…strittig ist, ob die Bw. einen Firmenwert bzw. firmenwertbildende Faktoren erworben hatte oder ob sich dieser Vorgang als eine bloße Kostenübernahme bestimmter Aufwendungen darstellt. Der Zweck der Übernahme der Aufwendungen durch die A-GesmbH ist jedoch nicht Gegenstand der Berufung, sondern die Frage, ob die…
…bringen. Der derivative Firmenwert ist jedoch von später entstehenden firmenwertbildenden Faktoren bzw von später an die Stelle der für den erworbenen Firmenwert maßgebenden Komponenten tretenden firmenwertbildenden Faktoren abzugrenzen. Nach dem Anschaffungszeitpunkt in diesem Sinne zuwachsende firmenwertbildende Faktoren sind als originär entstandener (selbst geschaffener) Firmenwert anzusehen…
…dass der derivative (erworbene) Firmenwert von später entstehenden firmenwertbildenden Faktoren bzw. von später an die Stelle der für den erworbenen Firmenwert maßgebenden Komponenten tretenden firmenwertbildenden Faktoren abzugrenzen ist. Nach dem Anschaffungszeitpunkt in diesem Sinne zuwachsende firmenwertbildende Faktoren sind als originär entstandener (selbst geschaffener) Firmenwert anzusehen…
…sodass systemimmanent die Möglichkeit des Entstehens eines Firmenwertes gegeben wäre. Da die Bw. über einzelne firmenwertbildende Faktoren verfügen würde, wäre bei kaufmännischer Verwaltung der gegebenen Art vom Vorliegen firmenwertbildender Faktoren auszugehen. Eine betriebliche Tätigkeit bzw. eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr könne auch dann vorliegen…
…Es sei also davon auszugehen, dass sich der Wert des Kundenstockes/Firmenwertes von 01.02.1990 mittlerweile verflüchtigt habe und durch einen neuen Kundenstock/Firmenwert in anderer Zusammensetzung und mit anderen firmenwertbildenden Faktoren ersetzt worden sei. Auch aus diesem Umstand könne bei der Ermittlung des…
…Betriebsbereich auszugehen ist. Die in der Gegenstellungnahme des Unternehmens angeführte, erforderliche dauerhafte Nutzung der Teile jener firmenwertbildenden Faktoren für Vertrieb und Kundenstock ist daher aus Sicht der Betriebsprüfung gegeben. Von einer nur verfestigten tatsächlichen Nutzungsmöglichkeit wie dies bei einer Verpachtung der Fall ist, kann hier…
…aufbauend auf den Unternehmensergebnissen der letzten Jahre, und unter Berücksichtigung, dass auch keine nennenswerten firmenwertbildenden Faktoren wie ein entsprechender Standort vorhanden waren und das Unternehmen in einem absehbaren Zeitraum nicht mehr am Markt existieren wird, mit Null ermittel wurde, so ist dies auch Hinblick darauf…
7.5.3 Ganzjahres- und Halbjahres-AfA Rz 3191: Ist der entgeltlich erworbene Firmenwert (Praxiswert) länger als sechs Monate eines Wirtschaftsjahres im Anlagevermögen, so ist gemäß § 7 Abs. 2 EStG 1988 der gesamte auf ein Jahr entfallende Betrag abzusetzen, sonst die Hälfte. 7.5.4…
…GmbH als Forderung. Nach der Einbringung fallen die beiden Wirtschaftsgüter zwar zusammen und gehen damit unter. Dieser Effekt darf für die Bewertung des Betriebes des A nicht berücksichtigt werden. Die verwendeten (Plan)Größen und Faktoren sind in sich schlüssig darzustellen und auf nachvollziehbare Art abzuleiten.
…6 leg. cit.), ist nicht zu erkennen (aA und ohne nähere Begründung allerdings EStRI Rz. 3194); die Faktoren hierfür wurden in der Berufung genannt. Außerdem sei nochmals darauf hingewiesen, dass die in den "Cirrus"-Dateien gespeicherten xy-Daten (Schrift, Farbe, Bilder, etc.) ohne laufende technische…
1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…
19.5.4 Ermittlung des Veräußerungsgewinnes Rz 5973: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des Anteiles am Betriebsvermögen übersteigt. Zur Ermittlung des Veräußerungsgewinnes iZm Grundstücken im Gesellschaftsvermögen siehe Rz 5659 ff. Auch wenn alle Mitunternehmer ihre Anteile…
15.7.2.4 Voraussetzungen bzw. Ausschluss der Firmenwertabschreibung Rz 1117: Die Firmenwertab(zu)schreibung gemäß § 9 Abs. 7 KStG 1988 erfolgt unter folgenden Voraussetzungen: Anschaffung (Rz 1118 f) vor dem 1. März 2014 (Rz 1110) einer Beteiligung (Rz 1120) Fremdbezogene Beteiligungsanschaffung (Rz 1124 ff…
…seien zu berücksichtigen. Änderungen der wertbestimmenden Faktoren zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Abschluss der Bewertung seien nur dann zu berücksichtigen, wenn sich dies aus dem Bewertungszweck ergebe." finanzielle Überschüsse bei der Ermittlung des objektivierten Unternehmenswertes: Hinsichtlich der Ermittlung der finanziellen Überschüsse sei darauf zu achten…
Mit E-Mail vom 2. Mai 2018 gab das Finanzamt im Wesentlichen folgende Gegenäußerung zum Schriftsatz des Bf vom 16. März 2018 ab: Der Umstand, dass mittlerweile sämtliche mit Kaufvertrag vom 31. August 2010 übernommenen Mitarbeiter aus dem Betrieb des Bf ausgeschieden sind, sei bemerkenswert…
6.2 Bewertungsgrundsätze 6.2.1 Allgemeines Rz 2124: Für die Bewertung haben Steuerpflichtige, die den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 ermitteln, auf den allgemeinen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung aufzubauen (siehe Rz 419 ff). Des Weiteren sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze zu beachten. Dazu gehören…
15.7.2 Firmenwertabschreibung oder -zuschreibung 15.7.2.1 Allgemeines Rz 1110: Für Beteiligungen an betriebsführenden inländischen Gruppenmitgliedern, die vor dem 1. März 2014 angeschafft wurden, sieht § 9 Abs. 7 KStG 1988 eine als Firmenwertabschreibung bezeichnete, rein steuerbilanzmäßige Abschreibung bzw. bei negativen Komponenten eine…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
15.7.2.4.6.4 Objektverknüpfung Rz 1135: Die enge Verzahnung von Beteiligungserwerb und dadurch mittelbar erworbenem Betrieb hat weiters zur Folge, dass im Falle des Vorliegens mehrerer (Teil-)Betriebe im Anschaffungszeitpunkt das spätere Ausscheiden eines dieser (Teil-)Betriebe (zB Veräußerung, Einbringung) ab dem…
7.5 Absetzung für Abnutzung - Firmenwert 7.5.1 Firmenwert bei "Land- und Forstwirten" und bei "Gewerbetreibenden" Rz 3187: Der nach dem 31. Dezember 1988 entgeltlich erworbene Firmenwert bei "Land- und Forstwirten" und bei "Gewerbetreibenden" gilt auf Grund gesetzlicher Fiktion (§ 6 Z 1 zweiter Satz…