…Er kann keinen Kindergarten besuchen, weil er eine Trennung von mir nicht aushält. Wenn er Sachen, die er will, nicht sofort bekommt, oder ich, wenn er mich ruft, nicht gleich komme, steigert er sich in ein "Black out" hinein. Er hält den Atem so lange…
…Keine Auswirkung auf die Streitfrage hätte hingegen das allfällige Vorliegen einer sogenannten Unterbrechungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO idF vor BGBl I 2004/57 bzw einer - inhaltlich gleich definierten - Verlängerungshandlung iSd § 209 Abs 1 BAO idF BGBl I 2004/180 im Laufe des Jahres 2002…
…Soweit hiervon der gleiche Zeitraum erfasst war, über den bereits mittels Bescheid vom 14.3.2006 sowie der daraufhin ergangenen Berufungsentscheidung abgesprochen wurde, hat das Finanzamt daher das neuerliche Anbringen zu Recht zurückgewiesen. Bei Vorliegen eines rechtskräftigen Bescheides kann ein neuer Sachverhalt zwar dazu führen…
…November 2015) wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde, lag der gleiche Sachverhalt zu Grunde. Es sind diesbezüglich keine wesentlichen entscheidungsrelevanten Änderungen eingetreten und wurden seitens der Bf. auch keine weiteren Gründe angeführt. Beweiswürdigung: Gegenständlicher Sachverhalt ergibt sich aus den im vorgelegten Akt befindlichen Unterlagen sowie den…
…November 2015) wegen entschiedener Sache zurückgewiesen wurde, lag der gleiche Sachverhalt zu Grunde. Es sind diesbezüglich keine wesentlichen entscheidungsrelevanten Änderungen eingetreten und wurden seitens der Bf. auch keine weiteren Gründe angeführt. Gegenständlicher Sachverhalt ergibt sich aus den im vorgelegten Akt befindlichen Unterlagen sowie den Angaben…
…nach Ansicht der Berufungswerberin ein Beihilfenanspruch bestünde. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21. Mai 2007 wurde über diese Berufung abschlägig entschieden. In diesem Bescheid wird ausdrücklich festgehalten: "... Beide Begehren betreffen die gleiche Sache, ein Zeitraum wurde bei beiden Anträgen nicht angeführt. ..." Die Berufung gilt zufolge des fristgerecht…
…Abgabenpflicht für die der Bf potenziell haftend einzustehen hätte. Der geschilderte Sachverhalt als Sache des Verfahrens wurde vom Zollamt zunächst rechtlich falsch beurteilt, indem er der Bestimmung des § 41 MinStG subsummiert wurde. Richtigerweise gebietet der bereits am 5. Dezember 2011 bekannte Sachverhalt (die gleiche Sache…
…betreffend Feststellung der Einkünfte 1994 bis 1996 als unbegründet abgewiesen. Im vorliegenden Verfahren handelt es sich um die Berufung der Bw betreffend Feststellung der Einkünfte 1997 bis 2000 (Folgejahre) in der gleichen Sache. In der Berufung wird dazu ausgeführt (s S 47/2000 des Steueraktes…
…Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung von erhöhten Werbungskosten infolge regelmäßiger Familienheimfahrten nicht abgesprochen worden, sodass es sich hinsichtlich seines Antrages nicht um "die gleiche Sache" im Sinne des Grundsatzes "res iudicata" handle. Es sei zwar richtig, dass es sowohl bei den seinerzeitigen Anträgen als auch bei den…
…oder vom 27. September 2012, 2010/16/0206), bzw liegt Identität der Sache vor, wenn ein neuerlicher Antrag oder eine Abgabenvorschreibung sich auf die gleiche Sache beziehen, die bereits durch einen Bescheid der Abgabenbehörde erledigt wurde (vgl VwGH vom 28. Februar 2008, 2006/16/0129…
…Beschwerde an das Bundesfinanzgericht wirke und damit zu diesem Zeitpunkt die Sperrwirkung des § 300 BAO eingetreten sei. Diese Sperrwirkung greife dann, wenn es sich um die gleiche Sache handle (unter Hinweis auf VwGH vom 22. Oktober 2015, Ro 2015/15/0035). Der Bescheid vom 13…
…entfaltet er die Wirkung, dass die mit ihm erledigte Sache nicht neuerlich entschieden werden kann (Unwiederholbarkeit - VwGH 30.5.2006, 2006/12/0066 ). Identität der Sache liegt vor, wenn ein neuerlicher Antrag oder eine Abgabenvorschreibung sich auf die gleiche Sache beziehen, die bereits durch einen…
…Der Antragsteller und Gebrauchserlaubnisträger sei immer dieselbe Person und diese bekomme dann die Abgabe vorgeschrieben. Für die gleiche Sache könnten nicht 2 Personen einen Bescheid bekommen. Der Zeuge wies nochmals darauf hin, dass er zu den im Verwaltungsakt erliegenden Bescheiden nichts sagen könne. Es sei…
…Bf potenziell haftend einzustehen hätte. Der geschilderte Sachverhalt als Sache des Verfahrens wurde vom Zollamt PKW zunächst rechtlich falsch beurteilt, indem er der Bestimmung des § 41 MinStG subsummiert wurde. Richtigerweise gebietet der bereits am 5. Dezember 2011 bekannte Sachverhalt (die gleiche Sache; der Hinweis auf…
…Bf potenziell haftend einzustehen hätte. Der geschilderte Sachverhalt als Sache des Verfahrens wurde vom Zollamt PKW zunächst rechtlich falsch beurteilt, indem er der Bestimmung des § 41 MinStG subsummiert wurde. Richtigerweise gebietet der bereits am 5. Dezember 2011 bekannte Sachverhalt (die gleiche Sache; der Hinweis auf…
…Abgabenpflicht für die der Bf potenziell haftend einzustehen hätte. Der geschilderte Sachverhalt als Sache des Verfahrens wurde vom Zollamt zunächst rechtlich falsch beurteilt, indem er der Bestimmung des § 41 MinStG subsummiert wurde. Richtigerweise gebietet der bereits am 5. Dezember 2011 bekannte Sachverhalt (die gleiche Sache…
…bei der Abgabenfestsetzung erübrigen, wenn hinsichtlich des grundsätzlich gemäß § 20 BAO zu übenden Ermessen lediglich auf den Bf. zurückgegriffen werden kann. Abschließend ist noch auf die in der gleiche Sache an Hy.D. als weiteren Zollschuldner (Art. 213 ZK) ergangene Berufungsvorentscheidung vom 23. Februar 2007…
…jedoch für einen Behinderten welcher ein Verfahren über mehrere Instanzen führen musste nicht. Eine Unrichtige Berechnung eines Versicherers wird hier günstiger behandelt als in der Sache gleiche Anspruch eines Behinderten. Hier hat der Gesetzgeber doch etwas an Zynismus im Gesetz verpackt. Weiters liegt hier eine…
…Feststellungsmängeln behaftet seien, darf daran erinnert werden, dass nach der im Entscheidungzeitpunkt geltenden Bestimmung das Zollamt als Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe seinen Bescheid bei gleich bleibender Sache im Spruch und in der Begründung nach jeder Richtung hin abändern durfte (§ 85 b Abs. 3 ZollR-DG…
…wobei die Sache die gleiche blieb, es sich also um ein- und dasselbe Verfahren handelt. Es würde jeder Sinnhaftigkeit einer anwaltlichen Vertretung und dem Zweck der (Zustell-) vollmacht als solcher widersprechen, wollte man annehmen, dass die (Zustell-) vollmacht im GLEICHEN Verfahren zu SELBER Sache mit…