…sinngemäß) auf die -wirtschaftlich betrachtet- "Geringfügigkeit" des Transportes nicht stichhältig, weil zum einen selbst durch einen unentgeltlichen, aus Gefälligkeit durchgeführten Binnentransport das Fahrzeug nicht seine Eigenschaft als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel, als welches es zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen wurde, verliert (siehe dazu Henke in Witte…
…betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hatte. Die gegenständliche Zugmaschine wurde anlässlich der Verbringung in das Unionsgebiet als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen. Diese Eigenschaft bleibt dem Beförderungsmittel (vgl. auch UFS…
…der vorübergehenden Verwendung) überlassen, sobald die (konkludente) Willensäußerung im Sinne des Art. 233 erfolgt ist. Der gegenständliche Reisebus wurde somit anlässlich der Verbringung in das Unionsgebiet als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen. Diese Eigenschaft bleibt dem Beförderungsmittel (vgl. auch UFS vom 12…
…Zollorganen angetroffen wird, ohne dass es auf die Beendigung dieses Transportes ankommt. Im Übrigen verliert eine gewerbliche Verwendung seinen Charakter nicht dadurch, dass ein Lkw-Fahrer eigenmächtig und ohne Rücksprache mit seinem Fuhrunternehmen handelt, weil das Fahrzeug nicht seine Eigenschaft als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel, als welches…
…dass der betreffende Reisebus anlässlich der Verbringung ins Zollgebiet der Gemeinschaft als gewerbliches Straßenbeförderungsmittel zum Verfahren der vorübergehenden Verwendung überlassen worden ist und diese Eigenschaft während des Verfahrens erhalten bleibt. Die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben wird gemäß Artikel 558 Absatz 1…
…erfüllen hatte; Verfahrensinhaberin in Bezug auf das hinsichtlich des zur Erfüllung dieses Transportauftrages benützten LKW in Anspruch genommene Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung von gewerblich genutzten ausländischen Straßenbeförderungsmitteln iSd Art.141 Zollkodex iVm Art.558 Abs.1 lit.c ZK-DVO war hingegen die Fa. Bischof…
1.3. Werkverkehr Werkverkehr ist ein nichtkommerzieller Verkehrsdienst ohne Erwerbszweck, den eine natürliche oder juristische Person unter folgenden Bedingungen durchführt: bei der Beförderungstätigkeit muss es sich lediglich um eine Nebentätigkeit der natürlichen oder juristischen Person handeln und die eingesetzten Fahrzeuge müssen im Eigentum der natürlichen…
…deshalb nicht klärungsbedürftig, weil eine derartige zeitliche Begrenzung sowohl nach dem Wortlaut des Art.558 Abs.1 lit.c ZK-DVO als auch nach dem einschlägigen Schrifttum als zulässige Regulierung des Marktzugangs in Bezug auf den gewerblichen Einsatz von Straßenbeförderungsmitteln zu Kabotagefahrten anzusehen ist. (Dazu…
…die Bf. habe im Oktober 2000 durch den Transport von Aluminiumblechen und Arbeitsschutzartikeln von Göttingen und Lohfelden in Deutschland nach Österreich (Binnenverkehr) die Voraussetzungen für die vorübergehende Verwendung von nichtgemeinschaftlichen Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch nicht eingehalten, da sie keine für den genannten Transport gültige Güterbeförderungsbewilligung…
…den entsprechenden zollrechtlichen Bestimmungen ( Artikel 558 ff ZK-DVO ) ergibt sich, dass bei einem Straßenbeförderungsmittel dann eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für die vorübergehende Verwendung im Gemeinschaftsgebiet gegeben sein kann, wenn das Beförderungsmittel außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft auf den Namen einer außerhalb dieses…
…Gemäß Art. 558 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO werde die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, wenn diese bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebietes beginnen oder enden. Gemäß § 79 Abs…
…Gemäß Art. 558 Abs. 1 Buchstabe c ZK-DVO werde die vorübergehende Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben für im Straßenverkehr eingesetzte Beförderungsmittel bewilligt, wenn diese bei gewerblicher Verwendung nur für Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebietes beginnen oder enden. Gemäß § 79 Abs…
…Hauptzollamt Salzburg als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen den Beschwerdeführer (Bf.) zur SN 600/2002/00140-001 ein finanzstrafbehördliches Untersuchungsverfahren eingeleitet, weil der Verdacht bestehe, dass dieser im Amtsbereich des Hauptzollamtes Salzburg vorsätzlich Ende August 2001 den ausländischen im grenzüberschreitenden Verkehr gewerblich verwendeten, von E. M…
…Personen, die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Straßenbeförderungsmittel in Anspruch nehmen, die sie im Rahmen eines mit einem professionellen Autovermietungsunternehmen geschlossenen schriftlichen Vertrags gemietet haben und zum eigenen Gebrauch verwenden. (3) Natürliche Personen, die…
…dass alle Bestimmungen des Zollverfahrens der vorübergehenden Verwendung eingehalten sowie alle geltenden Voraussetzungen erfüllt würden. Sich im Zollverfahren der vorübergehenden Verwendung unter vollständiger Befreiung von den Eingangsabgaben befindliche Straßenbeförderungsmittel dürften nur für solche gewerbliche Beförderungen verwendet werden, die außerhalb des Zollgebiets beginnen oder enden würden…
…1 UStG 1994 wählen. Eine gesonderte formale Widerrufserklärung ist nicht erforderlich. Da jedoch mit dem 6 %igen Pauschalsatz sämtliche auf die gewerbliche Direktvermarktung entfallenden Vorsteuern eines Veranlagungszeitraumes abgegolten sind, ist eine Kombination der beiden Vorsteuerermittlungsmethoden eben so wenig zulässig wie ein unterjähriger Wechsel. Beim Wechsel…
…die ihren gewöhnlichen Wohnsitz im Zollgebiet der Union haben, können die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben für Beförderungsmittel in Anspruch nehmen, die sie gewerblich oder zum eigenen Gebrauch verwenden, sofern sie beim Eigentümer, Mieter oder Mietkaufnehmer des Beförderungsmittels beschäftigt sind und der Arbeitgeber außerhalb des…
…560 und 561 von einer außerhalb des Zollgebiets der Gemeinschaft ansässigen Person verwendet werden; und c) bei gewerblicher Verwendung ... (2) Wo die in Absatz 1 genannten Beförderungsmittel von im Zollgebiet der Gemeinschaft ansässigen, professionellen Vermietungsunternehmen wieder an eine außerhalb dieses Gebietes ansässige Person vermietet werden…
1.5. Kraftomnibusse Als Kraftomnibusse gelten Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung geeignet und dazu bestimmt sind, mehr als neun Personen - einschließlich des Fahrers - zu befördern.
…auch für Schweizer Transporteure nur dann zulässig, wenn der Heimatstaat durchfahren wird. Die "große Kabotage" (Beförderung von Gütern im gewerblichen Verkehr von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen EU-Mitgliedstaat mit einem in der Schweiz zugelassenen Fahrzeug) ist seit 1. Jänner 2005 unabhängig davon zugelassen…