…dass in Fällen, in denen als Folge einer Betriebseröffnung in den Jahren 2002 oder 2003 kein vollständiger tatsächlicher Vergleichszeitraum von drei Wirtschaftsjahren vorliege, die Inanspruchnahme einer Investitionszuwachsprämie mangels Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen eines effektiven Vergleichszeitraumes nicht in Betracht komme. Weiters werde in Rz 8223 EStR…
…als Basis, ergebe dies eine Verzinsung von 8,5%. Der Zinssatz für mindestens zweijährig gebundene Spareinlagen habe im Vergleichszeitraum bei etwa 2,8% (EU-Durchschnitt) gelegen. Die Miete sei daher sicherlich fremdüblich gewesen. Dieser Mietvertrag habe auch ab dem Jahr 2004 Überschüsse gebracht. In diesem…
…nicht zu rechtfertigen. Hinzuweisen sei auch darauf, dass die in den Einkommensteuerrichtlinien (Rz 8223) vertretene Auffassung, dass für neu gegründete Unternehmen grundsätzlich die Investitionszuwachsprämie mangels Vorliegens eines effektiven Vergleichszeitraumes nicht in Betracht komme, im Gesetz nicht gedeckt sei. Das Gesetz enthalte hinsichtlich von Neugründungen keine…
PV: Dem ist nicht zuzustimmen, weil eine effektive Diskriminierung anhand der bezahlten Steuern und Abgaben gegenüber dem Konzessionär gemäß § 14 vorliegt. Der Konzessionär gemäß § 14, der VLTs anbietet, ist ausschließlich als Vergleichsmaßstab aus europa- und verfassungsrechtlicher Sicht heranzuziehen. Die Automaten aus dem Spielbankbetrieb sind nicht…
…dass Glücksspielabgabepflicht von 30% zur Anwendung kommt, stellt jener Betrag, den der Konzessionär im Vergleichszeitraum zu bezahlenden geringeren Glücksspielabgaben bzw. Vergnügungssteuern eine verbotene Beihilfe iSd Art 107 AEUV dar. FAGVG: Selbst wenn dies eine verbotene Beihilfe darstellen würde, so hat dies keine Auswirkung auf die…
…erklärt der Beschwerdeführer, man habe versucht, glaubhaft die Haftung auf jenen Betrag zu reduzieren, der aus einer effektiven Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes gegenüber anderen Gläubigern resultiere. Das Finanzamt habe sich jedoch nicht mit dieser Darstellung auseinandergesetzt. Das Kassabuch könne nicht mehr vorgelegt werden, weil es verloren…
…erklärt der Beschwerdeführer, man habe versucht, glaubhaft die Haftung auf jenen Betrag zu reduzieren, der aus einer effektiven Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes gegenüber anderen Gläubigern resultiere. Das Finanzamt habe sich jedoch nicht mit dieser Darstellung auseinandergesetzt. Das Kassabuch könne nicht mehr vorgelegt werden, weil es im…
…erklärt der Beschwerdeführer, man habe versucht, glaubhaft die Haftung auf jenen Betrag zu reduzieren, der aus einer effektiven Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes gegenüber anderen Gläubigern resultiere. Das Finanzamt habe sich jedoch nicht mit dieser Darstellung auseinandergesetzt. Das Kassabuch könne nicht mehr vorgelegt werden, weil es im…
…erklärt der Beschwerdeführer, man habe versucht, glaubhaft die Haftung auf jenen Betrag zu reduzieren, der aus einer effektiven Gläubigerbenachteiligung des Finanzamtes gegenüber anderen Gläubigern resultiere. Das Finanzamt habe sich jedoch nicht mit dieser Darstellung auseinandergesetzt. Das Kassabuch könne nicht mehr vorgelegt werden, weil es verloren…
