…295 BAO auf die bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes ***F*** zu St.Nr.:***XY*** vom 6.12.2017 verwiesen. Gegen die gem. § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide 2009 - 2013 wendet sich die vorliegende Beschwerde mit folgender Begründung: "a) Die bekämpften Bescheide beruhen auf Feststellungsbescheiden…
…die bescheidmäßigen Feststellungen des Finanzamtes Gänserndorf-Mistelbach vom 12.12.2006 nicht mehr zum Ansatz kamen. Die Bw. erhob gegen den gem. § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheid vom 15.01.2007 durch ihre steuerlichen Vertreter Berufung und beantragte die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides…
…den (unverändert gebliebenen) Bescheid betreffend Anspruchszinsen eingebrachte Berufung vom 18. Dezember 2002 wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 25. September 2003 als unbegründet abgewiesen, da der Unterschiedsbetrag zwischen den errechneten Zinsen im Erstbescheid (57,05 €) und den Zinsen auf Grund des geänderten Bescheides (52,32 €…
… 295 Abs. 1 BAO geändert. Gegen diesen (abgeänderten) Bescheid hat der Berufungswerber (Bw.) mit folgender Begründung das Rechtsmittel der Berufung erhoben: Da gegen den einheitlichen und gesonderten Feststellungsbescheid das Rechtsmittel der Berufung eingebracht worden sei, sei keine Grundlage für eine Bescheidänderung gemäß § 295 BAO gegeben…
…4.2003 wurde seitens des Bw. das Rechtsmittel der Berufung gegen den geänderten Einkommensteuerbescheid 1991 unter Hinweis auf die 5 jährige Verjährungsfrist erhoben. Der Bw. weist darauf hin, dass er seinerzeit weder einen vorläufigen Bescheid für 1991 erhalten habe, noch je in den letzten 12…
…Konkret sei zur E-KEG gar kein geänderter Bescheid ergangen und sei der S-KG kein geänderter Bescheid zugestellt worden. Mit Schreiben von 30.7.2019 und 19.8.2019 zog der Beschwerdeführer die Anträge auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch den Senat…
…und 11. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23, betreffend Einkommensteuer gemäß § 295 Abs. 1 BAO für den Zeitraum 1997 bis 2001 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderten Einkommensteuerbescheide 1997 und 1998 vom 13. Dezember…
…Zudem ist diese Frage hier nicht von Relevanz, weil sie für die gem. § 295 Abs. 1 BAO geänderten Bescheide nicht von Bedeutung war. Zu Punkt 2 ist im Kern nur strittig, ob ein Antrag gem. § 295 Abs. 4 BAO auch dann zur Aufhebung eines Änderungsbescheides…
…dass die dem angefochtenen Bescheid zugrunde liegende Berechnung "nicht richtig" sei und ein geänderter Bescheid ausgestellt werde. Ein geänderter Bescheid sei dem Bf. jedoch bis heute nicht zugestellt worden. 3. In der Beschwerdevorentscheidung mit Ausfertigungsdatum 23.1.2014 wurde der angefochtene Bescheid zu Gunsten des…
…Prüfungsgegenstand der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung 2000 - 2007 erlassen und mit den Prüfungshandlungen begonnen. Im Jahr 2010 wurden am 29.10.2010 nach Wiederaufnahme geänderte Festellungsbescheide für 2001 bis 2004 betreffend INET Internet Service GmbH und Mitges. sowie am 8.10.2010 ein Bescheid gemäß …
…einen Nichtbescheid, ist eine darauf gestützte Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO rechtswidrig. Wird der gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderter Bescheid mit Rechtsmittel bekämpft, ist er aufzuheben (vgl. VwGH 7.9.2022, Ra 2020/15/0086; VwGH 12.5.2022, Ra 2021/13/0155;…
…bei welcher ein Bescheid durch einen anderen Bescheid ersetzt wird. (In § 295 Abs. 1 Satz 2 und § 295 Abs. 3 und 4 BAO werden die Begriffe "Änderung", "ändern" und "Änderungsbescheide (Abs. 1)" verwendet. Häufig sind Bezeichnungen wie "gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderter Bescheid" für…
…2009 vom 13. Mai 2015 auch andere (tatsächlich rechtskräftig gewordene geänderte bzw erstmalige) Feststellungstangenten berücksichtigt habe, rechtlich nicht nachvollziehbar sei. Die vom Finanzamt vertretene Rechtsansicht finde im Gesetzeswortlaut keine Deckung. Das Gesetz verlange keineswegs, dass der Bescheid nur dann aufgehoben werden dürfe, wenn mit diesem…
…Abs. 1 BAO der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, dass die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend sind. Ist die Feststellung ins Leere gegangen, weil ein „Nichtbescheid“ erlassen wurde, so erweist sich ein dennoch gemäß § 295 Abs. 1 BAO geänderter Bescheid als rechtswidrig. Diese…
…ua. der Berufung gegen den Wiederaufnahmsbescheid Umsatzsteuer 2003 statt und hob diesen Bescheid auf, da kein Wiederaufnahmsgrund vorlag (der Bw. hatte in der Erklärung den gesamten relevanten Sachverhalt offengelegt) und wies die Berufung betreffend den geänderten Umsatzsteuerbescheid als unzulässig geworden zurück, da der Abgabenbescheid auf…
… 200 Abs. 1 BAO vorläufig festgesetzt wurde. Auf Grund einer Änderung des Bescheides über die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte der Kanzleigemeinschaft wurde mit Ausfertigungsdatum 29. Juni 2001 ein gemäß § 295 BAO geänderter Einkommensteuerbescheid erlassen; nach Ergehen weiterer Feststellungsbescheide betreffend Personengemeinschaften, an denen der…
…gemäß § 188 BAO einheitlich und gesondert festgestellt. Mit Bescheid des Finanzamtes G vom 17. Dezember 2002 erging darauf hin an die Bw., die an der W-GmbH_&_Co_KG beteiligt ist, ein gemäß § 295 BAO geänderter Bescheid betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 1996. Die Änderung…
…auf Grund eines Nichtbescheides geändert worden sei und diese Rechtswidrigkeit auch nicht durch einen etwaigen künftigen gleichlautenden Feststellungsbescheid saniert werden könne (Hinweis auf VwGH vom 24.11.1980, 93/14/0203); damit wären auch die Voraussetzungen für eine amtswegige Wiederaufnahme sowie für eine Bescheidänderung gem…
…Steuervorschreibung mit Bescheid vom 2. Oktober 2002 zeitgerecht entrichtet worden, könne nicht gefolgt werden. Die Säumnis wäre nur dann nicht eingetreten, wenn an die Stelle des ursprünglichen Grunderwerbsteuerbescheides, der den Fälligkeitstermin 16. August 2002 festgelegt habe, noch vor Eintritt dieser Fälligkeit ein geänderter Bescheid getreten…
…2001 bis 2003 wird ausgeführt, dass die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nicht als solche aus nichtselbstständiger Arbeit zu qualifizieren seien. Die Beschwerdeführerin beantragte daher "die Aufhebung der angefochtenen Bescheide und Erlassung geänderter Bescheide, in [welcher] meine Einkünfte aus meiner Werksvertragstätigkeit für meinen Ehemann ***Dr. X***…