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2 058 Treffer166 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0313-I/08Vorliegen einer gebührenpflichtigen Abtretung bei einer Forderungseinlösung, bei der die Leistung des Dritten ( Ablösebetrag) nicht der eingelösten Forderung entsprach
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2010

…eine vertragliche Willenseinigung zwischen dem Zahler und dem Gläubiger. Eine solche rechtsgeschäftliche Willenseinigung (kausales Verfügungsgeschäft) vereinbart im Wege eines formlosen Konsensualvertrages liegt unzweifelhaft zwischen der Z.Holding.GmbH und der X.V.S.GmbH vor, lässt sich dies doch in freier Beweiswürdigung aus dem Inhalt…

UFSF RV/0029-F/02Verpflichtungsgeschäft und Verfügungsgeschäft bei der Abtretung von Anteilen an einer GmbH
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2003

…Rede sein, wenn nicht nur das Titelgeschäft (das Verpflichtungsgeschäft, welches etwa in einem Kaufvertrag bestehen kann), sondern auch das die Abtretung bewirkende Verfügungsgeschäft geschlossen worden ist. Die Zession stellt ein vom Titelgeschäft/Verpflichtungsgeschäft zu unterscheidendes kausales Verfügungsgeschäft dar (Frotz-Hügel-Popp, Kommentar zum Gebührengesetz, § 33…

BFG RV/7100390/2012gebührenrechtliche Beurteilung eines Unternehmenskaufvertrages und einer rechtsgeschäftlichen Vertragsübernahme
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.01.2018Teil 2/2

…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…

GebR 2025 Rz 1570–158027.10. Zessionen § 33 TP 21 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…N (Zessionar, Neugläubiger). Zur Begleichung seiner Schuld gegenüber N tritt A seine Forderung gegenüber C an N ab. N wird damit neuer Gläubiger des C. Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Sie ist nur dann wirksam, wenn sie auf einem gültigen Grundgeschäft (Verpflichtungsgeschäft, Titel) beruht…

UFSW RV/1659-W/11Forderungsabtretung in einem Unternehmenskaufvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.10.2013Teil 2/2

…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…

BFG RV/7101811/2020Zession - Unterfertigung im Ausland § 33 TP 21 GebG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.08.2023

…der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071). Nach § 33 TP…

BFG RV/5100571/2012gebührenrechtliche Abgrenzung rechtsgeschäftliche Forderungsabtretung - Forderungseinlösung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.12.2016

…Forderung. Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 21 Abs 1 GebG tritt nur ein, wenn sowohl ein Titelgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) vorliegt, das auf die entgeltliche Übertragung von Forderungen oder anderen Rechten gerichtet ist, und die Übertragung durch das Verfügungsgeschäft erfolgt ist…

BFG RV/7105120/2014Entgeltliche Abtretung eines Optionsrechtes auf Erwerb eines Geschäftsanteiles an einer GmbH
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.11.2016

…Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht. Für eine gebührenpflichtige Zession bedarf es auch eines wirksamen rechtsgeschäftlichen Verfügungsaktes und seiner…

BFG RV/7102016/2011Besicherung eines Zinssatz- und Währungsswaps anlässlich einer Darlehensgewährung mit Hypothekarvereinbarung und Sicherungszession
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis14.12.2015Teil 3/4

…Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren – Kommentar, Rz 2 zu § 33 TP 21 GebG). Die Zession ist nach herrschender Meinung und ständiger Judikatur ein kausales Verfügungsgeschäft und setzt einen gültigen Rechtsgrund voraus (vgl. VwGH 23.01.1989, 87/15/0141). Im gegebenen Fall sind Sicherungszessionen zu beurteilen…

BFG RV/7102916/2012Abtretung eines Fruchtgenussrechtes an GmbH-Anteilen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis17.06.2015

…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…

BFG RV/7104346/2014Unternehmenskaufvertrag - fortgesetztes Verfahren zu VwGH 11.9.2014, 2013/16/0221
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.10.2014

…mwN). Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 21 Abs 1 GebG tritt nur ein, wenn sowohl ein Titelgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) vorliegt, das auf die entgeltliche Übertragung von Forderungen oder anderen Rechten gerichtet ist, und die Übertragung durch das Verfügungsgeschäft erfolgt ist…

