…Betriebsgebäude der Firma F. einen Zubau für seine Wohnung errichtet. Dieser selbst hergestellte Gebäudeteil sei vom Bf. unter Tragung des finanziellen Baurisikos errichtet und von ihm seit Fertigstellung bis zum Verkauf als Hauptwohnsitz genutzt worden. Als Nachweis darüber, dass der Bf. Bauherr gewesen sei und…
…habe. Dies sei dann der Fall, wenn ein Gebäude selbst errichtet werde oder wenn der Veräußerer als Errichter anzusehen sei und hinsichtlich dieser Errichtung ein ins Gewicht fallendes auch finanzielles Baurisiko trage. Damit die Herstellerbefreiung anwendbar sei, müssen die Voraussetzungen durch den Veräußerer erfüllt sein…
…allenfalls nur auf die Innengestaltung bzw. den Innenausbau betreffend anbringen lassen. Abschließend könne er als bauausführendes Unternehmen sagen, dass sowohl das Baurisiko als auch die finanzielle Risiko zur Aufführung der einzelnen Reihenhäuser, so insbesondere auch des Reihenhauses der Ehegattin St., ausschließlich bei ihm gelegen gewesen…
…allenfalls nur auf die Innengestaltung bzw. den Innenausbau betreffend anbringen lassen. Abschließend könne er als bauausführendes Unternehmen sagen, dass sowohl das Baurisiko als auch die finanzielle Risiko zur Aufführung der einzelnen Reihenhäuser, so insbesondere auch des Reihenhauses der Ehegatten St., ausschließlich bei ihm gelegen gewesen…
…basieren und entscheidende Aspekte außer Acht lassen. Im gegenständlichen Fall erfolgte die Bauführung im Namen und auf Rechnung des Bauberechtigten (VK1 / VK2). Somit trägt der Bauberechtigte das Baurisiko und das finanzielle Risiko, weshalb diese nach dem Gesamtbild der Verhältnisse als Bauherren anzusehen sind. C.3…
…bauliche Gestaltung, Art und Umfang der tatsächlichen Sanierung, Auswahl der bauführenden Unternehmen, ... sind im Kreise der Erwerber getroffen worden. Jegliches Baurisiko und finanzielles Risiko tragen ebenfalls die Erwerber.“ An Unterlagen wurden vorgelegt: 6 Zusammenfassungen von Besprechungen (vom 18. April 2009, 6. Mai 2009, 26. Mai…
…bauliche Gestaltung, Art und Umfang der tatsächlichen Sanierung, Auswahl der bauführenden Unternehmen, ... sind im Kreise der Erwerber getroffen worden. Jegliches Baurisiko und finanzielles Risiko tragen ebenfalls die Erwerber.“ An Unterlagen wurden vorgelegt: 6 Zusammenfassungen von Besprechungen (vom 18. April 2009, 6. Mai 2009, 26. Mai…
…bauliche Gestaltung, Art und Umfang der tatsächlichen Sanierung, Auswahl der bauführenden Unternehmen, ... sind im Kreise der Erwerber getroffen worden. Jegliches Baurisiko und finanzielles Risiko tragen ebenfalls die Erwerber.“ An Unterlagen wurden vorgelegt: 6 Zusammenfassungen von Besprechungen (vom 18. April 2009, 6. Mai 2009, 26. Mai…
…bauliche Gestaltung, Art und Umfang der tatsächlichen Sanierung, Auswahl der bauführenden Unternehmen, ... sind im Kreise der Erwerber getroffen worden. Jegliches Baurisiko und finanzielles Risiko tragen ebenfalls die Erwerber.“ An Unterlagen wurden vorgelegt: 6 Zusammenfassungen von Besprechungen (vom 18. April 2009, 6. Mai 2009, 26. Mai…
…bauliche Gestaltung, Art und Umfang der tatsächlichen Sanierung, Auswahl der bauführenden Unternehmen, ... sind im Kreise der Erwerber getroffen worden. Jegliches Baurisiko und finanzielles Risiko tragen ebenfalls die Erwerber.“ An Unterlagen wurden vorgelegt: 6 Zusammenfassungen von Besprechungen (vom 18. April 2009, 6. Mai 2009, 26. Mai…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft des Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft des Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft des Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft des Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…
…an den wirtschaftlichen Erfolg der Abwicklung des Bauvorhabens. Hält man sich nun die aufgezeigten Sachverhaltselemente vor Augen und stellt sie den vom Verwaltungsgerichtshof aufgestellten Kriterien gegenüber, so ist hinsichtlich der Voraussetzungen "Baurisiko" und "finanzielles Risiko" jedenfalls festzuhalten, dass diese im Sinne einer Bauherreneigenschaft der Bw…