…durch den Schulbesuch die Ausübung ihres Berufes nicht möglich ist. Der Besuch einer der Berufsausbildung dienenden schulischen Einrichtung reicht für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muß vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg…
…erkennbare Bemühen um die Externistenreifeprüfung treten, das sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend; der Maturaschüler muss aber durch Prüfungsantritte innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Reifeprüfung zu erlangen. Ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen…
…96/15/0213; 26.6.2002, 98/13/0042). Im Falle des Besuches einer Maturaschule manifestiert sich dieses Bemühen um den Ausbildungserfolg zweifellos im Antreten zu den erforderlichen Zulassungsprüfungen. Wenngleich die erfolgreiche Ablegung einer Prüfung nicht ausschlaggebend ist; so muss der Maturaschüler daher zumindest durch…
…aber in einer vom VwGH im zitierten Erkenntnis vom 18.11.1987 umschriebenen Art, so ist es - bei Erfüllung der weiteren Voraussetzung eines ernstlich und zielstrebigen, nach außen erkennbaren Bemühens um den Ausbildungserfolg verfehlt, eine Berufsausbildung in Abrede zu stellen. Voraussetzung zur Teilnahme an dem…
…für das Vorliegen einer Berufsausbildung herangezogen werden können. Eines davon ist das ernstliche und zielstrebig, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg. Das dieses ernstliche und zielstrebige Bemühen nur mittels der Vorlage eines Zeugnisses mit Notensystem möglich ist, ist der Judikatur jedoch nicht zu entnehmen…
…den Ausführungen in der Berufung, wonach das Kind das Schuljahr positiv absolvieren werde, weise das Zeugnis über das im Sommersemester 2010 wiederholte zweite Semester nunmehr in allen Fächern ein "nicht beurteilt" auf. Es könne somit nicht von einem ernstlichen und zielstrebigen Bemühen um den Ausbildungserfolg…
…kein ernstliches Bemühen um den Ausbildungserfolg vorgelegen hat, gebührt im Zeitraum Juli bis Oktober 2018 keine Familienbeihilfe (vgl. UFSI vom 09.04.2003, RV/0493-I/02)." Im Akt liegt weiters die vom Finanzamt verfasste Zeitaufstellung für die Ausarbeitung der Vorwissenschaftlichen Arbeit, die auf den…
…nicht beurteilt. Damit ist kein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg erkennbar. Die Voraussetzungen für eine zielstrebige und ernsthafte Berufsausbildung im Rückforderungszeitraum liegen nicht vor. Ein positiver Ausbildungsfortschritt kann nicht festgestellt werden. Im Vorlageantrag vom 24.06.2025 brachte die Bf vor, dass ihr…
…reicht für sich allein noch nicht aus, um das Vorliegen einer Berufsausbildung anzunehmen. Hiezu muss vielmehr das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg treten, dass sich im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen zu manifestieren hat. Zwar ist nicht der Prüfungserfolg ausschlaggebend…
…ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Dieses Bemühen manifestiert sich vor allem im Antreten zu Prüfungen (vgl. VwGH 19.3.98, 96/15…
…Berufsreifeprüfung das ernstliche und zielstrebige nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg im Antreten zu den erforderlichen Prüfungen manifestiert. Es ist nicht nur der Prüfungserfolg ausschlaggebend, sondern der Berufsreifeprüfungsschüler muss auch durch das Antreten zu Prüfungen innerhalb angemessener Zeit versuchen, die Voraussetzungen für den Abschluss…
…ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Dieses Bemühen manifestiert sich vor allem im Antreten zu Prüfungen (vgl. VwGH 19.3.98, 96/15…
…Ausbildungsjahr vorgesehenen Lehrveranstaltungen teilnahm, kann das ernstliche, zielstrebige Bemühen um einen Ausbildungserfolg nicht in Abrede gestellt werden. Damit befindet sich der Sohn der Bw. ab März 2010 in einer den Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelnden Berufsausbildung. Für die übrigen Monate ist zunächst festzuhalten, dass keinerlei Anhaltspunkte…
…Berufes zu erlangen. Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein (vgl. dazu das Erkenntnis vom 26.6.2002, 98/13/0042). Unter den Begriff "Berufsausbildung" sind jedenfalls alle Arten schulischer oder kursmäßiger Ausbildung zu zählen, in deren…
…äußerst großzügig zu bezeichnen ist. Zusammenfassend ist somit festzustellen, dass bei den beiden Kindern des Bw. im berufungsgegenständlichen Zeitraum ein ernstliches und zielstrebiges, nach außen in Erscheinung tretendes Bemühen um den Ausbildungserfolg nicht zu erkennen war. Dem Berufungsbegehren war daher der Erfolg zu versagen. In…
…Hiezu sei zunächst festgehalten, dass Erlässe für den Unabhängigen Finanzsenat keine zu beachtende Rechtsquelle darstellen. Entscheidend muss vielmehr im Sinne der oben zitierten Judikatur des VwGH sein, ob das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben ist, wobei es nicht darauf…
…Außerdem sind in diesen (Rückforderungszeiträumen) keine angemessenen Vorbereitungszeiten angefallen. Da in den vom bekämpften Bescheid umfassten Zeiträumen ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg - Ablegung der Matura - somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann in diesen (Zeiträumen) nicht vom Vorliegen einer Berufsausbildung im…
…2002, 98/13/0042). Im vorliegenden Fall konnte für den gesamten Rückforderungszeitraum von rund 1 1/2 Jahren keinerlei Nachweis über erfolgte Prüfungsantritte erbracht werden. Da ein ernstliches und zielstrebiges Bemühen um den Ausbildungserfolg (Ablegung der Matura) somit nach außen hin nicht erkennbar ist, kann…
…96/15/0213 und 21.10.1999, 97/15/0111) die Ansicht, es müsse das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. Ziel einer Berufsausbildung iSd § 2 Abs 1 lit b FLAG ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung…
…0050; VwGH 8.7.2009, 2009/15/0089; VwGH 18.11.2009, 2008/13/0015): - Es muss das ernstliche und zielstrebige, nach außen erkennbare Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein. - Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung…