…Seile, nicht überzogen oder nur verzinkt, mit einer Querschnittsabmessung von mehr als 3 mm bis 12 mm, aus Stahl") in den in den aufgezählten Warenanmeldungen erklärten Mengen (Anzahl der Trommeln, Brutto-und Nettogewicht, Laufmeter) gem. Art.201 Abs.1 lit.a und Abs.3 Zollkodex…
…und somit dieses offensichtlich als durchaus seriös eingestuft habe. Außerdem habe selbst die Außenprüfung der Zollbehörde im Jahr 2002 den mit Bulgarien erklärten Warenursprung nicht beanstandet und damit entweder selbst geirrt oder eine entsprechende "Warnung" unterlassen. Seitens der Bf werde allerdings nunmehr in Ansehung der…
…dem Ort entstanden, an dem sich die Ware aufgrund der Feststellungen zu dem am weitesten zurückliegenden Zeitpunkt, für den das Bestehen der Zollschuld nachgewiesen werden kann, befand. Gemäß Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs. 1)…
…wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs. 1), und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Abs. 2). Zollschuldner nach Abs. 3 leg.cit. sind zum einen die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen…
…eine Ware nach der Gestellung ohne Zollanmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren vom Amtsplatz bzw. vom zugelassenen Warenort weggebracht, entsteht die Zollschuld nach Art. 203 Abs. 1 ZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. Gem. Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware…
…eine Ware nach der Gestellung ohne Zollanmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren vom Amtsplatz bzw. vom zugelassenen Warenort weggebracht, entsteht die Zollschuld nach Art. 203 Abs. 1 ZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. Gem. Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware…
…eine Ware nach der Gestellung ohne Zollanmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren vom Amtsplatz bzw. vom zugelassenen Warenort weggebracht, entsteht die Zollschuld nach Art. 203 Abs. 1 ZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. Gem. Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware…
…eine Ware nach der Gestellung ohne Zollanmeldung zur Überführung in ein Zollverfahren vom Amtsplatz bzw. vom zugelassenen Warenort weggebracht, entsteht die Zollschuld nach Art. 203 Abs. 1 ZK wegen Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung. Gem. Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware…
…Abs. 1 ZK entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Gemäß Abs. 2 der vorgenannten Bestimmung entsteht die Zollschuld in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird. Die vorgenannten Bestimmungen gelten weiters gemäß § 2 Abs. 1…
…Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs.1), und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Abs.2). Zollschuldner nach dieser Bestimmung sind zum einen die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat…
…Österreichischen Gebrauchszolltarifs und der Erläuterungen zum Zolltarif um gebrauchte Fahrzeuge zur Personenbeförderung der Warennummer 8703 handle und nicht um Sammlungsstücke von historischem Wert. Gemäß Art. 201 Abs. 1 Buchstabe a ZK enstehe eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware in den zollrechtlich freien Verkehr übergeführt werde…
…bei solchen Tathandlungen immer wieder beobachteten Verhaltensweise: die konkludente Erklärung, keine einfuhrzollpflichtige Waren mitzuführen durch die Benützung des "Grünkanals", bei der Zollkontrolle die zunächst leugnende Erklärung über im Zollausland erworbene einfuhrzollpflichtige Waren, die Transportart des Tragens der nicht ihm gehörenden, besonders wertvollen Uhr am Handgelenk…
…wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs. 1), und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Abs. 2). Zollschuldner nach Abs. 3 leg.cit. sind zum einen die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen…
…Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs. 1), und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Abs. 2). Zollschuldner nach dieser Bestimmung sind zum einen die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen hat…
…dass sie Waren - wenn auch aus persönlicher Not heraus - an Personen weiterverkauft hat. Welches Motiv den Verkäufen zugrunde lag, ist aber im ggstl. Fall völlig unbedeutend, es kommt nur darauf an, ob die Berufungswerberin über einfuhrzollpflichtige, zollhängige Waren vorschriftswidrig so verfügt hat, als wären sie…
…dem Ort entstanden, an dem sich die Ware aufgrund der Feststellungen zu dem am weitesten zurückliegenden Zeitpunkt, für den das Bestehen der Zollschuld nachgewiesen werden kann, befand. Gemäß Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs. 1)…
…der Abgabepflichtige sei eigenen Angaben zufolge im Zeitraum Februar 2003 über ein unbesetztes Zollamt in der Nähe von Hohenems aus dem Drittstaat Schweiz kommend in das Zollgebiet der Europäischen Union eingereist. Dabei habe er vorschriftswidrig eine einfuhrzollpflichtige Ware, nämlich ein unverzolltes Fahrzeug der Marke Jaguar…
…dem Ort entstanden, an dem sich die Ware aufgrund der Feststellungen zu dem am weitesten zurückliegenden Zeitpunkt, für den das Bestehen der Zollschuld nachgewiesen werden kann, befand. Gemäß Art. 203 Zollkodex entsteht eine Einfuhrzollschuld, wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Abs. 1)…
…wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Absatz 1), und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Absatz 2). Zollschuldner nach Absatz 3 leg. cit. sind zum einen die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen…
…wenn eine einfuhrzollpflichtige Ware der zollamtliche Überwachung entzogen wird (Absatz 1), und zwar in dem Zeitpunkt, in dem die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen wird (Absatz 2). Zollschuldner nach Absatz 3 leg. cit. sind zum einen die Person, welche die Ware der zollamtlichen Überwachung entzogen…