…die sofortige oder die sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabenpflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Für die bescheidmäßige Bewilligung einer Zahlungserleichterung müssen sämtliche vorgesehenen Bedingungen erfüllt sein. Fehlt auch nur eine der…
…die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet werden. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal. Die erhebliche Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung der Abgaben muss…
…dazu Fischerlehner, Unternehmenssanierung in der Praxis, 346f unter Hinweis auf VwGH 5. 5. 1992, 92/14/0053). Im gegenständlichen Fall gründet sich die behauptete erhebliche Härte der sofortigen oder sofortigen vollen Entrichtung des in Rede stehenden Abgabenrückstandes allein auf die Behauptung, die zu Grunde liegenden…
…In der abweisenden Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes für den 3. und 11. Bezirk, Schwechat und Gerasdorf vom 3. Juli 2002 wurde begründend ausgeführt, dass in der sofortigen oder sofortigen vollen Entrichtung von Selbstbemessungsabgaben keine erhebliche Härte erblickt werden könne. Im vorliegenden Fall könne aus der angeführten…
…im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenzahlungspflicht gegenüber dem der Entstehung der Abgabenschuld, gegenüber den sonst mit Abgabenzahlungen verbundenen finanziellen Beeinträchtigungen und Anspannungen zufolge eine wesentlich bedeutendere ist (gemeint: als die in jeder Abgabenentrichtung gelegene 'Härte'). Die erhebliche Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung der Abgaben…
…im Zeitpunkt der Entstehung der Abgabenzahlungspflicht gegenüber dem der Entstehung der Abgabenschuld, gegenüber den sonst mit Abgabenzahlungen verbundenen finanziellen Beeinträchtigungen und Anspannungen zufolge eine wesentlich bedeutendere ist (gemeint: als die in jeder Abgabenentrichtung gelegene 'Härte'). Die erhebliche Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung der Abgaben…
…95/15/0058 ). Die erhebliche Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung ist im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ist im Zahlungserleichterungsverfahren zu klären. Dabei ist zu beurteilen, ob eine schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners vorliegt und ob die angespannte wirtschaftliche Situation trotz zumutbarer Vorsorge eingetreten…
…Ansuchen erfassten Abgaben zusammengefasst verbuchte Abgaben miteinbezogen werden. Die erhebliche Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung ist m Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ist im Zahlungserleichterungsverfahren zu klären. Dabei ist zu beurteilen, ob eine schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners vorliegt und ob die angespannte wirtschaftliche…
…sofortigen oder sofortigen vollen Entrichtung der Abgabe verbunden wäre, nicht erkannt werden (VwGH 4.6.1986, 84/13/0290). Das Vorliegen einer solchen erheblichen Härte wurde im vorliegenden Fall aber in keiner Weise näher präzisiert und auch nicht - wie vom Finanzamt zutreffend gefordert - anhand der…
…solche Vorsorge oder verwendet er den für die Nachzahlung bereitgestellten Betrag anderweitig, ohne auf anzuerkennende berechtigte Interessen verweisen zu können, dann kann - sofern eine wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis konkret nicht vorliegt - eine erhebliche Härte, die mit sofortigen oder sofortigen vollen Entrichtung der Abgabe verbunden…
…Der Begünstigungswerber hat die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Stundung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. 1. Zur erheblichen Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung: Im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ist im Zahlungserleichterungsverfahren zu klären, • ob eine schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des…
…Der Begünstigungswerber hat die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Stundung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. 1. Zur erheblichen Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung: Im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ist im Zahlungserleichterungsverfahren zu klären, • ob eine schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des…
…für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintritts aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kämen, die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige volle Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit nicht gefährdet werde. Dabei habe der Abgabepflichtige im Ansuchen die Voraussetzungen für…
…für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintritts aller Voraussetzungen hierzu in Betracht kämen, die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige volle Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit nicht gefährdet werde. Dabei habe der Abgabepflichtige im Ansuchen die Voraussetzungen für…
…Der Begünstigungswerber hat die Voraussetzungen für die Bewilligung einer Stundung aus eigenem Antrieb überzeugend darzulegen und glaubhaft zu machen. 1. Zur erheblichen Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung: Im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ist im Zahlungserleichterungsverfahren zu klären, • ob eine schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des…
…Ansuchen erfassten Abgaben zusammengefasst verbuchte Abgaben miteinbezogen werden. Die erhebliche Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung ist m Rahmen einer Einzelfallbetrachtung ist im Zahlungserleichterungsverfahren zu klären. Dabei ist zu beurteilen, ob eine schwere Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Dispositionsfähigkeit des Abgabenschuldners vorliegt und ob die angespannte wirtschaftliche…
…Die Abgaben- (Finanzstraf-)Behörde kann von der ihr eingeräumten Befugnis, eine Zahlungserleichterung zu gewähren, daher nur dann Gebrauch machen, wenn die Voraussetzungen der erheblichen Härte in der sofortigen oder vollen Entrichtung der Abgabe (Strafe) und die Nichtgefährdung der Einbringlichkeit erfüllt sind. Zunächst ist darauf hinzuweisen…
…für den Fall des bereits erfolgten oder späteren Eintritts aller Voraussetzungen hiezu in Betracht kommen, die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige volle Entrichtung mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit nicht gefährdet wird. Dabei hat der Abgabepflichtige im Ansuchen die Voraussetzungen für…
…die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet werden. Ist eines dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal. Die erhebliche Härte der sofortigen oder vollen Entrichtung der Abgaben muss…
…Vorsorge oder verwendet er den für die Nachzahlung bereitgestellten Betrag anderweitig, ohne auf anzuerkennende berechtigte Interessen verweisen zu können, dann kann - sofern eine wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis konkret nicht vorliegt - eine erhebliche Härte, die mit der sofortigen oder mit der sofortigen vollen Entrichtung der…