…Abgabenbehörde erster Instanz zu setzen und demgemäss den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Hinsichtlich der Bemessungsgrundlage wird noch festgestellt, dass, wie bereits im Sachverhalt dargestellt, der Einkommensteuerbescheid vom 27. November 2002 gemäß § 293 b BAO berichtigt wurde…
…in welchem unter Berücksichtigung der Rechtslage und der Begründung des Bescheides eindeutig und offenkundig bloß ein Fehler in der Bezeichnung des Bescheidadressaten, also ein Vergreifen im Ausdruck und damit eine gemäß § 293 Abs. 1 BAO berichtigungsfähige (wenn auch allenfalls noch nicht bescheidmäßig berichtigte) Unrichtigkeit gegeben…
…vor § 293 BAO) die Berichtigungen gemäß § 293, § 293b und § 293c BAO sowie die mit den Wirkungen einer Berichtigung versehene Abänderung gemäß § 295a BAO, bei welchen ein im Rechtsbestand bleibender Bescheid eine andere, richtig gestellte Fassung erhält; die Änderung gemäß § 295 Abs. 1 bis 3 BAO…
…des gemäß § 295 BAO geänderten Einkommensteuerbescheids vom 30.5.2011 die Feststellungen des Einkünftefeststellungsbescheids übernommen und ist im Übrigen der Einkommensteuererklärung gefolgt. Dass das Finanzamt am 30.5.2011 einen inhaltlich anders lautenden Bescheid erlassen wollte und es lediglich infolge eines der in § 293 BAO…
…2000 - 2007 erlassen und mit den Prüfungshandlungen begonnen. Im Jahr 2010 wurden am 29.10.2010 nach Wiederaufnahme geänderte Festellungsbescheide für 2001 bis 2004 betreffend INET Internet Service GmbH und Mitges. sowie am 8.10.2010 ein Bescheid gemäß § 293b BAO zur Einkommensteuer des Bf…
…sei. Gemäß dieser Aufstellung seien jetzt auch die gewerblichen Einkünfte 2009 aliquotiert worden. Daraufhin hat das FA am 20.4.2012 den Einkommensteuerbescheid 2009 (ergangen zu St.Nr. 123) vom 20.7.2010 gem. § 293b BAO entsprechend der neuerlich berichtigten Erklärung (E 1) abgeändert. In…
…vorgelegten Urkunden zur Kenntnis übermittelt; von einer Stellungnahme wurde abgesehen. Festgehalten wird, dass zum Grunderwerbsteuer-Berichtigungsgbescheid gem. § 293 b BAO vom 26. April 2002 kein Rechtsmittel erhoben wurde. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl. 1987/309 idgF,…
…Mit dem Bescheid vom 1. Februar 2010 in der gemäß § 293 BAO berichtigten Fassung vom 24. Juni 2010 wurde der Berufung der KG gegen den Feststellungsbescheid 2002 stattgegeben und der Verlustanteil in der Höhe von -5.530.812,50 € zur Gänze der B.GmbH…
…Entscheidungen unzutreffend sind. Mit Bescheid vom 15. September 1998 erging eine Berichtigung der Festsetzung der Einkommensteuer für das Jahr 1986 gemäß § 293 BAO. Mit diesem Bescheid wurde die Einkommensteuer für das Jahr 1986 mit -65.730,00 S festgesetzt. Diesem Bescheid lag folgende Bemessungsgrundlage zugrunde:…
…konnte." Mit Bescheid vom 12.2.2013 wurde der Antrag auf Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 BAO hinsichtlich Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2009 abgewiesen. Gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO sei dem Antrag des Abgabepflichtigen auf Wiederaufnahme eines durch Bescheid abgeschlossenen Verfahrens…
…Erlassung eines Bescheides gemäß § 44 Abs. 2 BAO oder § 48 BAO), Berichtigungen gemäß § 293 BAO, Berichtigungen gemäß § 293b BAO, Berufungsvorentscheidungen (§ 276 BAO), Berufungsentscheidungen (§ 289 BAO), Verfügungen oder Bewilligungen der Wiederaufnahme bzw. neue Sachbescheide im Sinn des § 307 Abs. 1 BAO, neue Sachbescheide nach Wiederaufnahme gemäß …
…am selben Tag ein in einem anderen Punkt geänderter Feststellungsbescheid 2006 erging (der von der Bw. nicht angefochten wurde) und die offensichtliche Unrichtigkeit aus der Übernahme des falschen Afa-Satzes aus der Erklärung erst mit dem nunmehr ange-fochtenen Bescheid gemäß § 293b BAO vom 16…
…der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen, dass eine Veranlagung unterbleibt, c) auf Grund völkerrechtlicher Verträge oder gemäß § 240 Abs. 3 erlassenen Rückzahlungsbescheiden. Gemäß § 205 Abs. 2 BAO betragen die Anspruchszinsen…
…beantragt werde. 2. Gegen den aufgrund der BP erlassenen Einkommensteuerbescheid aus 2008 (geänderter Bescheid vom 31. Mai 2011) wurde mit Schreiben vom 27. Juni 2011 Berufung eingelegt. a. Im Zuge der Schlussbesprechung der BP betreffend Veranlagung 2008 sei der Antrag gestellt worden, gemäß § 37 Abs…
…sich da er die Frage, ob die Bescheide ab 2000 gemäß § 293 BAO berichtigt werden könnten oder ob die Verlustvorträge auf Grund einer Wiederaufnahme gemäß § 303 BAO wegen einer nicht angesetzten Luxustangente für die Pkw BMW und Mercedes berücksichtigt werden könnten. Aus der Berichtigung der…
…2002 wurde dieser Bescheid gemäß § 293 BAO berichtigt. Die Berichtigung war auf Grund eines Fehlers beim Einsatz der automationsunterstützten Datenverarbeitung durchzuführen und der Betreff "Baurechtseinlagezahl" zu korrigieren. Der Bw bringt in der Berufung vom 7.8.2002 vor, dass sich die Verhältnisse nicht geändert hätten…
…ist mit 07.03.2007 ein gemäß § 295 (1) BAO geänderter Bescheid für das Jahr 2005 ergangen, welcher den ersten ersetzt. Gegen diesen Bescheid erhebe ich nunmehr innerhalb der offenen Rechtsmittelfrist Berufung und begründe dies wie folgt. Im Bescheid vom 22.02.2007 wurde den…
…Vollständigkeit: Berichtigungsbescheide gemäß §§ 293 und 293b BAO sowie Abänderungsbescheide gemäß § 295a BAO, welche den berichtigten bzw abgeänderten (Einkommensteuer)Bescheid nicht zur Gänze ersetzen, sondern zu ihm nur "hinzutreten", ihn "ergänzen" und mit ihm "eine Einheit" bilden (vgl Ritz, BAO4, § 293 Tz 19, § 293b Tz 16…
…02.2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 29. Jänner 2020 betreffend a. Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2013 und 2014 gemäß § 299 BAO sowie b. Einkommensteuer 2013 und 2014, zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen…
…nicht zurückzuzahlen sowie entsprechend am Abgabenkonto zu buchen ist, liegt bisher keine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vor. Die Revision ist daher zulässig. Der angefochtene Bescheid ist daher gemäß § 279 BAO abzuändern und die Rechtswidrigkeit der Buchung vom 29.10.2024 festzustellen. Wien, am 5. September 2025