…Beurteilung - auch Versicherungssteuer nach dem Versicherungssteuergesetz 1953 anfallen. Davon betroffen können ausländische Versicherungsprodukte sein, bei denen es sich um "private insuring" handelt (und die somit von inländischen Versicherungsunternehmen nicht als Versicherung angeboten werden dürfen), die nach Pkt. 2 vorzunehmende Prüfung für eine Zurechnung des Deckungsstocks…
…3 VersStG werde vertreten, dass das Versicherungsentgelt nicht nur durch Barzahlung, sondern auch durch andere geldwerte Zahlungssurrogate erbracht würden. Wenn allerdings die Erbringung des Versicherungsentgelts durch Depotübertrag bereits für inländische Versicherungsprodukte zulässig sei, so müsse die in gemeinschaftrechtskonformer Interpretation des § 27 Abs. 1 Z 6…
…entscheiden. 5. Einmalerträge in Form von Depotübertragungen sind möglich. 6. Die Kapitalauszahlung kann auch in Form einer Depot(rück)übertragung erfolgen. Diese Indizien seien als bewegliches System zu verstehen. Die gegenständlichen Versicherungsverträge seien nicht mit inländischen Versicherungsprodukten vergleichbar, insbesondere nicht mit fondsgebundenen Lebensversicherungen (§ 20 Abs…
…auch als Begünstigter anzusehen. Die gegenständlichen Versicherungsverträge sollten auf Basis der Information des BMF vom 23.4.2010 (BMF 010203/0260-VI/6/2010) mit inländischen Versicherungsprodukten vergleichbar und das wirtschaftliche Eigentum an den Wertpapieren des Deckungsstocks der C Versicherungsgesellschaft zuzurechnen sein. Folglich seien die…
…sich bei der Anweisung an die Finanzämter, bei inländischen Versicherungsprodukten sei generell vom Vorliegen wirtschaftlichen Eigentums beim Versicherungsunternehmen auszugehen, und der in Einzelerledigungen vertretenen Ansicht, bei vor 1.1.2007 abgeschlossenen inländischen Versicherungsverträgen sei keine weitere Prüfung mehr vorzunehmen, um keine für das Bundesfinanzgericht rechtlich…
…Versicherungsprodukten, bei denen der Versicherungsnehmer einen gewissen Einfluss auf die Vermögenswerte des Deckungsstocks behält, stellt sich die Frage, ob dem Versicherungsnehmer angesichts seiner Dispositionsmöglichkeiten die (Kapital)Erträge aus den dem Deckungsstock zugehörigen Wertpapieren unmittelbar zuzurechnen sind. 20.2.4.16.2 Vergleichbarkeit mit inländischen Versicherungsprodukten…
…Davon betroffen können ausländische Versicherungsprodukte sein, bei denen es sich um "private insuring" handelt (und die somit von inländischen Versicherungsunternehmen nicht als Versicherung angeboten werden dürfen), die nach Abschnitt 20.2.4.16.3 vorzunehmende Prüfung für eine Zurechnung des Deckungsstocks zum Kunden spricht, aber…
…nicht im Wege des Kapitalertragsteuerabzugs zu berücksichtigen (kein Verlustausgleich durch die Bank). Werden die Zinsscheine weiter veräußert, sind daraus erzielte positive Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988, bei Vorliegen inländischer Einkünfte gemäß § 93 EStG 1988 durch Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen.
…von Kombi- oder Gleitzinsanleihen sind Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 und gemäß § 93 EStG 1988 durch Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen. Abzugsverpflichteter ist somit gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die inländische depotführende bzw. die inländische auszahlende Stelle.