…der bei Fälligkeit nicht vollständig hätte beglichen werden können, aber wieder mittels Ratenansuchen abgestottert worden wäre. Der Saldo der Burgenländischen Gebietskrankenkasse wäre daher im Vergleichszeitraum Juli bis November 2001 nicht abgesunken, sondern sogar angestiegen, womit keinerlei Gläubigerbegünstigung vorliegen könne. Der offene Saldo Löhne und Gehälter…
…Insofern dürfte ein klarer Verrechnungspreisverstoß vorliegen, der zu Recht zu einer Gewinnkorrektur seitens der deutschen Finanzbehörde und damit auch zu einer effektiven wirtschaftlichen Doppelbesteuerung führte. Die deutsche Betriebsprüfung hat daher keine willkürliche Korrektur der Verrechnungspreise vorgenommen. Den Ausführungen im Antrag auf Gegenberichtigung sowie in der…
…& Co KG. Anschaffungen und Herstellungen im Vergleichszeitraum wurden damit - gedeckt durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (VwGH 19.12.2006, 2006/15/0275) - für die Berechnung der IZP nicht berücksichtigt. Die Berufungswerberin verfügt über eine Gewerbeberechtigung für die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit ## Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Verkehr…
…1999 in Vergleich mit 7-9/2000bereits in der Berufung dargestellt worden. Es ergäbe sich im Vergleich zwischen 1999 und 2000eine gewaltige Umsatzverschiebung. Der Gesamtumsatz habe im Zeitraum 7-9/1999 insgesamt nur ATS 2,992.362, jedoch im Vergleichzeitraum 2000ATS 6,241.237,-- betragen…
1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…
…500.000 Euro als Gegenleistung bezahlt. Die Differenz zwischen dem Erwerbspreis von 3.500.000 Euro und dem aktivierten Beteiligungsansatz von 3.242.540,14 Euro in Höhe von 257.459,86 Euro führe somit effektiv zu einer "Teilwertabschreibung. Dieser Betrag entspreche in Summe dem…
1.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren Rz 57: Als Vergleichsmethode wird jene zu wählen sein, die die größtmögliche Vergleichbarkeitssicherheit bietet. Denn das Wesen des Fremdvergleichs besteht in einer Ableitung der Preise für konzerninterne Geschäfte aus den Preisen vergleichbarer Fremdgeschäfte. Um Fremdgeschäfte als ausreichend vergleichbar…
3.1.1.2 Ausländische Einkünfte Rz 353: Auf Grund des in § 7 Abs. 2 KStG 1988 verankerten Welteinkommensprinzips sind ausländische Einkünfte einer unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaft grundsätzlich in die Einkommensermittlung miteinzubeziehen. Der Vermeidung von Mehrfachbesteuerungen solcher Einkünfte dienen einerseits Maßnahmen gemäß § 48 BAO, § 48 BAOdie…
24.2.426.2.4 Liquidationszeitraum Rz 1431: Der Einkommensermittlungszeitraum weicht nach § 19 Abs. 3 KStG 1988 vom normalen Besteuerungszeitraum ab. Durch die Auflösung stiller Reserven anlässlich der Aufgabe tritt nämlich eine steuererhöhende Wirkung (Besteuerungsspitze) ein, die insoweit entschärft wird, als § 19 KStG 1988 eine…
4.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts Rz 234: Bei Körperschaften des öffentlichen Rechtes besteht ein Vergütungsanspruch ebenfalls nur für "Betriebe" im Sinne der Energiesteuerrichtlinie, im Wesentlichen somit für ihre Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 2 KStG 1988 (siehe KStR 20012013 Rz…
…Absetzung (=kurz Afa) sei nicht haltbar, da der Gesetzgeber, wenn er dies gewollt hätte, nicht Wirtschaftsjahre, sondern Kalenderjahre als Vergleichszeiträume normiert hätte. Der Gesetzgeber habe im § 108e Abs. 3 EStG 19888 eine präzise Anweisung gegeben und dabei bewusst, zufällige Ergebnisse und Ungleichbehandlungen in Kauf genommen…