…Dr. Katharina SEDLAZECK, Rechtsanwälte in 5020 Salzburg, Petersbrunnstraße 2, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a), 38 Abs.1 lit.a) des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufungen des Beschuldigten sowie der Nebenbeteiligten SH, letztere ebenfalls vertreten durch die Rechtsanwälte Dr…
… 8). Für diese Annahme spricht aber auch die (im Verfahrensverlauf sogar mehrfach erfolgte) Beteuerung des Bw., er habe keineswegs eine Abgabenhehlerei begehen wollen, zumal hiefür die Zollbelastung ohnehin zu gering und die zu entrichtende Einfuhrumsatzsteuer für sein Unternehmen lediglich ein "Durchlaufposten" gewesen sei: Denn gerade…
…Hartl, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Mag. Helmut Schabetsberger und Ing. Johannes Gruber als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen TM., wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a iVm 38 Abs. 1…
…vertreten durch Frau Mag. Judith Bernauer (für die Jura Rechtsanwälte Denkmayr & Partner OG Dr.Georg Schwarzmayr-Lindinger, 4950 Altheim, Stadtplatz 12), wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a) iVm § 38 Abs.1 lit.a) und § 46 Abs.1…
…der Gemeinschaften das Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs.1 lit.a) FinStrG begangen worden war, durch Ankauf von MA bzw. unbekannten Personen an sich gebracht und dadurch das Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a), 38 Abs.1 lit.a) FinStrG…
…derartige Taten nicht wesensfremd seien, weise er doch mehrere einschlägige Vorverurteilungen auf. Der Beschuldigte habe dadurch die Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei sowie des vorsätzlichen Eingriffs in das Tabakmonopol begangen. Bei der Strafbemessung habe sich als mildernd die teilweise Schadensgutmachung ausgewirkt, als erschwerend sei dagegen der…
…Bw., geb. xxx, wohnhaft xx, wegen des Finanzvergehens der vorsätzlichen gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei in Tateinheit mit der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a und 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 18…
…DORNINGER, Rechtsanwalt, 4600 Wels, Ringstrasse 4/1, wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei gemäß § 37 Abs.1 lit.a iVm § 38 Abs.1 lit.a und § 46 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Berufung des Beschuldigten vom 21. Juni…
…Lovranich sowie die Laienbeisitzer Dagmar Deutsch und Hermann Wagner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Dr Karl Bernhauser, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Schmerlingplatz 3, wegen der Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und der vorsätzlichen Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a…
…konnten, wobei er, und zwar insbesondere auf Grund seiner bisherigen Erfahrung mit derartigen (illegalen) Zigarettengeschäften -diesbezüglich wird auf dessen Verurteilung durch das Landesgericht Linz am 2.2.2009 wegen gewerbsmäßiger Abgabenhehlerei im Zusammenhang mit verbotenem Zigarettenhandel hingewiesen- zum einen davon ausgehen musste, keine österreichischen, sondern…
…Pühringer als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen K., X., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Benno Wageneder, 4910 Ried, Bahnhofstr. 20, wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei und der Monopolhehlerei gemäß §§ 37 Abs. 1 lit. a, 38 Abs. 1 lit. a und 46 Abs…
…Finanzvergehen nach § 37 Abs.1 lit.a) iVm § 38 Abs.1 lit.a) FinStrG (vorsätzliche gewerbsmäßige Abgabenhehlerei) sowie § 46 Abs.1 lit.a) FinStrG (vorsätzliche Monopolhehlerei) begangen habe. Auf Grund geführter Ermittlungen sei dem Zollamt Linz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Kenntnis gelangt, dass der…
…Dr. Heinz Schöppl und Mag. pharm. Martin Daxner als weitere Mitglieder des Senates in der Finanzstrafsache gegen ME wegen Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach §§ 37 Abs.1 lit.a, 38 Abs.1 lit.a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Monopolhehlerei nach § 46 Abs.1 FinStrG…
…Daher war unter Anwendung von § 161 Abs. 2 FinStrG der Verfall des Fahrzeugs aufzuheben und dem gewerbsmäßigen Abgabenhehler K eine Wertersatzstrafe aufzuerlegen. Im Zollamts-Akt (Teilakt M Bl. 30/31) befindet sich unter der Berücksichtigung insbesondere des Erstzulassungsjahres 1997 und des Kilometerstands 107.820 km…
…an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt. Gem. § 38 Abs.1 lit.) FinStrG liegt gewerbsmäßige Begehung vor, wenn ein Schmuggel, eine Abgabenhinterziehung oder eine Hinterziehung von Eingangsabgaben oder eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs.1 FinStrG von einer Person begangen wird, der es darauf ankommt, sich durch…
…des Bundesfinanzgerichtes hat durch den vorsitzenden Richter R1 , den Richter R2 und die fachkundigen Laienrichter L1 und L2 in der Finanzstrafsache gegen A. , Adr.1 , wegen der Finanzvergehen der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Verbindung mit § 38 Abs…
…§ 83 FinStrG, in welchem gegen den Bf der begründete Verdacht, durch den Ankauf von insgesamt 583 Stangen ausländischer Filterzigaretten vorsätzliche Abgabenhehlerei, und zwar hinsichtlich von 161 Stangen sogar gewerbsmäßig, sowie vorsätzliche Monopolhehlerei iSd §§ 37 Abs.1 lit.a) iVm 38 Abs.1 lit.a) und…
…und dadurch die Finanzvergehen nach § 37 Abs.1 lit.a) iVm §38 Abs.1 lit.a) FinStrG (vorsätzliche gewerbsmäßige Abgabenhehlerei) sowie nach § 46 Abs.1 lit.a) FinStrG (vorsätzliche Monopolhehlerei) begangen habe. Im Zuge der gegen den abgesondert verfolgten EG im Zusammenhang mit widerrechtlichem Verkauf…
…Finanzstrafsenates 4, Dr. Wilhelm Pistotnig, in der Finanzstrafsache gegen ArK, Angestellter, geboren am xxxx, wohnhaft in Adresse, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen Abgabenhehlerei gemäß den § 37 Abs. 1 lit. a in Verbindung § 38 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und der Monopolhehlerei gemäß § 46…
…ein Täter, wenn es ihm darauf angekommen ist, den Umstand oder Erfolg zu verwirklichen, für den das Gesetz absichtliches Handeln voraussetzt. Eine derartige gewerbsmäßige Abgabenhehlerei kann dem Beschwerdeführer aber vor dem Bundesfinanzgericht nicht vorgeworfen werden, weil mangels eines Rechtsmittels des Amtsbeauftragten gemäß § 161 Abs. 3…