…unbegründet abgewiesen, da gemäß § 10 Abs 3 FLAG 1967 (erhöhte) Familienbeihilfen für ein erheblich behindertes Kind höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt würden. Der Antrag der Bw auf Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe für ihr Kind sei am Dienstag, den…
… 10 Abs 3 FLAG bestimmt, dass die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird. Für weiter zurückliegende Zeiträume ist die Gewährung der Familienbeihilfe (auch nicht im Billigkeitsweg) zulässig. Erwägungen Der Bestimmung des § 10 Abs 1 FLAG zufolge wird…
…Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden gemäß § 10 Abs. 3 FLAG höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. In Bezug auf geltend gemachte Ansprüche ist § 209 Abs. 3 BAO anzuwenden. § 10 Abs…
…September 2017 zurückgewiesen, da der Erhöhungsbetrag gemäß § 10 Abs. 3 FLAG 1967 höchstens fünf Jahre rückwirkend ab Antragstellung ausgezahlt werde. Andererseits wurde der o.a. Antrag für den Zeitraum Oktober 2017 bis Jänner 2023 abgewiesen. In der Begründung führte das Finanzamt unter Zitierung des § 8…
…dass eine rückwirkende Zuerkennung des Erhöhungsbetrages zu Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung nur für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren möglich ist und für den Zeitraum Jänner 2007 bis März 2012 bereits eine rechtskräftige (abweisende) Entscheidung vorliege. Daraufhin wurde ein Antrag auf Entscheidung durch das…
…mit 30. Juni 2000 gelöst worden. Auf die bescheidmäßige Zuerkennung der vorzeitigen Alterspension habe er beinahe drei Jahre warten müssen (Antrag abgegeben am 30. Mai 2000, bewilligt sei ihm die Pension im April 2003 rückwirkend ab 1. Juli 2000). Das Finanzamt sei der Meinung, der…
…fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt werden könne. Betreffend den Zeitraum Mai 2005 bis Juli 2009 wurde der Antrag abgewiesen. Begründet wurde dies unter Hinweis auf § 8 Abs. 5 FLAG 1967 damit, dass laut Sachverständigengutachten vom 2.6.2010 eine rückwirkende…
…22.5.2011 für ihren im September 2003 geborenen Sohn B einen Antrag auf erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Eintritts der erheblichen Behinderung bzw. im Höchstausmaß rückwirkend für fünf Jahre. Mit Bescheid vom 10.10.2011 wies das Finanzamt diesen Antrag für den…
…Da der Bf. die Zuerkennung des Erhöhungsbetrages ab April 2017 und sohin für einen längeren, als den gesetzlich maximal zulässigen Rückwirkungszeitraum (fünf Jahre rückwirkend ab erster Antragstellung am 23. Juni 2022 und sohin ab Juni 2017) beantragt hat, war dieser Antrag für die Monate April…
…da er das Lebensalter von 25 Jahren noch nicht erreicht habe, seinen Präsenzdienst vor Vollendung des 24. Geburtstages abgeleistet habe und die Voraussetzungen betreffend Familienbeihilfe für den Zeitraum seiner Ausbildung zum Exekutivbediensteten zuträfen. Gleichzeitig beantragte der Bf die rückwirkende Auszahlung der Familienbeihilfe für den Zeitraum…
…rückwirkende Auszahlung anzuwenden, es sei denn, diese würden gegen den Äquivalenzgrundsatz verstoßen. § 10 Abs 3 FLAG 1967 regelt, dass die Familienbeihilfe höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt wird. Damit wird eine klare zeitliche Begrenzung hinsichtlich der Möglichkeit einer rückwirkenden…
…rückwirkend fünf Jahre ab Antragstellung (also ab 7/2009) zum Gegenstand. Das Finanzamt hat in seinem Vorlagebericht vom 12. 7. 2018 angegeben, mit der Auszahlung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag am 16. 10. 2014 für den Antragsteilzeitraum 9/2012 bis 1/2013 sowie mit der Auszahlung…
…wo sie die Krankheit der Tochter bereits seit 2007 begleite und der gesetzliche Rahmen eine rückwirkende Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe von bis zu fünf Jahren vorsehe. Die Feststellung der Behinderung für einen Zeitpunkt wenige Monate vor der Erstellung des Gutachtens sei willkürlich und erwecke den…
…dem eine Anspruchsvoraussetzung wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. In bezug auf geltend gemachte Ansprüche ist § 209 Abs…
…die erhöhte Familienbeihilfe rückwirkend auf fünf Jahre wegen ADHS. Im Zuge des Antragsverfahrens wurde MZ im Bundessozialamt untersucht und folgendes Gutachten erstellt: Fach/Ärztliches Sachverständigengutachten Betr.: E.M. Vers.Nr.: 1234 Untersuchung am: 2009-11-17 14:30 im Bundessozialamt Wien Identität nachgewiesen durch: RP…
…wegfällt oder ein Ausschließungsgrund hinzukommt. (3) Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs. 4) werden höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. In Bezug auf geltend gemachte Ansprüche ist § 209 Abs. 3 der Bundesabgabenordnung…
…rückwirkend gewährt worden seien. Die Behinderung bestehe nachweislich bereits seit 2019. Dem SMS seien im Begutachtungsverfahren 2019 bereits sämtliche Befunde vorgelegt worden. Es stünde ihm die Familienbeihilfe und der Erhöhungsbetrag für die vollen fünf Jahre (60 Monate) ab Antragstellung (03/2025) zu. Die bisherige Auszahlung…
…den Unterhalt zu verschaffen. Der Grad der Behinderung oder die voraussichtlich dauernde Erwerbsunfähigkeit sei durch eine Bescheinigung des Bundesamtes für Soziales und Behindertenwesen auf Grund eines ärztlichen Sachverständigengutachtens nachzuweisen. Eine rückwirkende Gewährung der erhöhten Familienbeihilfe sei für max. fünf Jahre ab der Antragstellung möglich bzw…
…FLAG 1967 werden die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe für ein erheblich behindertes Kind (§ 8 Abs 4 FLAG) höchstens für fünf Jahre rückwirkend vom Beginn des Monats der Antragstellung gewährt. Gemäß § 8 Abs 4 FLAG 1967 erhöht sich die Familienbeihilfe für jedes erheblich behinderte Kind…
…dass die Autismus-Spektrum-Störung meines Sohnes angeboren ist, fordere ich die erhöhte Familienbeihilfe fünf Jahre rückwirkend ab Antragstellung. Ich richte demzufolge an das zuständige Finanzamt 4/5/10 den Antrag, den angefochtenen Bescheid mit Beschluss aufzuheben und die Angelegenheit zur Erlassung eines neuen Bescheides…