…angemeldet worden, womit im Ergebnis das Erbrecht der Erbschaftskäufer in Frage gestellt worden sei. Der Erbschaftskauf sei unter Berücksichtigung der bezogen auf das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es…
…angemeldet worden, womit im Ergebnis das Erbrecht der Erbschaftskäufer in Frage gestellt worden sei. Der Erbschaftskauf sei unter Berücksichtigung der bezogen auf das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es…
…handelt. Die Bw. meint, dass ein derartiger Erbschaftskauf zu den nicht der Grunderwerbsteuer unterliegenden Glücksverträgen zählt. Der ohne Errichtung eines Inventars abgeschlossene Erbschaftskauf gilt grundsätzlich als "gewagtes Geschäft" (§ 1278 Abs. 1 ABGB letzter Satz) und unterliegt als Hoffnungskauf beweglicher Sachen gemäß § 33 TP 17 Abs…
…Satz des § 1278 Abs. 1 ABGB aufgrund der Ungewissheit über Vorhandensein oder Beschaffenheit bestimmter Sachen oder die Lastenfreiheit des Nachlasses ein gewagtes Geschäft und somit ein Glücksvertrag. 27.7.2.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1492: Der Gebührensatz für die verschiedenen Rechtsgeschäfte gemäß § 33 TP…
…angemeldet worden, womit im Ergebnis das Erbrecht der Erbschaftskäufer in Frage gestellt worden sei. Der Erbschaftskauf sei unter Berücksichtigung der bezogen auf das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es…
…angemeldet worden, womit im Ergebnis das Erbrecht der Erbschaftskäufer in Frage gestellt worden sei. Der Erbschaftskauf sei unter Berücksichtigung der bezogen auf das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es…
…angemeldet worden, womit im Ergebnis das Erbrecht der Erbschaftskäufer in Frage gestellt worden sei. Der Erbschaftskauf sei unter Berücksichtigung der bezogen auf das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es…
…angemeldet worden, womit im Ergebnis das Erbrecht der Erbschaftskäufer in Frage gestellt worden sei. Der Erbschaftskauf sei unter Berücksichtigung der bezogen auf das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es…
…angemeldet worden, womit im Ergebnis das Erbrecht der Erbschaftskäufer in Frage gestellt worden sei. Der Erbschaftskauf sei unter Berücksichtigung der bezogen auf das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es…
…angemeldet worden, womit im Ergebnis das Erbrecht der Erbschaftskäufer in Frage gestellt worden sei. Der Erbschaftskauf sei unter Berücksichtigung der bezogen auf das gesetzliche Erbrecht der Verkäufer bestehenden Rechtsunsicherheiten als "gewagtes" Geschäft zu qualifizieren. Da eine nicht inventarisierte und nicht angetretene Erbschaft vorliege, handle es…
…aber als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des A, die oben genannte Zwangslage im Tatzeitraum in Form des Liquiditätsengpasses bzw. des Andrängens der Geschäftspartner, seine geständige Verantwortung, sowie die mögliche Herabsetzung der Hemmschwelle des Beschuldigten zur Eingehung gewagter Geschäfte bzw. Vornahme der Verfehlung gegenüber. Ebenfalls zu…
…BAO darstellen. Eine Steuerbelastung, die infolge unvorsichtigen Eingehens gewagter Geschäfte eintritt, ist nach der VwGH-Judikatur nicht unbillig. Die Rechtsmittelbehörde teilt in diesem Zusammenhang die Einschätzung des Finanzamtes, dass es zum allgemeinen Unternehmerwagnis zählt, an einen unredlichen Geschäftspartner zu geraten. Es ist nicht einsichtig, dass…
…die Wahrnehmenden ihrer steuerlichen Interessen sollen aber davon abgehalten werden, ein Investionsrisiko auf den Fiskus abzuwälzen bzw. gewagte Geschäfte zu Lasten der Republik Österreich zu tätigen, weshalb die verfahrensgegenständliche Geldstrafe ein diesbezüglich ausreichendes Ausmaß haben muss, um anderen Entscheidungsträgern in der Lage des Erstbeschuldigten eine…
…der H-GmbH herbeigeführt, indem sie den Geschäftsbetrieb ohne hinreichendes Eigenkapital aufgenommen und fortgeführt, unverhältnismäßig Kredit benutzt habe und durch die Ausrichtung auf ein einziges, technisch unzuverlässiges Produkt (Scanner) und die daraus resultierende Abhängigkeit von einem einzigen Lieferanten gewagte Geschäfte abgeschlossen habe, die mit den…
…und Geschäftsausstattung habe das BFG mit € 914.020,85 errechnet. Wenn eine wirtschaftliche Hoffnung, welche mit einem abgabenauslösenden Geschäft oder Verhalten verbunden worden sei, fehlschlage, liegt eine Unbilligkeit nicht vor (VwGH 14.12.1976, 1606/76). Eine Steuerbelastung, die infolge unvorsichtigen Eingehens gewagter Geschäfte…
…Rechtliche Beurteilung II.) Bemessungsgrundlage 1. Darstellung der vom Finanzamt durchgeführten Schätzung 2. Neuberechnung der Rechtsgebühr III.) Zusammenfassung IV.) Verwendete Literatur: Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta: Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht…
…Rechtliche Beurteilung II.) Bemessungsgrundlage 1. Darstellung der vom Finanzamt durchgeführten Schätzung 2. Neuberechnung der Rechtsgebühr III.) Zusammenfassung IV.) Verwendete Literatur: Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta: Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht…
…Rechtliche Beurteilung II.) Bemessungsgrundlage 1. Darstellung der vom Finanzamt durchgeführten Schätzung 2. Neuberechnung der Rechtsgebühr III.) Zusammenfassung IV.) Verwendete Literatur: Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta: Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht…
…Rechtliche Beurteilung II.) Bemessungsgrundlage 1. Darstellung der vom Finanzamt durchgeführten Schätzung 2. Neuberechnung der Rechtsgebühr III.) Zusammenfassung IV.) Verwendete Literatur: Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta: Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht…
…Rechtliche Beurteilung II.) Bemessungsgrundlage 1. Darstellung der vom Finanzamt durchgeführten Schätzung 2. Neuberechnung der Rechtsgebühr III.) Zusammenfassung IV.) Verwendete Literatur: Glücksverträge - Gewagte Geschäfte, online Lehrbuch Zivilrecht, Kapitel 12 der Onlineversion von Barta: Zivilrecht - Grundriss und Einführung in das Rechtsdenken (http://www.uibk.ac.at/Zivilrecht…