Ermessensentscheidung; zB VwGH 30.1.2001, 2000/14/0139) abzuweisen. Die…
…einen Eigenanspruch auf FB hat (vgl. BFG 10.7.2018, RV/2101406/2017). Die Rückforderung gem. § 26 Abs. 1 bis 3 FLAG 1967 ist keine Ermessensentscheidung. Billigkeitsüberlegungen sind im Rückforderungsverfahren nach § 26 Abs. 1 bis 3 leg. cit. vom Finanzamt oder vom BFG nicht anzustellen…
…26 FLAG 1967 zwingend erfolgen musste. Denn die Rückforderung gem. § 26 Abs. 1 bis 3 ist keine Ermessensentscheidung. Billigkeitsüberlegungen sind im Rückforderungsverfahren nach § 26 Abs. 1 bis 3 vom Finanzamt oder vom BFG nicht anzustellen (vgl BFG 24.4.2017, RV/7105636/2015 und 20…
…§ 26 Rz 12 ff mit zahlreichen Judikaturnachweisen). Die Rückforderung gemäß § 26 Abs. 1 FLAG ist auch keine Ermessensentscheidung. Billigkeitsüberlegungen sind daher im Rückforderungsverfahren nach § 26 Abs. 1 FLAG vom Finanzamt oder vom Bundesfinanzgericht nicht anzustellen (BFG 9.3.2020, RV/5100370/2019 mit Hinweis auf…
…daher für sich allein noch keine persönliche Unbilligkeit zu begründen . Aber auch selbst dann, wenn man - wie Sie offenkundig - vom Vorliegen einer Unbilligkeit der Einhebung ausgehen würde, käme im gegenständlichen Fall eine Nachsicht im Zuge der in diesem Fall zu treffenden Ermessensentscheidung keinesfalls in Betracht.…
…15. Jänner 2014 fällig gewesene Abgabe sei am 13. Februar 2014 bezahlt worden. Da die Festsetzung des Säumniszuschlages eine gemäß obzitierter gesetzlicher Bestimmung zwingende Vorschrift sei, sei keine Ermessensentscheidung der Behörde möglich. Die vom Bf. eingebrachte Beschwerde gehe daher ins Leere. Mit Bescheid vom 21…
…liege somit zweifelsfrei eine Tatbestandsvoraussetzung in Form einer mittelbaren Abhängigkeit vor, nach welcher die Aussetzung der Einhebung zu gewähren sei. Es handle sich dabei um keine Ermessensentscheidung des Finanzamtes, sondern um eine gesetzliche Anordnung. Eine mittelbare Abhängigkeit von der Erledigung einer Beschwerde sei auch entsprechend…