…potentielle Käufer von vornherein abgeschreckt. Aus den oben angeführten Tatsachen ergebe sich, dass die von der Finanz für die Jahre 1994 bis 1999 im Zuge der Betriebsprüfung im Schätzungswege festgelegten Umsätze und Gewinne nicht der Wirklichkeit entsprechen würden. Es hätten nur Verluste gewesen sein können…
…300,-- und liegen damit weit über dem oa. Grenzbetrag von € 24.200,--. Damit ist eine wirtschaftliche Unterordnung der Nebentätigkeit im vorliegenden Fall zweifelsohne nicht (mehr) gegeben. Setzt man die Kompostierungsumsätze von € 45.300,-- in Relation zu den an Hand des Einheitswertes geschätzten Umsätzen…
…Z.-Straße und U.-Straße durchgeführt. Als Ergebnis der anschließenden Betriebsprüfung wurden folgende Feststellungen getroffen: A.2.1. Feststellungen der Betriebsprüfung zur Tätigkeit als Chiropraktiker: Dem Finanzamt Grieskirchen Wels sei bekannt geworden, dass der Bf. an der Adresse HS, Umsätze und Gewinne als Chiropraktiker erzielt…
…1.1.1. Feststellungen der Betriebsprüfung zur Tätigkeit als Chiropraktiker: Dem Finanzamt Grieskirchen Wels sei bekannt geworden, dass der Bw. an der Adresse HS, Umsätze und Gewinne als Chiropraktiker erzielt habe, die steuerlich nicht bzw. nicht zur Gänze erklärt wurden. Der Bw. hat diesbezüglich Steuererklärungen…
…Bf., ihre Geschäftsführerin ( GK. ) sei ursprünglich Hausfrau und ihr Gesellschafter ( MK. ) sei Barkeeper gewesen und beide hätten keine EDV-Kenntnisse gehabt, sodas sie weder die vom Prüfer geschätzten Umsätze noch die Gewinne mit dieser Tätigkeit (Begleitagentur) vom Start weg erzielt hätten, ist nicht nachvollziehbar, zumal…
…der Inanspruchnahme zur Haftung das nachträgliche Berufungsrecht und damit das Recht auf Parteiengehör eingeräumt. Bemerkt wird, dass es entgegen dem Berufungsvorbringen für die Inanspruchnahme der Bw. als Haftende nicht darauf ankommt, ob es sich bei den haftungsgegenständlichen Abgaben um geschätzte Umsätze und Gewinne handeln würde…
…Geschätzte Umsätze wie S 823.319,00 im Jahr 1998 seien eine Verhöhnung seiner Person. Bei den Einnahmen aus dem Schreibbüro und EDV-Dienstleitungen müsse er darauf hinweisen, dass der größte Teil der Einnahmen aus seinen Dienstleitungen bei der Fa. K. stamme und er dort…
…und bestimmte Überweisungen auf das Konto des Bf. zusammenzählte und davon einen Zuschlag von 100 % ansetzte. Der Betriebsprüfungsbericht begründet diesen Zuschlag unter anderem damit, dass der Bf. auch seinen Lebensunterhalt habe bestreiten müssen. Dass der Prüfer die Vorsteuern pauschal mit 1,8 % der geschätzten Umsätze…
…Allein die Differenz aus den verfügbaren Mitteln und den (österreichischen) durchschnittlichen Lebenshaltungskosten betrage jährlich mindestens € 5.000,00. Dieser Betrag sei im Zuge der Schätzung bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb erfasst worden. Dieser Gewinn resultiere aus einem Umsatz von mindestens € 8.000,00…
…vernommen angegeben, im Vergleich zu anderen Taxiunternehmen ohnedies äußerst konservativ zurückhaltend geschätzt zu haben, sodass die Vorlage einer allgemeinen Statistik kein Zweifel an den von der Betriebsprüferin ermittelten Umsätze und Gewinnen aufkommen lasse. Bei der Strafzumessung wertete der Spruchsenat mildernd das teilweise Geständnis, dem gegenüber…