UFSW RV/3095-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- und Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…

UFSW RV/3097-W/09Generalzessionsvereinbarung zur Besicherung auch künftiger Darlehens- oder Kreditverträge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)22.08.2013Teil 1/2

…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…

UFSG RV/0316-G/09Zessionsgebühr nach § 33 TP 21 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.03.2012

…der Rechtszuständigkeit der abgetretenen Forderung. Sie erfolgt in der Regel im Wege eines formlosen Konsensualvertrages. Die Zession ist ein sog. kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels. Der gebührenrechtliche Tatbestand wird nur durch eine entgeltliche Zession verwirklicht (vgl. VwGH 5.11.2009, 2008/16/0071)…

UFSI RV/0314-I/08Einbeziehung des bedingt vereinbarten Nachbesserungsbetrages in den Wert des Entgeltes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.06.2010

…eine vertragliche Willenseinigung zwischen dem Zahler und dem Gläubiger. Eine solche rechtsgeschäftliche Willenseinigung (kausales Verfügungsgeschäft) vereinbart im Wege eines formlosen Konsensualvertrages liegt unzweifelhaft zwischen der Z.Holding.GmbH und der X.GmbH vor, lässt sich dies doch in freier Beweiswürdigung aus dem Inhalt des von…

UFSL RV/0746-L/07Zession an Zahlungs statt zur Erfüllung eines Darlehens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.06.2010

…zwischen dem Zedenten und dem Zessionar muss zumindest im Zeitpunkt der Zession schon ein Schuldverhältnis bestehen. In der Folge stellt die Zession ein sogenanntes kausales Verfügungsgeschäft dar. Bei der Beurteilung einer Forderungsabtretung kann also das Titelgeschäft nicht vom Erfüllungsgeschäft getrennt werden. Der gebührenpflichtige Tatbestand wird…

UFSI RV/0252-I/08Erstattung der Schenkungssteuer wegen unfreiwilliger Herausgabe des Geschenkgegenstandes als Folge eines unwirksam zustande gekommenen Erwerbes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2009

…Kindern, Wahl oder Pflegekindern oder deren Ehegatten begründet und im Grundbuch eingetragen wird (§ 364c ABGB). In solchen Fällen ist die verbotene Verfügung unwirksam. Der Übereignung (Modus, kausales Verfügungsgeschäft) steht diesfalls das absolut wirkende Veräußerungsverbot entgegen (siehe Koziol- Welser, Bürgerliches Recht, Band I, 12. Auflage, Seite…

UFSI RV/0553-I/07Liegt im gegenständlichen Gesellschafterbeschluss einer Sachdividende (gerichtet auf eine Forderungsabtretung zwecks Leistung des Ausschüttungsanspruches eines Gesellschafters) eine gebührenpflichtige Zession vor?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.04.2008

…Abtretung (Zession) ist ein kausales Verfügungsgeschäft. Eine Gebührenpflicht nach § 33 TP 21 Abs. 1 GebG tritt nur ein, wenn sowohl ein Titelgeschäft (Verpflichtungsgeschäft) vorliegt, das auf die entgeltliche Übertragung von Forderungen oder anderen Rechten gerichtet ist, und die Übertragung durch das Verfügungsgeschäft erfolgt ist (VwGH…

UFSW RV/1516-W/04Genehmigung nach dem Kartellgesetz 1988
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.02.2008

…Abs. 1 GebG unterliegen Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten nach Maßgabe des III. Abschnittes des GebG einer Gebühr 0,8 v.H.vom Entgelt. Die Zession ist ein kausales Verfügungsgeschäft und bedarf eines gültigen Titels, jedoch keines eigenen, Publizitätszwecken dienenden Übertragungsaktes. Es…

UFSW RV/0037-W/05Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Kauf einer notleidenden Forderung,wenn Forderung zum Nennwert eingezogen wird
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.03.2006

…insofern verändert hatte, als die V-GmbH als Schuldner den Bw. als neuen Gläubiger erhielt, ließ sie die abgetretene Forderung inhaltlich unberührt. Die Abtretung von Forderungen ist ein kausales Verfügungsgeschäft, weshalb sie nur dann wirksam ist, wenn sie auf einem gültigen Verpflichtungsgeschäft beruht. Als Grundgeschäft…