…Zurverfügungstellung des Funkbetriebes, Einhaltung der Bestimmungen der Taxi Bundesbetriebsordnung sowie der Stmk. Taxi Landesbetriebsordnung, entsprechend des Inhaltes der an den Berufungswerber erteilten Konzession gebunden. Durch die örtliche Beschränkung der Konzession war den Fahrern ein Arbeitsgebiet zugewiesen. Der Umstand der freien Wahl des konkreten Standplatzes kann…
…der freien Wahl des konkreten Standplatzes ist unter dem Blickwinkel des umsatzabhängigen Entgeltes zu sehen, demgemäß die Taxilenker solche Standplätze aufsuchen werden, an denen sie für sich und somit auch für die Berufungswerberin bessere Umsatzchancen sehen. Die persönliche Abhängigkeit wird weiters durch die Kontrollunterworfenheit des…
…Zurverfügungstellung des Funkbetriebes, Einhaltung der Bestimmungen der Taxi Bundesbetriebsordnung sowie der Stmk. Taxi Landesbetriebsordnung, entsprechend des Inhaltes der an den Berufungswerber erteilten Konzession gebunden. Durch die örtliche Beschränkung der Konzession war den Fahrern ein Arbeitsgebiet zugewiesen. Der Umstand der freien Wahl des konkreten Standplatzes kann…
…Taxilenkern durchgeführt). Der Umstand der freien Wahl des konkreten Standplatzes kann im gegenständlichen Fall nicht als Weisungsfreiheit bezüglich des Arbeitsortes gedeutet werden, da das Einsatzgebiet ja vom Beschwerdeführer eindeutig vorgegeben wurde. Die freie Wahl des Standplatzes ist unter dem Blickwinkel des umsatzabhängigen Entgeltes zu sehen…
…waren an gewisse Vorgaben des Beschwerdeführers (jeden Montag fanden Dienstbesprechungen statt, wo einerseits die Umsatzabrechnungen erfolgten und andererseits Dienstplaneinteilungen für die kommende Woche erstellt wurden. Der Umstand der freien Wahl des konkreten Standplatzes kann im gegenständlichen Fall nicht als Weisungsfreiheit bezüglich des Arbeitsortes gedeutet werden…
…vereinbarten Ort über eine Schlüsselbox in Betrieb nahmen. Der Umstand der freien Wahl des konkreten Standplatzes kann im gegenständlichen Fall nicht als Weisungsfreiheit bezüglich des Arbeitsortes gedeutet werden, da sich der Arbeitsort nach den betrieblichen Gegebenheiten bestimmte, konkret danach, wohin der Taxifahrer geschickt wurde (vgl…
…Reinigungsarbeiten und Abladearbeiten wurden Hr. [B] und Hr. [A] die Baustellen (Arbeitsort) zugeteilt. Somit hatten die Beschäftigten keine freie Wahl des Arbeitsortes bzw. musste sie dort anwesend sein, wo Abladearbeiten und das Verbringen der Materialien auf den Baustellen notwendig war. Ein vom Auftraggeber vorgegebener Arbeitsort…
…64 % unterliegen und von verschiedensten Einflüssen (Fahrtende, Auslastung des nächstgelegenen Standplatzes) abhängen (siehe dazu Seite 32 der Bp-Stellungnahme vom 7. Dezember 2018). Die Berücksichtigung der nicht konkret aufgezeichneten "Botendienstfahren" wurde von beiden Parteien als unerheblich erkannt (siehe Bp-Bericht vom 15. Dezember 2008…
…gesetzliche Verankerung des freien Zugangs zum Taxi-Gewerbe, wodurch die Anzahl der Taxis im Laufe der Jahre beträchtlich gestiegen ist, während die Anzahl der Standplätze relativ konstant geblieben ist. Dies führte dazu, dass die Standplätze meist ausgelastet sind und von einem Taxifahrer mehrere Standplätze angefahren…
…dass bei einer Vermietung eines Standplatzes in der Eingangshalle eines Einkaufszentrums, obwohl eine Parifizierung des einzelnen Standplatzes nach WEG nicht möglich ist, dennoch der Vermieter hinsichtlich des konkreten Vermietungsumsatzes zur Steuerpflicht optieren kann, wenn der Mieter den Standplatz ausschließlich zur Erzielung von steuerpflichtigen Umsätzen verwendet…