…6.030 | | | | 21.661 | | und rechnete (04/05 geschätzte) Ergebnisse 04/05/06 aus der Änderungsschneiderei (€ 4.000/€ 6.000/€ 8.300) dem Umsatz und Gewinn hinzu. Die Bw stimmt dem - abgesehen vom Abschlag für unverkäufliche…
…auszugehen, dass die Höhe der erklärten Einkünfte aus Gewerbebetrieb nicht die tatsächlichen Betriebsergebnisse wiedergeben und mit den von der Außenprüfung vorgenommenen Umsatzzuschätzungen ein den tatsächlichen Verhältnissen möglichst nahekommendes Betriebsergebnis geschätzt wurde, wobei auch jene Betriebsausgaben, die bislang nicht in die Gewinnermittlung Eingang gefunden haben, in…
…mehrfach gleich lautende Tageslosungen und bei einer daraufhin angestellten Vermögensdeckungsrechnung Unterdeckungen für 2002 und 2004 festgestellt worden, die eine Berichtigung der erklärten Umsätze und Gewinne erforderlich gemacht hätten. Die daraus resultierenden Mehrsteuern seien unter Rechtsmittelverzicht anerkannt worden. Für den Zeitraum Jänner 2005 bis April 2006…
…bringen sei. Auch danach seien für Fertigstellungs-arbeiten den Kunden gegenüber Teil- und Schlussrechnungen gelegt worden. Gegenüber der Fa. L GmbH sei von einer Betriebsschließung keine Rede gewesen. Zur Höhe der geschätzten Umsätze und Gewinne führte die Finanzstrafbehörde erster Instanz im Wesentlichen aus, dass der…
…Lebensmittel und der Getränke habe das Finanzamt einen durchschnittlichen, mengenmäßig nicht gewichteten Rohaufschlag von 2,9 bzw 2,6% angesetzt. Dies habe zu einem falschen Ergebnis geführt. Eine Nachkalkulation mit den im Sinne seiner Ausführungen berichtigten Rohaufschlägen zeige, dass er die Umsätze und Gewinne vollständig…
…eine Gewinnermittlung, sei es durch Betriebsvermögensvergleich, sei es durch Einnahmen- Ausgabenrechnung, weder im Prüfungs- noch im Berufungsverfahren vorgewiesen. Er hat ferner für keines der geprüften Jahre Steuererklärungen eingereicht. Da nach den unter Punkt 1 getroffenen Feststellungen davon auszugehen ist, dass der Bw Umsätze und Einkünfte…
…55.109,00) und an Umsatzsteuer 1998 in Höhe von S 119.236,00 dadurch bewirkt habe, dass er die Umsätze und Gewinne nicht erklärt habe, wobei es ihm darauf angekommen sei sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen; und weiters b…
…2006 schätzte die Betriebsprüfung die Umsätze und Gewinne für die Streitjahre 2002 bis 2006. Die Umsätze und Einnahmen wurden weiters unter Berücksichtigung der Angaben des Bw. in einer Stellungnahme im Rahmen der Betriebsprüfung vom 5.10.2010 wie folgt ermittelt: Umsätze zur Hälfte aufgeteilt mit…
…Einkommensteuer der Jahre 2004-2006 aufgrund nicht gedeckter Lebenshaltungskosten für das Jahr 2004 ein geschätzter Gewinn von € 17.000,00, für 2005 in Höhe von € 18.000,00 und für 2006 in Höhe von € 25.000,00 dem Finanzstrafverfahren zugrunde gelegt wurde…
…85), Einkommensteuer 1999 in Höhe von S 52.297,00 (€ 3.800,57) und Einkommensteuer 2000 in Höhe von S 55.109,00 (€ 4.004,93) dadurch bewirkt, dass er die Umsätze und Gewinne aus seiner gewerblichen Tätigkeit als Zuhälter nicht erklärt hat…