…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit…
…die Bf habe die Wohnung direkt an die Tochter weiter gegeben, sodass der Veräußerer seine ursprünglich freie Verfügungsmacht über das Objekt nicht wiedererlangt habe. Es liege sohin keine echte Rückgängigmachung iSd GrEStG vor. In der dagegen fristgerecht erhobenen Berufung, nunmehr Beschwerde, wird im Wesentlichen eingewendet…
…Miteigentümer wird. Abschließend wird festgehalten, dass alle übrigen Vertragsbestimmungen (= des Kaufvertrages vom 23. August 2005) unverändert aufrecht bleiben. Das Finanzamt hat davon ausgehend, dass keine echte Rückgängigmachung iSd § 17 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl. 1987/309 idgF, sondern vielmehr eine Weitergabe seitens der Söhne vorliege, diesbezüglich…
…Miteigentümer wird. Abschließend wird festgehalten, dass alle übrigen Vertragsbestimmungen (= des Kaufvertrages vom 23. August 2005) unverändert aufrecht bleiben. Das Finanzamt hat davon ausgehend, dass keine echte Rückgängigmachung iSd § 17 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl. 1987/309 idgF, sondern vielmehr eine Weitergabe seitens der Söhne vorliege, diesbezüglich…
…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit…
…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit…
…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung nicht wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit…
…verdichtete) Absichten zu besteuern. Ist der Erwerbsvorgang fehlgeschlagen und wird er wieder rückgängig gemacht, erweist sich seine vorgängige Besteuerung eben als unbegründet. Eine "echte Rückgängigmachung" liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH nur vor, wenn sie ordnungsgemäß in ernsthafter Absicht bewirkt wird (Arnold/Bodis, GrEStG Kommentar…
…des Kaufvertrages vom 23. August 2005) unverändert aufrecht bleiben. Laut beigebrachter Abgabenerklärung Gre 1 betreffend den hälftigen Liegenschaftserwerb von der "Verkäuferin M" beträgt der Kaufpreis € 97.500. Das Finanzamt hat davon ausgehend, dass keine echte Rückgängigmachung iSd § 17 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), BGBl. 1987/309 idgF…
…wird." Mit Bescheid vom 22. Mai 2001 wurde über diesen Antrag auf Herabsetzung der Grunderwerbsteuer abweislich abgesprochen. Die Begründung lautete wie folgt: " Da eine echte Rückgängigmachung im Sinne des § 17 GrEStG nicht vorliegt, sondern diese vielmehr nur formell erfolgt ist (1. Die Aufhebungsvereinbarung wurde nach…
…auf "Rückerstattung der Grunderwerbsteuer" ab mit folgender Begründung: "Da durch die Weitergabe der Wohnung an Ihre Tochter das wirtschaftliche Ergebnis des Kaufvertrages vom 1.8.2002 nicht vollständig beseitigt wurde, handelt es sich bei der Aufhebung des Rechtsgeschäftes um keine echte Rückgängigmachung. Die Bestimmungen des …
…der Grunderwerbssteuer abzuweisen gewesen." Beschwerdevorentscheidung Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.3.2020 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Die Begründung hat folgenden Inhalt: "Nach Ansicht des Finanzamtes, liegt eine echte Rückgängigmachung im gegenständlichen Fall nicht vor. Offensichtlich war bereits vor Auflösung des Kaufvertrages vereinbart…
…den "Antrag gemäß § 17 GrEStG von Frau BF vom 09.07.2015 betreffend Vereinbarung über die Aufhebung des Kaufvertrages vom 08.11.2013 und 26.11.2013" mit der Begründung ab, dass eine echte Rückgängigmachung im Sinne des § 17 GrEStG nicht vorliege. Da der Magistrat…
…Frau S.B. (Ehegattin des Käufers) weitergegeben wird (siehe Erf. Nr. Z3/2012). In diesem Fall liegt keine echte Rückgängigmachung iSd GrESt- Gesetzes vor, denn der Veräußerer erlangt nicht mehr jene freie Verfügungsmacht über das Grundstück, das er vor Veräußerung an Hr. G.B. innehatte…
…Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit, ein für ihn erfüllbares neues Verpflichtungsgeschäft nach seinem Belieben und nach seinen Vorstellungen abzuschließen, zurückerhält. Erfolgte die Rückgängigmachung des Kaufvertrages nur…
…wird." Mit Bescheid vom 22. Mai 2001 wurde über diesen Antrag auf Herabsetzung der Grunderwerbsteuer abweislich abgesprochen. Die Begründung lautete wie folgt: " Da eine echte Rückgängigmachung im Sinne des § 17 GrEStG nicht vorliegt, sondern diese vielmehr nur formell erfolgt ist (1. Die Aufhebungsvereinbarung wurde nach…
…wird, die durch diesen Vertrag begründete Verfügungsmöglichkeit aber weiterhin beim Erwerber verbleibt und der Verkäufer seine ursprüngliche, freie Rechtsstellung wiedererlangt. Eine echte Rückgängigmachung liegt nach ständiger Rechtsprechung des VwGH daher nur vor, wenn der Veräußerer die ihm ursprünglich als Eigentümer der Liegenschaft zustehende Möglichkeit, ein…
…ob durch die am 18. Mai 2006 unterfertigte Aufhebungsvereinbarung die Verkäuferin ihre ursprüngliche Rechtsstellung und damit ihre (freie) Verfügungsmacht über das in Frage stehende Verkaufsobjekt wiedererlangt hatte und damit ein echte Rückgängigmachung des Erwerbsvorganges (Kauf -Anwartschaftsvertrag vom 10. Juli 2003) vorliegt. Ausgehend vom eingangs beschriebenen…
…Die nach § 17 GrEStG erforderliche echte Rückgängigmachung bzw. Erlangung der vollen Verfügungsgewalt durch die Verkäuferin sei nicht erfolgt. Vielmehr sei der Wille der Ehegatten zum gemeinsamen Erwerb nie aufgegeben worden und habe nur wegen der grundverkehrsrechtlichen Bestimmungen der grundbücherliche Erwerb durch den Bw alleine erfolgen…
…konnte und damit eine echte Rückgängigmachung des gegenständlichen Erwerbsvorganges vorliegt, wenn mit neuem Kaufvertrag, ebenfalls vom 22. November 2002 und wieder zum gleichen Preis die Bw. und Herr E.Ö. nunmehr gemeinsam je zur Hälfte die Liegenschaft wieder erwarben. Die Rückgängigmachung des Vertrages erfolgte somit…