… 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die inländische depotführende bzw. die inländische auszahlende Stelle. 20.2.4.10 Anleihen mit indexorientierter Verzinsung 20.2.4.10.1 Allgemeines Rz 6197: Anleihen mit indexorientierter Verzinsung sind Wertpapiere mit einer festen Laufzeit, deren Wertentwicklung von einem…
…EStG 1988 durch Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen. Abzugsverpflichteter ist somit gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die inländische depotführende bzw. die inländische auszahlende Stelle. Werden Anleihe und Optionsrecht getrennt verwertet, liegen Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 3 EStG 1988 (Anleihe…
…1988 durch Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen. Abzugsverpflichteter ist somit gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die inländische depotführende bzw. die inländische auszahlende Stelle. Barzahlungen anlässlich der Ausübung des Wandlungsrechtes, die nicht die Voraussetzungen des § 7 der Kapitalmaßnahmen-VO erfüllen, sind Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen…
…durch Kapitalertragsteuerabzug zu erfassen. Abzugsverpflichteter ist somit gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die inländische depotführende bzw. die inländische auszahlende Stelle. Barzahlungen anlässlich der Ausübung des Optionsrechtes durch den Emittenten, die nicht die Voraussetzungen des § 7 der Kapitalmaßnahmen-VO erfüllen, sind Einkünfte aus…
…Abzugsverpflichteter ist somit gemäß § 95 Abs. 2 Z 2 EStG 1988 die inländische depotführende bzw. die inländische auszahlende Stelle. Der Umtausch eines GDR (Global Depository Receipt) bzw. ADR (American Depositary Receipt) fällt nicht in den Anwendungsbereich der Kapitalmaßnahmen-VO, weshalb in diesen Fällen ein kapitalertragsteuerpflichtiger…
Unterhält eine in Deutschland ansässige Versicherungsgesellschaft, die am inländischen Markt ihre Versicherungsprodukte vertreibt, in Österreich eine feste örtliche Einrichtung, so begründet sie in Österreich eine Betriebsstätte im Sinne des § 29 BAO, die auch grundsätzlich die Kriterien des DBA-Betriebsstättenbegriffes des Art. 5 Abs. 1 OECD…
…auch die Erträge aus dem Deckungsstock der streitgegenständlichen Lebensversicherungen den Einkünften des Bf aus Kapitalvermögen zugerechnet; dies mit der Begründung, dass keine Vergleichbarkeit mit inländischen Versicherungsprodukten vorläge. Bei inländischen fondsgebundenen Lebensversicherungen sei die Angabe der Fonds, in die investiert werden könne, notwendiger Vertragsbestandteil der Versicherung…
… 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 - Schweizerische Mutterschaftsentschädigung mit inländischem Wochengeld vergleichbar? (Rz 41) (2010) Eine in Österreich ansässige Arbeitnehmerin erhält von ihren Schweizer Arbeitgeber im Lohnausweis offen ausgewiesenes Mutterschaftsgeld ausbezahlt. Diese seit 2005 gesetzlich verankerte "Mutterschaftsentschädigung" wird für maximal 98 Tage…
…Todesfall. Das Bedingungswerk für diesen Lebensversicherungsvertrag wurde von uns speziell darauf ausgerichtet, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Österreich geltenden rechtlichen und steuerlichen Vorgaben zur Anerkennung als Lebensversicherungsvertrag, insbesondere in Bezug auf die Vergleichbarkeit mit einem inländischen Versicherungsprodukt, zu erfüllen. Wir bestätigen daher wunschgemäß, dass…
… 33 PSG; Zulässigkeit des Strategiewechsels bei inländischen Versicherungsprodukten). Das Kapitalveranlagungsrisiko werde bei fondsgebundenen wie auch indexgebundenen Lebensversicherungen immer vom Versicherungsnehmer getragen und sei daher nicht entscheidungsrelevant (EStR 2000 Rz 6210). Aus dem - teilweise konsumentenschutzrechtlich verpflichtend vorgeschriebenen - Kündigungsrecht könne keine jederzeitige Verfügungsmöglichkeit der Versicherungsnehmerin über den…
…nichtselbständiger Arbeit in Höhe von 7.210,62 €, bestehend aus den lohnsteuerpflichtigen Bezügen von der Pensionsversicherungsanstalt (3.248,04 €) und Einkünften ohne inländischen Steuerabzug (3.962,58 €) mit der dem nachfolgenden Schaubild ersichtlichen Begründung festgesetzt: | " | [Grafik] | " Mit der…