…Gesetz (insb § 33 Abs 3a EStG) sieht nämlich auch keine Möglichkeit vor, den Anspruch der Frau des Bf als Kindesmutter auf den FaBo + an ihren (Ehe-)Partner "abzutreten". Wie bereits oben dargestellt, ist laut Gesetz in den Monaten, in denen ein UAB zusteht, eine Berücksichtigung…
…Sohn liegen zum Jahr 2001 keine Daten über eigene Einkünfte auf. Mit Berufungsvorentscheidung (BVE) vom 21. Jänner 2003 wies das FA die Berufung unter Hinweis auf die Verfassungsbestimmung des § 34 Abs 7 Z. 5 EStG 1988 ab, nach welcher der UAB für volljährige Kinder den…
…5 EStG 1988 ausgeschlossen, die Berufung war daher in diesem Punkt (ebenso wie schon in der BVE vom 31.08.2007) insofern zum Nachteil des Bw. abzuändern (kein UAB gegenüber einem UAB iHv. 25,50 € im angefochtenen Bescheid). Aus den angeführten Gründen war spruchgemäß…
…dass dem Bf ein Antragsrecht bezüglich eines Fabo+ für die Töchter seiner Gattin nur für Monate zustehen konnte, für welche dem unterhaltspflichtigen Kindesvater kein UAB zustand. Wie festgestellt, kam Letzterer im Jänner und Februar 2022 seinen Unterhaltsverpflichtungen zur Gänze nach bzw leistete vom März - Juni…
…ergab sich keine Veranlassung für Zweifel an der Beweiskraft der angeführten Urkunden. Auch gibt es keine Hinweise darauf, dass die Unterhaltsvereinbarung vom 25.April 2022 nicht zeitgerecht umgesetzt wurde. Im ANV-Verfahren 2022 des Kindesvaters wurde als Ergebnis des durchgeführten Rechtsmittelverfahrens ein Unterhaltsabsetzbetrag (UAB) von…
…Steht für ein Kind im jeweiligen Monat kein Unterhaltsabsetzbetrag zu, sind der Familienbeihilfeberechtigte und dessen (Ehe)Partner anspruchsberechtigt (lit a). Steht für das Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag zu, so sind der Familienbeihilfeberechtigte und der Steuerpflichtige dem für das Kind der Unterhaltsabsetzbetrag (UAB) zusteht anspruchsberechtigt (lit b…
…vorbringt, dass Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastungen auch dann vorliegen, wenn kein KIB und auch kein UAB zusteht wie beispielsweise bei haushalts- und nicht-haushaltszugehörigen Kindern die sich ständig im EU-Ausland aufhalten, ist darauf zu verweisen, dass sich diese Ausführungen auf minderjährige Kinder außerhalb des…
…Dezember) Somit ist für einen Monat für ein Kind kein UAB zu berücksichtigen, da der Unterhalt nicht zur Gänze bezahlt worden ist. Die Darstellung des Finanzamtes ist somit korrekt. UAB Kind 1: 8 Monate à 43,80 UAB Kind 2: 9 Monate à 29,20…
…Ehe-)Partner keine Familienbeihilfe gewährt wird (siehe dazu auch EB zum "Familienbesteuerungspaket" 1993, ÖStZ 1992, 146; ebenso BFG 18.12.2018, RV/7100925/2016 mwN; Kanduth-Kristen in Jakom, EStG, 15. Aufl, 2022, § 33, Rz 76 mwN). Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Berücksichtigung des UAB waren…
…die beantragten Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung qualifiziert und auch der Unterhaltsabsetzbetrag nicht gewährt. In einer rechtzeitig dagegen eingebrachten Berufung wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass sie keine Familienbeihilfe beziehe, da die Kinder nicht bei ihr gemeldet seien. Daher sei die Alimentezahlung bei ihr zu berücksichtigen…
…520 € | 63,6% | voller UAB für 4 Kinder | 1.986 € | 63,6% | 1.263 € Zu beachten sei in dieser Berechnung, dass das vierte Kind Kind4, geboren am 44.4.4444 nicht berücksichtigt sei, weil kein Zahlungsnachweis vorliege…
…EStG könne deswegen nicht berücksichtigt werden, weil die Tochter nach der Aktenlage selbsterhaltungsfähig sei. Nach der Aktenlage erhalte die Tochter von beiden Elternteilen keine finanzielle Unterstützung und führe einen eigenen Haushalt, weshalb sie auch die FB selbst beziehe. Die Bw. brachte gegen die angeführte BVE…
…einfache Gesetze) zurückzudrängen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die innerstaatliche Rechtslage (insbesondere die Verfassungsrechtslage) insoweit keine gemeinschaftsrechtskonforme Lösung erlaubt und der Widerspruch zu unmittelbar anwendbaren Gemeinschaftsrecht daher "zwingend" ist. Mit den Worten des VfGH: "Stehen der Anwendung des Gemeinschaftsrechts verfassungsrechtliche Bestimmungen entgegen, so kann eine…
…Familienbonus Plus ist in der Veranlagung entsprechend der Antragstellung durch den Steuerpflichtigen wie folgt zu berücksichtigen: Für ein Kind, für das im jeweiligen Monat kein Unterhaltsabsetzbetrag nach Abs. 4 Z 3 zusteht: Beim Familienbeihilfenberechtigten oder dessen (Ehe-)Partner der nach Z 1 oder Z 2…
…Die Berücksichtigung des Familienbonus Plus erfolgte nicht, da keine Erklärung durch die Bf abgegeben worden war und daher nicht überprüft werden konnte, ob der Arbeitgeber diesen zu Recht berücksichtigt hatte. Dagegen wurde sodann von der Bf fristgerecht Beschwerde eingebracht und gleichzeitig die Berücksichtigung des halben…
…Litdana UAB"). Der EuGH stützt seine Rechtsprechung auf den allgemeinen Grundsatz, dass sich niemand rechtsmissbräuchlich oder betrügerisch auf im Rechtssystem der Union vorgesehene Rechte berufen darf (EuGH 18.12.2014, C-131/13 "Italmoda"). Für die Beurteilung des Mehrwertsteuerbetruges im Sinne der Rechtsprechung ist kein…
…jedes Kind zu. Für Kinder, die sich ständig außerhalb eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz aufhalten, steht kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. (3a) Für ein Kind, für das Familienbeihilfe…
…3. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 12. Dezember 2025 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab, da der Beschwerdeführer auf die beiden Ergänzungsersuchen des Finanzamtes nicht reagiert habe und keine entsprechenden Nachweise vorgelegen seien. 4. Mit Schreiben vom 12. Jänner 2026 wies der Beschwerdeführer darauf hin…
…Übermittelt. Im Antwortschreiben vom 8. Juli 2020 gab der zuständige Amtsvertreter diesbezüglich Folgendes bekannt: < UAB: Auf die Ergänzungsersuchen vom 28.1.2019 bzw. 28.2.2019 samt Antwortschreiben werde hingewiesen. Die nun dem BFG übermittelte Vorhaltsbeantwortung würde keine neuen Sachverhaltselemente bzw. Beweismittel beinhalten. <…
…Belastung zu berücksichtigen (vgl. VwGH 31.1.2002, 96/15/0261). Ein Unterhaltsabsetzbetrag steht somit für Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die an den Beschwerdeführer oder an Dritte keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, nicht zu (vgl. Wanke in Wiesner/Grabner/Wanke [Hrsg.], MSA EStG 12.EG…