…indem er den jeweiligen Eintrittszollamt seinen gewöhnlichen Wohnsitz in S erklärte, wodurch ihm zu Unrecht bei den jeweiligen Einreisen nach Österreich für die genannten Kraftfahrzeuge die Abgabenbegünstigung des formlosen sicherstellungsfreien Vormerksverkehrs gewährt wurde, jedoch die bei der Einfuhr bedingt entstandenen Zollschuld der Wegbringung von Amtsblatt…
…Abs. 2 Zollgesetz (ZollG), BGBl.Nr. 644/1988, entstandene Eingangsabgabenschuld für ein im so genannten formlosen sicherstellungsfreien Vormerkverkehr in das österreichische Zollgebiet eingebrachtes Kraftfahrzeug zur Zahlung vorgeschrieben. Die dagegen erhobene Berufung wurde von der Finanzlandesdirektion für Y mit Berufungsentscheidung vom 13. Mai 1997, GZ. x2…
…BGBl.Nr. 644/1988, entstandene Eingangsabgabenschuld für ein im so genannten formlosen sicherstellungsfreien Vormerkverkehr in das österreichische Zollgebiet eingebrachtes Kraftfahrzeug in Höhe von ATS 58.769,00 (Einfuhrumsatzsteuer) und ATS 1.175,00 an Säumniszuschlag zur Zahlung vorgeschrieben. Die dagegen erhobene Berufung vom 14. Februar…
…§ 217ff BAO ein Säumniszuschlag in der Höhe von S: 1.072,00.-geltend gemacht, weil dieser im April 1993 den PKW der Marke: V. im formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehr von Deutschland nach Österreich eingebracht hatte, ohne als Person, dessen gewöhnlicher Wohnsitz zu dieser Zeit im Zollinland…
…§ 217ff BAO ein Säumniszuschlag in der Höhe von S:1.072,00.-= €:77,91.- geltend gemacht, weil dieser im April 1993 einen PKW im formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehr von Deutschland nach Österreich eingebracht hatte, ohne als Person, dessen gewöhnlicher Wohnsitz zu dieser Zeit in…
…§ 217ff BAO ein Säumniszuschlag in der Höhe von S:1.072,00.-= €:77,91.- geltend gemacht, weil dieser im April 1993 den PKW im formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehr von Deutschland nach Österreich eingebracht hatte, ohne als Person, dessen gewöhnlicher Wohnsitz zu dieser Zeit in…
…gemäß §§ 217ff BAO ein Säumniszuschlag in der Höhe von S. 1.072,00 geltend gemacht, weil dieser im April 1993 den PKW im formlosen, sicherstellungsfreien Vormerkverkehr von Deutschland nach Österreich eingebracht hatte, ohne als Person, dessen gewöhnlicher Wohnsitz zu dieser Zeit im Zollinland gelegen war…
Da Inhaberschuldverschreibungen wie Anleihen, Obligationen, Pfandbriefe und Teilschuldverschreibungen durch Massenemission und Stückelung (Schaffung kleinerer Einheiten) gekennzeichnet sind und die gesonderte Verwahrung solcher jedem einzelnen Depotkunden gehörenden Wertpapiere in Form der Sonderverwahrung (Streifbandverwahrung) oder Summenverwahrung (Tauschverwahrung) umständlich ist, besondere Kosten verursacht und eine Rationalisierung im Bereich…
1.8. Antifraud Transit Informations System - ATIS Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung Dieser Abschnitt enthält Informationen über: den Geltungsbereich des Versand-Informationssystems zur Betrugsbekämpfung; die Rechtsgrundlage; das Verfahren zur Übermittlung von Informationen; die zuständigen Korrespondenzstellen. Anwendung Das Versand-Informationssystem zur Betrugsbekämpfung ist ein zentrales Archiv von…
Anhang 32-02 Verpflichtungserklärung - Einzelsicherheit mit Sicherheitstiteln GEMEINSAMES VERSANDVERFAHREN/UNIONSVERSANDVERFAHREN (1)Bürge: Name und Vorname oder Firmenbezeichnung (2)Bürge: Vollständige Anschrift (3)Sehen die Rechtsvorschriften des betreffenden Landes ein Wahldomizil nicht vor, so hat der Bürge in diesem Land einen Zustellungsbevollmächtigten zu benennen; die unter…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 15. September 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 19. August 2009 betreffend Rechtsgebühr entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 2.4.2009…
18.9. Ermessen Rz 1566: Die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Das der Abgabenbehörde eingeräumte Ermessen erfordert dem § 20 BAO zufolge die Beachtung der Grundsätze der Billigkeit und Zweckmäßigkeit. Bei der Ermessensübung sind demnach berechtigte Interessen des Abgabepflichtigen gegenüber dem öffentlichen Interesse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. März 2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 17. Februar 2014 betreffend Einkommensteuer 2008 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…