…Entscheidungsgründe Strittig ist der Werbungskostencharakter von diversen Aufwendungen, die der Berufungswerber (Bw) in seinen Einkommensteuer- (ESt-) Erklärungen für 2006 und 2007 im Zusammenhang mit seinen nichtselbständigen Einkünften als emeritierter Universitätsprofessor geltend gemacht hat. Weiters ist zu klären, ob im Verfahrenszeitraum die Voraussetzungen für die Berücksichtigung…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Abgabepflichtige bezog im Beschwerdezeitraum u.a. neben den Bezügen als emeritierter Universitätsprofessor geringfügige steuerpflichtige Aktivbezüge der Universität in Höhe von 574,12 € für den Zeitraum 1. Jänner bis 15. Februar 2008 und in Höhe…
…der Abgaben bleiben gegenüber den Berufungsvorentscheidungen vom 11. Dezember 2009 unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte in den Jahren 2006 bis 2008 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als emeritierter Universitätsprofessor und erklärte Einkünfte aus selbständiger Arbeit aus einem Lehrauftrag. Die Einnahmen aus dem Lehrauftrag betrugen im…
…G mit Beschluss des Bezirksgerichtes Fünfhaus vom 8.10.2010 eingeantwortet. Im berufungsgegenständlichen Jahr 2005 erzielte der Bw. als emeritierter Universitätsprofessor Pensionseinkünfte. Daneben erzielte er auch Einkünfte aus selbständiger Arbeit iHv € -1.014,43. Im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 machte er…
…Werbungskosten nur dann vorliegen, wenn sie zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen getätigt würden. Ein emeritierter Universitätsprofessor erhalte Bezüge aus einem früheren Dienstverhältnis. Es bestehe keine Verpflichtung zur Erbringung von Dienstleistungen (zB Forschung) mehr. Die Bezüge erhalte er unabhängig davon, ob er eine Tätigkeit…
…14 Purkersdorf vom 8. Oktober 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) ist emeritierter Universitätsprofessor und hält am Institut für Stahlbau an der Technischen Universität Wien (TU) Lehrveranstaltungen ab. Aus dieser Lehrtätigkeit…
…neben den Bezügen als emeritierter Universitätsprofessor für XX der B-Universität geringfügige steuerpflichtige Aktivbezüge in Höhe von 308,73€ dieser Universität sowie steuerpflichtige Bezüge als wissenschaftlicher Projektmitarbeiter in Höhe von 19.228,56 € der A-Universität. Infolge Nichteinlangens der Einkommensteuererklärung 2011 erfolgte eine Schätzung…
…da der Bf. sich als emeritierter Universitätsprofessor öfters zu Vorträgen im Ausland befinde und die zugestellte Post deshalb sein Sohn P-1 übernehme und ihm per Kopie auf dem E-Mail-Wege oder per WhatsApp zukommen lasse, wodurch er erst bei Erfüllung des Nachsendeauftrages durch…
… UFS 16.10.2013, RV/0086-S/13). Auch nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17.12.1998, 97/15/0011, stellen die Bezüge eines emeritierten Universitätsprofessors (ebenso wie Pensionen der Bediensteten der Gebietskörperschaften, Hinweis Hofstätter/Reichel, § 25 EStG 1988 Tz 5) Bezüge aus einem…
… UFS 16.10.2013, RV/0086-S/13). Auch nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 17.12.1998, 97/15/0011, stellen die Bezüge eines emeritierten Universitätsprofessors (ebenso wie Pensionen der Bediensteten der Gebietskörperschaften, Hinweis Hofstätter/Reichel, § 25 EStG 1988 Tz 5) Bezüge aus einem…
