…des Fristverlängerungsantrages vom 16. Juli 2004: Mit Schreiben vom 18. Mai 2004 wurde der Bw im gegenständlichen Haftungsberufungsverfahren aufgefordert, sein Vorbringen hinsichtlich des Fehlens jeglicher Gesellschaftsmittel im Haftungszeitraum und einer nicht erfolgten Gläubigerungleichbehandlung bzw. wegen dazu widersprüchlicher Beweisergebnisse die anteilige Verwendung für die offensichtlich noch…
Am 16. Juli 2004 stellte der Bw für die Vorhaltsbeantwortung und Beibringung der abverlangten Nachweise erneut einen Fristverlängerungsantrag. Begehrtes Fristende war diesfalls wiederum der 31. August 2004. Begründet wurde dieser Antrag damit, dass die Beischaffung der Unterlagen der insolventen W Betriebs GmbH vom Masseverwalter Dr…
…an dem die Hemmung des Fristenlaufes endet, jener Teil der Frist weiterzulaufen, der mit Ablauf des Tages, der dem Tag der Einbringung des Fristverlängerungsantrags vorangegangen ist, noch unverbraucht war, hat die Hemmung des Fristenlaufes doch gemäß § 245 Abs. 4 BAO bereits mit dem Tag der…
…Graz-Umgebung ist nicht aktenkundig. Selbst wenn das unzuständige Finanzamt Graz-Stadt der im § 50 Abs. 1 BAO normierten Verpflichtung, den noch rechtzeitigen Fristverlängerungsantrag (Fristablauf: 9. Juni 2008) ohne unnötigen Aufschub an das zuständige Finanzamt Graz-Umgebung weiterzuleiten, nicht zeitgerecht nachgekommen ist, hat die Bw…
…Auf dem Haftungsbescheid wurde als Zuordnungskriterium des Finanzamtes die Steuernummer xxx/xxxx der KEG angeführt. Bereits nach Löschung der KEG im Firmenbuch wurden die Gesellschafter der KEG als deren Rechtsnachfolger unter der Steuernummer der KEG weitergeführt. Zur Einbringung einer Berufung gegen den Haftungsbescheid beantragte der…
…Antrag beantragten Frist via FinanzOnline eingebrachten 11. Fristverlängerungsantrag (OZ 12) wies das FAÖ am Tag danach, am 23. Oktober 2024 mangels eines berücksichtigungswürdigen Grundes ab und stellte diesen Bescheid noch am selben Tag wirksam in die Databox zu (vgl. OZ 13). Das FAÖ begründete seine…
…übermittelt am 14.5.2012 und 23.5.2012" vor. Auf der beim Finanzamt eingelangten Fristverlängerungsanträgen mit Datum vom 14. und 23.5.2012 scheint im oberen Teil das Datum der Erstellung und des Einlangens der Eingabe auf. Nach diesen aufscheinenden Sendedaten hat der Bw…
…sei bis dato davon ausgegangen, dass die Berufung rechtzeitig erhoben worden sei. Bezüglich des Fristverlusts sei auszuführen, dass die Sekretärin das Fristende irrtümlich erst nach dem Wochenende eingetragen habe, da sie die Fristverlängerung selbst vorgenommen habe und davon ausgegangen sei, dass der 10.5.2002…
…gestellten neuerlichen Antrag auf Verlängerung der Frist zur Einbringung einer Berufung zuließ oder nicht. Unbestritten ist nach dem Parteienvorbringen, dass dem Bw. bekannt war, dass eine letztmalige Fristverlängerung bis 24. Dezember 2009 gewährt wurde. Der Lauf der Berufungsfrist wird durch einen Fristverlängerungsantrag nur dann gehemmt…
…Finanzamtes Baden Mödling als Finanzstrafbehörde vom 15. Oktober 2020, SpS 20, beschlossen: Der Antrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Mit Eingabe vom 27. Jänner 2021 beantragte Herr *…
…und des Einkommensteuervorauszahlungsbescheides für 1998 und Folgejahre zurückgewiesen, da ein Antrag auf Fristverlängerung rechtswirksam nur innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellt werden könne und die den Fristverlängerungsanträgen zu Grunde liegenden Bescheide im Jahr 1998 ergangen und zugestellt worden seien. Da demnach die gesetzliche Berufungsfrist von einem Monat…
…2014 betreffend Einkommensteuer 2012 Steuernummer 1234*** beschlossen: Der Vorlageantrag wird als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Die Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Begründung Mit Datum vom 12.6.2014 erließ das Finanzamt einen Einkommensteuerbescheid für das Jahr…
…dass die Verlängerung schon am 28. August 2009 zur Post gegeben worden sei. Die beiden Eintragungen, die noch dazu nicht vom Steuerpflichtigen selbst, sondern von einer Mitarbeiterin durchgeführt worden seien, müssten mit einem leider nicht vorhandenen Aufgabeschein als gleichwertig eingestuft werden. Da der Steuerpflichtige durch…
…die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch C gegen den Bescheid des Finanzamt D vom 14.01.2014, Einkommensteuer betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung)2012 beschlossen: Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…ist, auf Antrag des Abgabepflichtigen (§ 77) abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Der Antrag war daher wegen verspäteter Einbringung als unzulässig zurückzuweisen. Wien, am…
…Frist gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachholen müsse. Da die Bf. die Beschwerde nicht eingebracht habe, sondern einen Fristverlängerungsantrag gestellt habe, liege ein (nicht verbesserungsfähiger) Mangel der Erfüllung der gesetzlichen Erfordernisse des § 308 BAO vor, weshalb der Antrag zurückzuweisen sei. Mit Schreiben vom…
…Perg Steyr vom 6. März 2008 betreffend Investitionszuwachsprämie gemäß § 108e EStG 1988 für das Jahr 2004 beschlossen: Die Berufung wird als verspätet zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Nach einer für die Jahre 2003 bis 2005 durchgeführten Betriebsprüfung vertrat der Prüfer die Ansicht, für Maschinen, die bereits in der…
…Verspätete Fristverlängerungsanträge sind untauglich und beim Fristenlauf nicht mehr zu berücksichtigen. Da der Vorlageantrag erst am 21.08.2023 (34. Woche 2023) elektronisch eingebracht wurde und kein zu berücksichtigendes Fristverlängerungsansuchen mehr fristgerecht eingebracht wurde, erfolgte die Einbringung des Vorlageantrages (deutlich) verspätet (34. Woche 2023). Nach…
…April 2010 zur ABNr._1). Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Betriebsprüferin und erließ - nach Wiederaufnahme der Verfahren hinsichtlich Umsatz- und Einkommensteuer 2006 bis 2008 - neue Umsatz- und Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2006 bis 2008 sowie einen Bescheid über die Festsetzung von Umsatzsteuer für Dezember…
… 260 Abs. 1 lit. b BAO als verspätet zurückgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Angefochten ist der Einkommensteuerbescheid 2015. Verfahren und festgestellter Sachverhalt Der Beschwerdeführer erklärte im beschwerdegegenständlichen Jahr neben Einkünften…