…dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche und daher verfassungswidrig sei. Er habe als Steuerzahler Anrecht darauf, dass zwei Sonderzahlungen innerhalb eines Jahres mit dem festen Steuersatz von 6% versteuert würden. Im Übrigen verwies er auf seine Ausführungen in der Berufung vom 23. Oktober 2003 und beantragte eine mündliche…
…nicht um die Frage, welcher Teil nach dem Einkommensteuertarif und welcher Teil nach festen Steuersätzen besteuert wurde (VwGH 10.5.2001, 99/15/0256). Die Hinweise des Berufungswerbers auf bestimmte "Lohnzettel-Kennzahlen" und Anleitungen zum Ausfüllen der Einkommensteuererklärung gehen ins Leere, weil diese Kennzahlen und…
…Im zur Beurteilung vorliegenden Fall langte die Einkommensteuererklärung 2007 elektronisch ein. Der vom Finanzamt vorgenommenen Veranlagung liegen folgende Bezüge zu Grunde: Mit festen Steuersätzen versteuerte Bezüge: | Bezugsauszahlende Stelle | Brutto | Zeitraum | B.M.V. | € 649,- | 1. 7. - 31…
…partners zu ermitteln, und nicht darum, welcher Teil nach dem Einkommensteuertarif und welcher Teil nach festen Steuersätzen besteuert wird (VwGH 10.5.2001, 99/15/0256). Es sind daher auch Einkünfte, die mit festen Steuersätzen versteuert wurden, wie zB eine Abfertigung im Sinne des § 67…
… 67 Abs. 3, 6 oder 8 lit. e oder f EStG 1988 betreffen, mit dem festen Steuersatz zu versteuern. Von den übrigen Nachzahlungen ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4, und 5 EStG 1988 ein Fünftel steuerfrei zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A., vom 19. Oktober 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Braunau Ried Schärding vom 4. Oktober 2005, betreffend Einkommensteuer 2003 und 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe…
…damit § 67 Abs. 9 EStG als mit einem festen Steuersatz versteuert, sodass solche Bezüge im Veranlagungsverfahren außer Betracht bleiben und folglich sich nicht mehr progressionserhöhend auf die übrigen laufenden Einkünfte auswirken. Da für derartige Nachzahlungen die progressionserhöhende Wirkung bereits nach österreichischem inländischen Recht entfällt, sind…
…die nicht auf einer willkürlichen Verschiebung des Auszahlungszeitpunktes beruhen, sind, soweit sie nicht nach Abs. 3 oder 6 mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind, gemäß Abs. 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen. Dabei ist nach Abzug der darauf entfallenden Beiträge im Sinne des…
…67 Abs. 1 EStG 1988 setzt die begünstigte Besteuerung mit den festen Steuersätzen dieser Gesetzesstelle voraus, dass der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige Bezüge erhält. § 67 Abs. 2 EStG 1988 begrenzt die Möglichkeit, sonstige Bezüge mit den festen Steuersätzen des § 67…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der BW. gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Einkommensteuer 2001 vom 27. Februar 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung…
…einer bestimmten Einkunftsart beschränkt sei. Gemäß § 37 Abs. 7 zweiter Satz steht für Einkünfte, die zum Teil mit dem festen Steuersatz des § 67 besteuert werden, keine Progressionsermäßigung zu - deshalb hätten nach der alten Rechtslage bis einschließlich 2015 Vergütungen für Diensterfindungen, die teilweise nach § 67 Abs…
…lit a EStG sind auf gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichen beruhende Vergleichssummen, soweit sie nicht nach Abs 3 (Abfertigung alt) und 6 (freiwillige Abfertigungen und Abfindungen) oder dem letzten Satz mit dem festen Steuersatz zu versteuern sind, gemäß Abs 10 im Kalendermonat der Zahlung zu erfassen…
…der 620 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage, jedoch höchstens 30% der 2 000 Euro übersteigenden Bemessungsgrundlage. Ungeachtet des vorläufigen Steuerabzugs gemäß § 69 Abs. 2 und 3 gilt ein Siebentel dieser Bezüge als ein Bezug, der mit dem festen Steuersatz des § 67 Abs. 1 zu versteuern war und…
…Vorteil aus der Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung stellt einen sonstigen Bezug dar. Dabei ist für 75% der Bemessungsgrundlage ein fester Steuersatz von 27,5% anzuwenden (dies bildet die seit der Abgabe der Anteile eingetretene "Wertsteigerungskomponente" ab). Die verbleibenden 25% des geldwerten Vorteils sind als sonstiger Bezug…
…der von der ABC GmbH erhaltenen Vergleichszahlung iHv 8.000,00 € ersuchte er um Versteuerung entsprechend den LStR, Rz 1102b (fester Steuersatz von 6 % für 7.500,00 €, Restbetrag zu 1/5 steuerfrei und zu 4/5 steuerpflichtig). Das Finanzamt versteuerte die Vergleichszahlung…
…EStG 1988 versteuert wurde. Nach den Ausführungen des Prüfers im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung liege der wahre wirtschaftliche Gehalt dieser Zahlung jedoch offensichtlich in einem Vergleich. Die Besteuerung einer freiwilligen Abfertigung (fester Steuersatz mit 6%) sei wesentlich günstiger, als die einer Kündigungsentschädigung (Tarifbesteuerung)…
…erfolgte bescheidmäßig im Höchstbetrag nach § 33 Abs 8 EStG iHv EUR 637,00, von welchem die Einkommensteuersteuer für die sonstigen Bezüge aus nichtselbständiger Arbeit von EUR 139,88 (fester Steuersatz von 6 % nach § 67 Abs 1 EStG) abgezogen wurde. Hinzugerechnet wurden die abgeführte Lohnsteuer von…
…Diensterfindungsvergütung, die in den Monaten Juni, Juli und August 2016 ausbezahlt worden sei, bei richtiger Zuordnung in der laufenden Lohnverrechnung des Dienstgebers zum Teil dem festen Steuersatz des § 67 Abs 1 EStG 1988 unterworfen werden können, zumal das Jahressechstel durch andere sonstige Bezüge (zB Urlaubszuschuss…
…mit dem das Finanzamt (kurz FA) die Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (fester Steuersatz 30%) von EUR 294.000,00 zur Vorschreibung brachte (Bemessungsgrundlage EUR 980.000,00 = 14% von 2/3 des Gesamtkaufpreises von EUR 7.000.000,00). Die steuerlich vertretene Beschwerdeführerin…
…KZ 210 | 11.641,76 | | abzüglich steuerfreie Bezüge | KZ 220 | - 954,68 | | abzüglich sonstige Bezüge fester Steuersatz | KZ 243 | - 5.785,13 | | Zwischensumme | | 4.901,95 | 4.901,95 | Lohnzettel…