…ist ein Wohnsitz im Sinne des § 26 Abs. 1 BAO. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man dann, wenn zB ein Ehegatte aufgrund eherechtlicher Bestimmungen (siehe § 90 Abs. 1 ABGB) in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft…
…August erstellt worden und sei dort wunschgemäß wieder der Bf. als Käufer eingesetzt worden. Für die Weiterschenkung von Grundstück 2 hätte es nur eherechtliche Gründe, aber keine steuer- oder gebührenrechtliche Überlegungen gegeben. Die Auftragserteilung zur Errichtung des Schenkungsvertrages II sei aus grundbuchstechnischen Gründen erst unmittelbar…
…Die Letztversion des Kaufvertrages sei am 6. August erstellt worden und sei dort wunschgemäß wieder BR als Käufer eingesetzt worden. Für die Weiterschenkung von Grundstück 2 hätte es nur eherechtliche Gründe, aber keine steuer- oder gebührenrechtliche Überlegungen gegeben. Die Auftragserteilung zur Errichtung des Schenkungsvertrages II…
…ist festzustellen: Im durchzuführenden Berufungsverfahren kann die Beurteilung, ob bzw. in welcher Höhe die Schenkungssteuerschuld entstanden ist, nur eine sein, der die Bestimmungen des Schenkungssteuerrechtes 1955 (ErbStG), zugrunde liegen. Gemäß § 12 Abs.1 Z 2 ErbStG ist der, für die Beurteilung der Steuerschuld maßgebliche, Zeitpunkt…
…dh. dass im Hinblick auf die eherechtliche Verpflichtung zur gemeinsamen Wohnsitznahme so lange von einem Wohnsitz im steuerlichen Sinne (nämlich aufgrund des Beibehaltens und Benutzens der Räumlichkeiten im Einfamilienhaus an der Adresse "R-Straße zz, Gd Z" auch wenn die Nutzung nur am Wochenende erfolgt…
…26 BAO dar. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man u.a. dann, wenn ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden, dass Ehegatten einen…
…nicht erfolgt ist. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man u.a. dann, wenn ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden, dass Ehegatten einen…
…das er jederzeit für den eigenen Wohnbedarf nutzen habe können, sei von einem inländischen Wohnsitz auszugehen, denn ein Ehemann habe aufgrund eherechtlicher Bestimmungen seinen Wohnsitz am Wohnsitz des anderen Ehepartners (= abgeleiteter Wohnsitz) (vgl UFSW 20. Oktober 2009, RV/1127W/09). Zu den Ausführungen im…
…wird als ausreichend angesehen. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man dann, wenn zB ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden, dass Ehegatten einen…
…08.1999). Zum Zeitpunkt der Ehescheidung verfügten beide Ehegatten über einen quotenmäßigen Miteigentumsanteil von je 50%. Im Sinne der eherechtlichen Bestimmungen über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens bedurfte es wie bei den Ersparnissen keiner Aufteilungsregelung. Es sei der ausdrückliche Wunsch der Bf. gewesen, in Zukunft…
…über eine Wohnung wird als ausreichend angesehen. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man dann, wenn zB ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden…
…verfügt. Auch eine abgeleitete Verfügungsmacht über eine Wohnung wird als ausreichend angesehen. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man etwa bei Ehegatten, die aufgrund eherechtlicher Bestimmungen in der ehelichen Wohnung wohnberechtigt sind. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden, dass Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz dort haben…
…einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man u.a. dann, wenn ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden, dass Ehegatten einen gemeinsamen Wohnsitz dort haben…
…26 BAO dar. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man u.a. dann, wenn ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden, dass Ehegatten einen…
…über eine Wohnung wird als ausreichend angesehen. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man dann, wenn zB ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden…
…26 BAO dar. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man u.a. dann, wenn ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden, dass Ehegatten einen…
…von ihrem fortbestehenden Wohnrecht ausgegangen ist, liegt auf der Hand, ergab sich ein solches ja, ebenso wie für den Bw, auf Grund eherechtlicher Bestimmungen (§ 90 Abs. 1 ABGB) aus der aufrechten Ehe. Der Bw hat ferner, laut Aussage der NN, während seiner Auslandstätigkeit für die…
…Sinne des § 26 BAO. Von einem abgeleiteten Wohnsitz spricht man dann, wenn zB ein Ehegatte auf Grund eherechtlicher Bestimmungen in der Wohnung des anderen Ehegatten zum Wohnen berechtigt ist, was auf eine eheliche Wohnung zutrifft. Bei aufrechter Ehe kann davon ausgegangen werden, dass Ehegatten einen…
…rechtlichen Beurteilung überhaupt nicht eingegangen wäre. Gerade im vorliegenden Fall wäre - im Hinblick auf die eherechtlichen Verfehlungen sowie die strafrechtlich relevanten Handlungen des Geschäftsführers - eine genaue Betrachtung des subjektiven Tatelementes umso wichtiger. Zum objektiven Element müsse eine subjektive Tatseite hinzutreten. Die subjektive Komponente der verdeckten…
…Punkte) ist zuerst der Parteiwille bei Abschluss dieses Vertrages, sodann erst die gesetzliche Regelung maßgeblich. Die getroffenen Vereinbarungen bleiben auch bei Änderung der gesetzlichen Bestimmungen über das eheliche Güterrecht in Kraft. Mit Bescheid vom 28. November 2012 hat das GVG dem Bf betreffend dieses…