…KStG 1988 zurück und verwirklicht in diesem Jahr den Entnahmetatbestand. Rz 32: Sollte die Frage der Rechtzeitigkeit der Vorlage strittig sein, bestehen keine Bedenken, bis zur Klärung vom Fortbestehen einer eigennützigen Privatstiftung im Sinne des § 13 Abs. 1 KStG 1988 auszugehen und entsprechende Veranlagungsbescheide gemäß …
2.11 Privatstiftungen (§ 5 Z 11 und § 13 KStG 1988) Rz 278: Zur Teilsteuerbefreiung von eigen- oder gemischtnützigen Privatstiftungen siehe StiftR 2009 Rz 43 bis Rz 47.
…Siehe auch KStR 2001 Rz 342. Rz 145: Entspricht die Privatstiftung von der Errichtung an nicht den gesetzlichen Voraussetzungen des § 4 Abs. 11 Z 1 EStG 1988, ist sie bei Vorliegen der in § 13 Abs. 1 KStG 1988 genannten Voraussetzungen als eigennützige Privatstiftung zu behandeln…
Transferiert ein US-Staatsbürger sein Vermögen nach Österreich, um es hier in eine (eigennützige) Privatstiftung einzubringen, wobei er selbst auch Begünstigter dieser Privatstiftung ist, dann unterliegen die von der Privatstiftung bezogenen Kapitalerträge nach Maßgabe des § 13 Abs. 2 KStG 1988 keiner Besteuerung; erst bei Zuwendung…
…Bei der Bw. (eigennützige Privatstiftung) wurde vom 8. September bis zum 28. September 2004 eine Betriebsprüfung durchgeführt. Der Prüfer stellte folgendes fest: (a) Die Bw. sei lt. Stiftungsurkunde vom 11. Oktober 2000 nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) von den Stiftern MF, JF und AH gegründet worden…
…vom 14. Mai 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 15. April 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine eigennützige Privatstiftung, gegründet mit Stiftungsurkunde vom 12.2.1996. Zweck der…
…März 2003 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 14. März 2003 betreffend Körperschaftsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Körperschaftsteuer wird mit 1.405,71 € festgesetzt. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin ist eine eigennützige Privatstiftung, gegründet mit Stiftungsurkunde vom 5.2.1996…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin, eine eigennützige Privatstiftung, wurde mit Stiftungsurkunde vom 22.10.1993 von G gegründet. Im Rahmen einer bei der Beschwerdeführerin durchgeführten abgabenrechtlichen Prüfung (Zeitraum 2004 bis 2006) und Nachschau (Zeitraum 1/2007 bis 4/2008) wurde…
…Er vertrat die Ansicht, Schuldner der Kapitalertragsteuer (KESt) zu sein, da die Privatstiftung die KESt abgeführt habe. Die Zuwendung an den Bw. durch die Privatstiftung, die eine eigennützige Privatstiftung sei, sei eine unmittelbare Förderung der Kunst. Mit der Zuwendung sei der Ankauf eines Konzertflügels ermöglicht…
…7 DBA Schweiz die Schweiz das Besteuerungsrecht hatte. Zum anderen wurden die betreffenden Steuerberatungskosten vom Finanzamt als Betriebsausgaben - und nicht wie von der Bw. geltend gemacht als Sonderausgaben - qualifiziert. Die Bw. ist als eigennützige Privatstiftung gemäß § 5 Z 11 KStG 1988, BGBl.Nr. 401/1988…
…Konsequenz. Die Schlussfolgerung, wonach die Privatstiftung aufgrund der "Personenbezogenheit" eine "mehr oder weniger ausgeprägte Ähnlichkeit mit einer Beteiligungsstruktur" aufweise berücksichtige nicht, dass die PS bereits eine außerbetriebliche eigennützige Privatstiftung nach dem PSG sei. Eine Privatstiftung weise eo ipso eine außerbetriebliche Sphäre auf (§ 13 KStG). Diese…
…wie sie nach der nF möglich ist. 3.6. Rechtsfolgen der Anwendung der neuen Fassung Nach der hier relevanten nF des § 13 Abs. 2 KStG 1988 sind "eigennützige" Privatstiftungen mit ausländischen Beteiligungserträgen im Sinne des § 10 Abs. 1 KStG 1988 befreit, wenn kein Anwendungsfall des …
…einem wesentlich späteren Zeitpunkt ausgeschütteten Kapitalerträgen konnten somit bei eigennützigen Privatstiftungen beachtliche Steuerstundungseffekte erzielt werden (vgl. Achatz/Kirchmayr, a.a.O., § 13, Rz. 149). Die Einführung der Zwischensteuer mit 12,5% mit BBG 2001 diente somit dem Zweck, die für eigennützige Privatstiftungen bestehenden steuerlichen Begünstigungen…
…unterteilen: 1.2.1.1 Eigennützige Privatstiftungen Rz 4: Sie sind unbeschränkt steuerpflichtig, soweit sie nicht gemäß § 5 Z 11 KStG 1988 von der unbeschränkten Steuerpflicht ausgenommen sind (Rz 140 bis Rz 182). 1.2.1.2 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Privatstiftungen Rz 5: Sie…
…10 Abs. 2 DBA Luxemburg - Verlegung des Ortes der Geschäftsleitung einer luxemburgischen S.A.R.L. 1.5.1. Sachverhalt Eine österreichische eigennützige Privatstiftung (PS) ist Eigentümerin einer im November 2006 gegründeten luxemburgischen S.A.R.L. Die Beteiligung der PS betrug ursprünglich 51%, die…
…Z 2 EStG 1988 dar, sofern sie nicht einer betrieblichen Einkunftsart zuzurechnen sind bzw. Substanzauszahlungen darstellen. Zuwendungen von gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienenden Körperschaften sind bei der empfangenden eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftung, sofern sie ins Privatvermögen einmalig erfolgen, nicht steuerbar, andernfalls unter Umständen als…
…Tag beantragte das Finanzamt Klagenfurt die Abweisung der Beschwerde. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Die Beschwerdeführerin ist eine eigennützige Privatstiftung, die ihre Stiftungsurkunde und ihre Stiftungszusatzurkunde der belangten Behörde offen gelegt hat. Die Beschwerdeführerin erklärte im Jahr 2013 inländische Einkünfte gemäß § 13 Abs…
3.5 Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen 3.5.1 Allgemeines Rz 129: Sparkassen- und Versicherungsvereinsstiftungen sind eigennützige Privatstiftungen, auf die daher die vorstehenden Ausführungen anzuwenden sind. 3.5.2 Folgen der Umwandlung einer anteilsverwaltenden Sparkasse bzw. eines anteilsverwaltenden Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit § 13 Abs. 5 KStG 1988…
…11 EStG 1988 von der Kapitalertragsteuer befreit. 3.2.3.3 Ausländische Beteiligungserträge 3.2.3.3.1 Rechtslage bis zum BBG 2009 Rz 42: Für Zuflüsse von ausländischen Beteiligungserträgen bis zum 17.06.2009 (Inkrafttreten des BBG 2009) gilt: Die eigennützige Privatstiftung ist nach …
…daher liegt keine betriebliche Privatstiftung vor. Rz 156: Die Eigenschaft als Unternehmenszweckförderungsstiftung ist auch dann nicht gegeben, wenn die Stiftung als Konzernstiftung eine reine Holdingstiftung ist. In diesem Fall liegt keine betriebliche, sondern eine eigennützige Stiftung vor. Rz 157: Begünstigte einer Unternehmenszweckförderungsstiftung können nach den…