Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen I.G., L., vertreten durch Braunegg, Hoffmann & Partner, Rechtsanwälte, 3430 Tulln, Nußallee 3, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2…
…dann wird ihr dieses Entgelt als Einnahme auch dann zuzurechnen sein, wenn dieses irrtümlich auf ein Bankkonto der gemeinsamen Muttergesellschaft überwiesen worden ist. Die Beurteilung der Frage, ob in einem solchen Fall die Lizenzgebühren aber tatsächlich der Schwestergesellschaft und nicht doch der Muttergesellschaft steuerlich zuzurechnen…
…ob ein Betrag unter dem Titel des "Bonus" irrtümlich im Zuge der Lohnverrechnung Eingang in den Lohnzettel gefunden hat und dieser in der Folge zu Unrecht der Einkommensbesteuerung unterworfen wurde. Die Beschwerdeführerin (in der Folge kurz: Bf.) stellte am 28.2.2022 sowohl den Antrag…
…Lediglich aufgrund eines Behördenfehlers wurde unrechtmäßig Geld ausgezahlt. Nach dem VfGH ist es verfassungswidrig, das Risiko einer irrtümlich gezahlten Leistung aufgrund eines Behördenfehlers auf den Leistungsempfänger abzuwälzen (Rz 63 des Erkenntnisses). Freundlich möchte ich noch darauf aufmerksam machen, dass ein Anspruch erlischt, und nicht "erlöscht"…
…der angeführten Zeit vor Ort parkte und Sie vis a vis im Pensionistenhaus Wohnpark Fortuna waren. Sie wendeten ein, dass Sie bei EASY PARK irrtümlich das Kennzeichen ***2***, statt des richtigen Kennzeichens ***1*** getippt haben und ersuchten, da Sie einen Ziffern-Irrtum aufklärten und nachwiesen…
…das Fahrzeug gelenkt und an der genannten Örtlichkeit abgestellt zu haben, wendeten jedoch im Wesentlichen ein, irrtümlich einen elektronischen Parkschein für das Kennzeichen des Ihnen früher von der Fa. Autohändler GmbH überlassenen Fahrzeuges gebucht zu haben. Sie hätten vergessen das Kennzeichen zu ändern. Auf Grund…
…dass er den Parkschein durch Ankreuzen aller Rubriken richtig entwertet habe. Das zusätzliche irrtümliche Ankreuzen eines weiteren - tatsächlich am Tag des Abstellens NOCH NICHT EXISTIERENDEN - Tages könne ihm nicht vorgeworfen werden, weil er zuerst den richtigen Tag angekreuzt und versehentlich statt der richtigen Stunde 10…
…Abs. 3), so hat sie so vorzugehen, als wäre auch von diesen Personen ein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens eingebracht worden." Mit Bescheid vom 9. September 2009, offenbar irrtümlich datiert mit 20. Oktober 2009, zugestellt am 11. September 2009 (Finanzstrafakt Bl. 67 bis 69), verfügte…
…340.760,00 für aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft wieder ausgeführte 23 Paletten Kaliumpermanganat gemäß Art. 237 ZK beantragt. Der Antrag wurde mit einer irrtümlichen Abfertigung zum freien Verkehr begründet (Feld 13). Dem Antrag waren nach Ausweis der Akten die Hausmitteilung vom 5. Juli 1995…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen TG., A1, vertreten durch RA, wegen drei Verwaltungsübertretungen gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005, in der geltenden Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs…
…§ 188 BAO für 2006 bis 2008 irrtümlicherweise vergessen worden sei. Der richtige Text müsse lauten: "Namens und auftrags unserer obangeführten Mandantschaft ziehen wir die Berufung gegen die Sachbescheide für Umsatzsteuer 2006 bis 2008 und die Wiederaufnahme des Verfahrens Bescheide über die Feststellung von Einkünften gemäß…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Innsbruck 2 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied OR Mag. Peter Maurer sowie die Laienbeisitzer Mag. Klaus Schönach und Mag. Dr. Günter Mösl als weitere Mitglieder des Senates…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. November 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20, vom 17. Oktober 2005 betreffend Einkommensteuer 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw…
Der Beschwerde, namentlich dem Antrag der Bf. auf Erstattung der in der Höhe von € 24.763,99 (ATS 340.760,00) entrichteten Abgaben an Zoll war daher gemäß Art. 239 ZK in Verbindung mit Art. 900 Abs. 1 Buchstabe a ZK-DVO stattzugeben. Klagenfurt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgabe sind dem als…
…am 26.02.2025 beantwortet und hat das Finanzamt in der Folge die Beihilfen (aus welchem Grund auch immer; nach den Ausführungen im Vorlageantrag "irrtümlich") weiter ausbezahlt, wobei als Ende des Anspruches der September 2025 in der Familienbeihilfendatenbank des Finanzressorts erfasst worden war. Kurz vor…
…nichts, dass irrtümlich für ein anderes Kraftfahrzeug ein elektronischer Parkschein aktiviert worden sei (vgl. BFG 12.9.2014, RV/7500739/2014, BFG 11.12.2018, RV/7501009/2018). Es sei auch nicht maßgeblich, ob das Fahrzeug, für welches der elektronische Parkschein irrtümlich aktiviert worden sei…
…es eindeutig nachweisbar, dass ich keinen ,alten' bzw bereits vorher verwendeten Parkschein verwendet habe, da das irrtümlich mit einem angefangenen Kreuz markierte Datum in der Zukunft lag. Es entbehrt hier jeder logischer Grundlage warum in der Zukunft ein Tag angekreuzt worden wäre. Zum zweiten wird…
…erachtet es das Bundesfinanzgericht als erwiesen, dass die Bf. im Feld 8 der o.a. Zollanmeldung vom 18.08.2014 irrtümlich einen unrichtigen Warenempfänger eingetragen hat. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Aufhebung) Rechtslage: Gemäß Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 in der für den Beschwerdefall…
IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Graz 1 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, die Richterin Dr. Andrea Ornig und die fachkundigen Laienrichter Dr. Christian Haid und Mag. Günter Mateschitz in der Finanzstrafsache gegen Dr..A, geb. xxxx, ehem. Geschäftsführer und ehem…