…einem Versandhandel resultierende Einkünfte aus Gewerbebetrieb und machte ua. an eine in Deutschland ansässige Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) bezahlte außertourliche Mitgliedsbeiträge in Höhe von 30.000,00 € und 49.000,00 € als Betriebsausgaben geltend. 2. Das Finanzamt verneinte im Einkommensteuerbescheid 2016 die Abzugsfähigkeit…
…Einkünfte aus Gewerbebetrieb und machte ua. einen an eine in Deutschland ansässige Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) bezahlten außertourlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 40.000,00 € sowie die Beitrittsgebühr in Höhe von 4.000,00 € als Betriebsausgaben geltend. 2. Nach zunächst erklärungsgemäßer Veranlagung verneinte…
…lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Mit der im Beschwerdefall strittigen Frage, ob an eine Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung geleistete außertourliche Mitgliedsbeiträge bereits aufgrund der Mitgliedschaft als solcher als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, hat sich der Verwaltungsgerichtshof bisher noch nicht befasst…
…in Betracht, insb. folgende Personengesellschaften mit betrieblichen Einkünften: Personengesellschaften des Unternehmensrechts Gesellschaften bürgerlichen Rechts Atypische stille Gesellschaften Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. 4.1.13.2. Ausländische übernehmende Personengesellschaft Rz 1385: Für eine ausländische übernehmende Personengesellschaft gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine inländische übernehmende Personengesellschaft. Die…
…fallen insb. die OG, KG, die GesBR, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung sowie die atypisch stille Gesellschaft, wenn die Gesellschafter jeweils Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 EStG 1988 (betriebliche Einkunftsarten) erzielen. Rz 1512: Zum begünstigten Vermögen zählen nur (in- oder ausländische) Betriebe, Teilbetriebe…
…den Beschwerdeakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Festgestellter Sachverhalt: Bei der Bf handelt es sich um eine in Österreich ansässige Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die mit Gründungssatzung vom ***tt.mm.jjjj*** errichtet wurde. Die Eintragung im Firmenbuch erfolgte am **…
…Mit als "Erinnerung" bezeichnetem Schreiben vom 5.12.2024 forderte das Finanzamt die Beschwerdeführerin (Bf), eine in Österreich ansässige Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), auf, die Erstmeldung oder Meldung nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung der wirtschaftlichen Eigentümer gemäß § 5 WiEReG bis spätestens 27.1.2025 nachzuholen…
…133 Abs. 4 Bundes-Ve rfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin, die ***Bf1***, ist eine Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung mit Sitz in ***A***, Deutschland. Am 2. Jänner 2020 reichte die Bf. eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2018 ein, in der sie Umsätze…
…oder ein Verband, der laut Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) auch für Straftaten verantwortlich sein und entsprechend sanktioniert werden kann. Ein Verband im Sinne des VbVG sind entweder juristische Personen, eingetragene Personengesellschaften oder Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als Beschäftigte des Antragstellers, die für dessen Zollangelegenheiten zuständig sind, sind nur…
…Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein (§ 1 Abs. 2 UGB). Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit, Sparkassen und bestimmte EU-Gesellschaftsrechtsformen (Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen/EWIV, Europäische Gesellschaften/SE und Europäische Genossenschaften/SCE)…
…Dies gilt auch dann, wenn der Treuhänder in einem Staat ansässig ist, mit dem der Betriebsstättenstaat kein DBA abgeschlossen hat. Rz 393: Die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) unterliegt dem Art. 7 DBA in gleicher Weise wie andere gewerblich tätige Personengesellschaften (siehe auch § 1 EWIV-Ausführungsgesetz…
…dass die Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung (EWIV) eine besondere supranationale Rechtsform ist, die es Unternehmern ermöglicht, grenzüberschreitend zusammenzuarbeiten. Rechtsgrundlage sind die Verordnung (EWG) Nr. 2137/85 des Rates vom 25. Juli 1985 über die Schaffung einer Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV-Verordnung) und zum anderen die dazu…
…Einkommensteuerpflichtig sind nach § 1 Abs. 1 EStG nur natürliche Personen. Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den…
…Mayr/Zorn, EStG13 § 1 Tz 3). Personengesellschaften (Offene Gesellschaft, Kommanditgesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Gesellschaft bürgerlichen Rechts, unechte stille Gesellschaften) sind selbst nicht Steuersubjekt der Einkommensteuer und unterliegen als solche nicht der Einkommensteuer. Sie gelten als transparente Gebilde, ihr Einkommen wird den Gesellschaftern unmittelbar zugerechnet; es…
…II 2015/390 ab 28.11.2015; dh. OG, KG, EEG) und vergleichbare ausländische Gesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV), nicht aber Gesellschaften bürgerlichen Rechts. Nach § 2 NeuFöG liegt die Neugründung eines Betriebes unter ua. folgenden Voraussetzungen vor: 1. Es wird durch Schaffung einer bisher…
… 1 Abs. 2, d. s. entweder juristische Personen oder eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen, unter den weiteren Voraussetzungen der Abs. 2 oder 3 für eine Straftat verantwortlich, wenn entweder die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist (Z 1), oder durch die Tat Pflichten…
…Abschnittes des FinStrG, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei u.a. alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise…
…nicht ausschließlich auf natürliche Personen anwendbar sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen (hier die c GmbH) sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Gemäß § 3 Abs. 1 VbVG ist ein Verband unter den weiteren Voraussetzungen des Abs…
…Abschnittes des FinStrG, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei ua. alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise auch…
…Bestimmungen dieses Abschnittes, soweit sie nicht ausschließlich auf natürliche Personen anzuwenden sind. Gemäß § 1 Abs. 2 VbVG sind Verbände im Sinne dieses Gesetzes juristische Personen sowie eingetragene Personengesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen. Als juristische Personen (des Privatrechtes) gelten dabei ua. alle Kapitalgesellschaften, wie beispielsweise auch…