…wohl kaum vorgeworfen werden. Die Bp versuche, ex post den Zeitpunkt festzulegen, in dem die Bw. zweifelsfrei hätte erkennen müssen, dass die Betätigung völlig aussichtslos sei. Die ex-post Betrachtung greife zu kurz, gehe von einem exakt bestimmbaren Zeitpunkt des "Erkennen-Müssens" aus und sei…
…Anfahren des nächsten Standplatzes nicht möglich, da dieser schon mit anderen Fahrzeugen voll besetzt sei (z.B. Fahrtende Bahnhof, Standplatz bereits mit mehr als 30 Fahrzeugen voll). Ebenso in der Innenstadt (Makartplatz, Mönchsbergaufzug, Residenzplatz, Rudolfskai etc.), sodass der Taxilenker zunächst "kreisen" müsse, um einen freien…
…Zählwerkstände, die eingestellten Gewinnchancen etc. exakt überprüft werden könnten. Im konkreten Fall sei es anhand des Anlageverzeichnisses aber nicht möglich, das einzelne Anlagengut zu identifizieren, da für gleichartige Geräte dieselbe Bezeichnung verwendet werde. Es gäbe keine Aufzeichnungen über Standplätze, Lagerung und Verwendung der alten Geräte…
…0874/69). Entscheidend ist demnach der Zeitpunkt der konkreten Nutzungsmöglichkeit für den Betrieb des Unternehmers im Sinne einer rechtlichen und tatsächlichen Verfügungsmacht über das Wirtschaftsgut (vgl VwGH 12.06.1991, 90/13/0028). Laut festgestelltem Sachverhalt wurde das Röntgengerät "R" erst im Jahr 2010 montiert…
… Dem würde wohl Art 135 Abs. 1 lit a. MwStSyst-RL entgegenstehen. Die ins Treffen geführten Argumente zeigen klar, dass der Denkansatz des Finanzamtes unter Heranziehung der allgemeinen Grundsätze des Umsatzsteuergesetzes wie auch in Bezug auf die konkret vorgenommenen Vergleiche nicht nachvollziehbar und mit allgemeinen…
…Ausreichend ist die tatsächliche Entscheidungsmöglichkeit über den konkreten Einsatz des Fahrzeuges, denn diesem (und nicht demjenigen, der ohne tatsächlich zu verfügen aus rechtlichen Gründen die bloße Möglichkeit dazu hätte) ist wohl die Verantwortung für die Folgen der Nutzung zuzuordnen. Das Kriterium der Kostentragung wird dagegen…
…wurden, wurden in Abstimmung von mir und des Spitzenkandidaten eingeladen. Dies waren eben die Bf., dann eine genannte Zeitung und ein Radiosender. Im BL 1 gibt es nicht so viele. Über Befragen der Richterin: Es hat sehr wohl konkrete Gründe für die Entscheidung gegeben, der…
…Im Zuge des mittlerweile bezüglich der Privatnutzung des gegenständlichen Parkplatzes durchgeführten Ermittlungsverfahrens habe sich herausgestellt, dass der Parkplatz seit 27. April 1998 (vgl. Vorhaltsbeantwortung vom 16. September 2009) an die E. CarSharing GmbH (nunmehr D. CarSharing GmbH) nach Maßgabe der Verfügbarkeit der freien Standplätze vermietet…
…behördlich zugewiesener Standplatz der Straßenhändler, Taxi- und Fiakerunternehmer. Ein Fahrzeug, in dem zB ein täglich von Ort zu Ort reisender Wanderhändler seine Waren zum Verkauf feilhält, ist nicht als Betriebsstätte anzusehen, wohl aber ein Bohrturm oder eine Sandgewinnungsanlage, mag auch im Zuge des Fortschreitens der…
…den Bereich, in dem die Aufschreibungen mangelhaft sind. Die Wahl der Schätzungsmethode steht der Abgabenbehörde grundsätzlich frei. Es ist jene Methode (allenfalls mehrere Methoden kombiniert) zu wählen, die im Einzelfall zur Erreichung des Zieles, den tatsächlichen Gegebenheiten (der tatsächlichen Besteuerungsgrundlage) möglichst nahe zu kommen, am…