…Verwirklichung eines grundsteuerrechtlich (Anm., richtig: grunderwerbsteuerrechtlich) begünstigten Zweckes unter Beachtung des § 2 Abs 3 GrEStG nur auf einzelnen Teilflächen in einheitlicher Beurteilung des ganzen Erwerbsvorganges zu untersuchen sei, ob der begünstigte Zweck als aufgegeben oder noch aufrechterhalten anzusehen sei. Hierbei werde auf das wertmäßige Überwiegen…
…als einheitliches annimmt oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 18. Juni 2002, 2001/16/0437). Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist Gegenleistung auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges…
…als einheitliches annimmt oder nur insgesamt annehmen kann (VwGH vom 18. Juni 2002, 2001/16/0437). Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH ist Gegenleistung auch alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das unbebaute Grundstück aufwenden muss. Für die abgabenrechtliche Beurteilung eines Erwerbsvorganges…
…Zug zu erfolgen. Auch der Vertragsrücktritt ist einheitlich in Punkt 4. des Vertrages geregelt. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es nicht zulässig, den Erwerbsvorgang betreffend einer Einheit in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil zu trennen. Wird der Tatbestand der Grunderwerbsteuerbefreiung nach §3 Abs…
…einerseits und der Erwerb von S. St. andererseits stellen jeweils einen einheitlichen Erwerbsvorgang dar. Nach ständiger Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es nicht zulässig, den Erwerbsvorgang betreffend eine Einheit in einen steuerpflichtigen und einen steuerbefreiten Teil zu trennen. Wird der Tatbestand der Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 3 Abs…
… 5 Abs. 2 Z 1 GrEStG 1987 gehören zur Gegenleistung auch Leistungen, die der Erwerber dem Veräußerer neben der beim Erwerbsvorgang vereinbarten Gegenleistung zusätzlich gewährt. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der Begriff der Gegenleistung im Sinne der §§ 4 und 5 GrEStG 1987 ein grunderwerbsteuerrechtlich…
…Die Firma L-GmbH genieße am Markt einen sehr guten Ruf und somit Vertrauen in ordnungsgemäße Bauführung. Dies seien die Gründe für eine einheitliche Beauftragung des Anbieters gewesen. Die einzelnen Häuser würden sich sowohl in den Innen- als auch in den Außenbereichen deutlich voneinander unterscheiden…
…Die Firma L-GmbH genieße am Markt einen sehr guten Ruf und somit Vertrauen in ordnungsgemäße Bauführung. Dies seien die Gründe für eine einheitliche Beauftragung des Anbieters gewesen. Die einzelnen Häuser würden sich sowohl in den Innen- als auch in den Außenbereichen deutlich voneinander unterscheiden…
…Die Firma L-GmbH genieße am Markt einen sehr guten Ruf und somit Vertrauen in ordnungsgemäße Bauführung. Dies seien die Gründe für eine einheitliche Beauftragung des Anbieters gewesen. Die einzelnen Häuser würden sich sowohl in den Innen- als auch in den Außenbereichen deutlich voneinander unterscheiden…
…Die Firma L-GmbH genieße am Markt einen sehr guten Ruf und somit Vertrauen in ordnungsgemäße Bauführung. Dies seien die Gründe für eine einheitliche Beauftragung des Anbieters gewesen. Die einzelnen Häuser würden sich sowohl in den Innen- als auch in den Außenbereichen deutlich voneinander unterscheiden…
…Die Firma L-GmbH genieße am Markt einen sehr guten Ruf und somit Vertrauen in ordnungsgemäße Bauführung. Dies seien die Gründe für eine einheitliche Beauftragung des Anbieters gewesen. Die einzelnen Häuser würden sich sowohl in den Innen- als auch in den Außenbereichen deutlich voneinander unterscheiden…
…Die Firma L-GmbH genieße am Markt einen sehr guten Ruf und somit Vertrauen in ordnungsgemäße Bauführung. Dies seien die Gründe für eine einheitliche Beauftragung des Anbieters gewesen. Die einzelnen Häuser würden sich sowohl in den Innen- als auch in den Außenbereichen deutlich voneinander unterscheiden…
…Die Firma L-GmbH genieße am Markt einen sehr guten Ruf und somit Vertrauen in ordnungsgemäße Bauführung. Dies seien die Gründe für eine einheitliche Beauftragung des Anbieters gewesen. Die einzelnen Häuser würden sich sowohl in den Innen- als auch in den Außenbereichen deutlich voneinander unterscheiden…
…Die Firma L-GmbH genieße am Markt einen sehr guten Ruf und somit Vertrauen in ordnungsgemäße Bauführung. Dies seien die Gründe für eine einheitliche Beauftragung des Anbieters gewesen. Die einzelnen Häuser würden sich sowohl in den Innen- als auch in den Außenbereichen deutlich voneinander unterscheiden…
…der "beengten" Hofstelle, verbietet sich schon aus rein logischen Erwägungen. Auch hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Fällen, in denen die Gewährung einer grunderwerbsteuerlichen Begünstigung für einen einheitlichen, sowohl begünstigte als auch nicht begünstigte Grundstücke umfassenden, Erwerbsvorgang vom Überwiegen abhängig war (vgl. etwa die Erkenntnisse vom…
…der "beengten" Hofstelle, verbietet sich schon aus rein logischen Erwägungen. Auch hat der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) in Fällen, in denen die Gewährung einer grunderwerbsteuerlichen Begünstigung für einen einheitlichen, sowohl begünstigte als auch nicht begünstigte Grundstücke umfassenden, Erwerbsvorgang vom Überwiegen abhängig war (vgl. etwa die Erkenntnisse vom…
…2018 angemeldet. Das 3-Seiten-Kipperplateu wurde am 07.09.2018 von der Masseverwalterin der GmbH & Co KG gekauft. Von einem einheitlichen Erwerbsvorgang kann vorliegend nicht ausgegangen werden: wiewohl die Versteigerung eines "lebenden Betriebes" in einem Konkursverfahren auch unter die Begrifflichkeit des Betriebserwerbes fallen kann …
…Mai 2008, 2007/16/0019). Zusammengefasst ist festzuhalten, dass der Berufungswerber in einem einzigen und einheitlichen Erwerbsvorgang zivilrechtlich mehrere Grundstücke von Max Muster gekauft hat. Die Motivation für den Erwerb, mag dies in Bezug auf die nicht begünstigten "Nixgü-Dorfer" Grundstücke vielleicht schon fast als…
…Im gegebenen Fall liegt unbestritten eine gemischte Schenkung vor. Dabei handelt es sich im gegebenen Fall ungeachtet der Tatsache, dass mehrere, zu unterschiedlichen Vermögensarten gehörige Grundstücke übergeben wurden, um einen einheitlichen Erwerbsvorgang. Nach § 20 Abs. 1 ErbStG gilt als Erwerb, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist…
…fest. Die Wiederaufnahme wurde damit begründet, dass es sich bei den beiden Verträgen (Übergabs- und Schenkungsvertrag vom 16.1.2002) um einen einheitlichen Erwerbsvorgang handle. Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer nahm das FAG den Verkehrswert der Liegenschaft ausgehend vom einfachen, nicht erhöhten Einheitswert von €…