…Diese Tätigkeit werde unentgeltlich wahrgenommen. Das Finanzamt erließ mit 21. Dezember 2012 eine abweisende Berufungsvorentscheidung und argumentierte, zwischen den Aufwendungen eines emeritierten Universitätsprofessors und den Emeritenbezügen bestünde kein steuerrechtlich anzuerkennender wirtschaftlicher Zusammenhang. Er erhalte seine Bezüge unabhängig davon, ob er eine Tätigkeit ausübt oder nicht…
…Gutschriften festgesetzt wurden: 2014: - 457 Euro 2015: - 457 Euro 2016: - 438 Euro. In der Begründung wurde auf die Beschwerdevorentscheidung betreffend das Jahr 2013 verwiesen. Darin wurde ausgeführt, dass Werbungskosten eines emeritierten Universitätsprofessors nicht absetzbar seien. Zuwendungen (Spenden) an Institutionen, die nicht dem begünstigten Empfängerkreis gem…
…Es ist daher nicht verständlich, warum er für sein Einkommen mit dem er auch Verpflichtungen übernimmt, keine Werbungskosten absetzen dürfte. Die Situation ist vergleichbar mit emeritierten Universitätsprofessoren, die ebenfalls die Werbungskosten geltend machen dürfen." II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Der am Geb.Dat…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Sachverhalt: Der Bf. ist ein emeritierter, aus dieser (früheren) Tätigkeit Pensionszahlungen des BS (BS) iSd § 25 Abs. 1 Z 3 lit. a Einkommensteuergesetz (EStG) 1988 beziehender, Universitätsprofessor, und übt seit Jahren, so auch in den hier verfahrensgegenständlichen Veranlagungsjahren 2010…
…Aussagen auf das gegenständliche Beschwerdeverfahren zu übertragen, weil auch die für das Beschwerdeverfahren maßgebende Bestimmung des § 104 Abs. 2 UG emeritierten Universitätsprofessoren lediglich ein Recht einräumt, ihre Forschungs- und Lehrtätigkeit fortzusetzen. Dem Beschwerdeführer flossen seine Bezüge unabhängig davon zu, ob er die geltend gemachten Aufwendungen…
…20 (inkl. Werbungskosten von € 3.018,90, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte). Die Einnahmen der emeritierten Universitätsprofessorin aus selbständiger Arbeit resultierten der Einnahmen-Ausgaben- Rechnung im Sinne des § 4 Abs. 3 EStG 1988 zufolge aus Arbeiten für den ORF Wien (€ 18), Veranstaltungs…
…Gründen nicht an seinem österreichischen Wohnsitz unterbringen könne, wies ebenfalls in diese Richtung, zumal bei ihm als emeritiertem Universitätsprofessor eine jedenfalls engere Beziehung zum Ort seiner langjährigen Berufsausübung anzunehmen ist, als zu dem verfahrensgegenständlichen Wohnsitz in Österreich, wo er sich verschiedentlich bei einer seiner Töchter…
…Gründen nicht an seinem österreichischen Wohnsitz unterbringen könne, wies ebenfalls in diese Richtung, zumal bei ihm als emeritiertem Universitätsprofessor eine jedenfalls engere Beziehung zum Ort seiner langjährigen Berufsausübung anzunehmen ist, als zu dem verfahrensgegenständlichen Wohnsitz in Österreich, wo er sich verschiedentlich bei einer seiner Töchter…
…ist daher, dass die Aufwendungen in einem klar erkennbaren Zusammenhang mit einer außerbetrieblichen Einkunftsart stehen (vgl. Quantschnigg, Zehn Grundsatzthesen zum Werbungskostenbegriff, RdW 1992, S 384ff). Auch der Verwaltungsgerichtshof geht beispielsweise in seinem einen emeritierten Universitätsprofessor betreffenden Erkenntnis vom 17. Dezember 1998, 97/15/0011, davon…
…Forschung und Lehre gebe es regelmäßig keine Beauftragung zu konkreten Forschungstätigkeiten durch Rektor oder Senat, und zwar weder für aktive, noch für emeritierte Universitätsprofessoren. Während ihn bis zur Emeritierung eine Lehr- und Forschungsverpflichtung getroffen habe, unterliege er mit Emeritierung nur mehr einer - unverändert freien - Forschungsverpflichtung…