…verrechnen sind, zu diesem Zeitpunkt einnahmenerhöhend aufzulösen sind. Eine frühere freiwillige Auflösung ist nicht zulässig (Doralt: Einkommensteuergesetz, Kommentar, Band II, Tz 197 zu § 28, S 57). Da bis zum 31. Dezember 1999 steuerfreie Beträge in Höhe von 686.167 S nicht zu verrechnen waren, sind…
…862,00 (= S 46.443,00 lt. Erstbescheid abzüglich Differenz des Privatanteils von S 6.581,00). Der Berufung ist daher in diesem Punkt - wie schon in der Berufungsvorentscheidung vom 14. Oktober 1998 - Folge zu geben. 2) steuerfreie Beträge: a) Bis zum Strukturanpassungsgesetz 1996…
…sei somit rechtswidrig. Eine Auflösung der steuerfreien Beträge sei demnach spätestens in den Jahren 1990 bis 1995 durchzuführen gewesen, also im jeweiligen Jahr, in dem diese gebildet worden seien. Eine Nachholung der versäumten Auflösung von steuerfreien Beträgen im Jahr 1999 sei aus Gründen des Nachholverbotes…
…der Antrag gestellt, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung um den Betrag von 1,073.998,18 S zu kürzen. In der Berufung wird weiters darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Verpflichtung zur Auflösung von steuerfreien Beträgen eine Verfassungsgerichtshofbeschwerde anhängig sei und angeregt, aus verwaltungsökonomischen Gründen…
…sind, sind zu diesem Zeitpunkt einnahmenerhöhend aufzulösen (§ 116 Abs 5 Z 3 EStG 1988). Um die Nachversteuerung der steuerfreien Beträge zu unterdrücken, müssen also Instandsetzungs- oder Herstellungsaufwendungen iSd §§ 3-5 MRG in Gebäuden des Steuerpflichtigen, die zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dienen…
… 188 BAO für das Jahr 1999 wurde die durch die Auflösung des Betrages von S 28.811 bedingte Erhöhung der Einkünfte für das Jahr 1999 folgendermaßen begründet: | " | Aufgrund der amtsbekannten Daten ist folgender Fehler im BP-Bericht ersichtlich: | | Richtige Mietzinsrücklage 1…
…habe. Es werde daher von den Bw. die Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide für die Jahre 1997, 1998 und 1999 beantragt und geltend gemacht, dass jene gemäß § 28 Abs. 5 EStG 1988 den Anteilen hinzugerechneten Einkünfte durch Auflösung steuerfreier Beträge auf die Jahre 1997…
…ursprünglichen Prognoserechnung zum Einen auf einen erhöhten Ansatz für „Eigennutzung“ sowie zum Anderen auf eine behauptete „Eigenvermietung“ zurückzuführen ist. Dass eine allfällige „Eigennutzung“ für Zwecke der Beurteilung der Ertragsfähigkeit der Tätigkeit nicht einnahmenerhöhend berücksichtigt werden kann, wurde bereits oben dargelegt. Was die von den Bf…
…der Berechnung nicht (zugunsten des Bw.) einnahmenerhöhend erfasst wurden und zusätzliche Ausgaben für außergewöhnliche Belastungen (§ 34 EStG) in den Jahren 1986 bis 1990 nicht (zulasten des Bw.) einnahmenmindernd zum Tragen gekommen sind. Da von den Streitparteien dazu keine konkreten Beträge genannt oder Beweisanträge erhoben wurden…
…deutschen Betriebsvermögen halten, eine Erhöhung des Stammkapitals von S 700.000,- auf S 2,000.000,- vor, wobei hiezu der bilanziell ausgewiesene Gewinnvortrag herangezogen wird, so ist dieser Vorgang gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG in Österreich von der Einkommensbesteuerung befreit. Die Zuteilung der…
41.3.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1383: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003). Ausgenommen die Erhöhung bezieht…
Erfolgt bei einer inländischen GesmbH eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln, so führt die damit verbundene Zuteilung von Freianteilen für die Gesellschafter zu steuerbaren, gemäß § 3 Abs. 1 Z. 29 EStG gleichzeitig aber steuerfreien Einkünften. Die Steuerfreiheit kommt nicht nur den österreichischen, sondern auch den ausländischen Gesellschaftern…
33a.6 Berechnung der Steuer Rz 1241l: Die Einkommensteuer ist bei beschränkter Steuerpflicht gemäß § 33 Abs. 1 EStG 1988 zu berechnen. Folgende Absetzbeträge können nur bei Einkünften zur Anwendung kommen, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen, und bleiben im Falle einer Veranlagung erhalten (§ 102 Abs. 3 EStG…
40.2.4 Erhöhung der Bemessungsgrundlage Rz 1330: Wird bei einem Rechtsträger eine Erhöhung der prämienbegünstigten Bemessungsgrundlage beantragt, muss der Abgabepflichtige beim Rechtsträger eine neue Abgabenerklärung abgeben, ausgenommen die Erhöhung bezieht sich auf eine Indexanpassung (§ 8 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl…
…den Monat Februar 2002 beträgt 300 Euro (Lohnsteuerbemessungsgrundlage), der nach dem Tarif zu versteuernde Teil der freiwilligen Abfertigung beträgt 1.500 Euro. Auf den Betrag von 1.800 Euro ist die Monatstabelle anzuwenden. Der Lohnzettel ist für den Zeitraum vom 1. Jänner 2002 bis 3…
…908a: Sind im Einkommen nichtselbständige Einkünfte enthalten, unabhängig davon, ob diese einer Lohnsteuerabzugspflicht unterliegen oder nicht, ist von den (anderen) nicht lohnsteuerpflichtigen Einkünften ein Veranlagungsfreibetrag bis zu 730 Euro in der Veranlagung abzuziehen (gemäß § 39 Abs. 5 EStG 1988). Dieser Freibetrag vermindert sich um jenen…
…Die Erhöhungsbeträge werden ab Beginn des Kalenderjahres wirksam, ab dem die maßgeblichen Voraussetzungen zu Jahresbeginn bestanden haben. Rz 1312: Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Erhöhungsbeträgen nicht mehr gegeben, hat dies der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats dem Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe im Wege…
…nicht berücksichtigt werden; daher sollen sowohl die Bildung als auch die Auflösung einer Rückstellung für Mitarbeitergewinnbeteiligungen für die Berechnung der Grenze außer Betracht bleiben. Da Kreditinstitute spezifischen Rechnungslegungsbestimmungen unterliegen und das EBIT bei bestimmten Geschäftsmodellen (klassisches Bankgeschäft) nicht aussagekräftig ist, können Kreditinstitute aufgrund von § 3…
…540 Euro auf 86 Euro gilt für Überstunden, die ab 1monatlich]). Jänner 2009 geleistet werden. In den Kalenderjahren 2024 und 2025 sind Zuschläge für Überstunden, die ab dem 1. Jänner 2024 geleistet werden, für die ersten 18 Überstunden im Monat bis zu 200 Euro steuerfrei.
…nach Abzug der auf die sonstigen Bezüge entfallenden Sozialversicherungsbeiträge und des Freibetrages von 620 Euro der feste Steuersatz (6%) zur Anwendung. Rz 1064: Ist das Jahressechstel (bzw. Jahreszwölftel) zum Zeitpunkt der ersten Sonderzahlung unter der Freigrenze (siehe Rz 1055a), bleiben die sonstigen Bezüge (vorerst) steuerfrei…