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04 1482/13-IV/4/00Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass04 1482/13-IV/4/0003.05.2000

…Z 6 des Ergebnisprotokolls über österreichisch-deutsche Verständigungsgespräche vom 7. Juni 1991 und EAS 1543). (Abschnitt A Pkt. 4 des Ergebnisprotokolls vom 3. März 2000). 5 Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models Produziert ein österreichisches Unternehmen für deutsche Auftraggeber Modeschauen in Deutschland…

EAS 1548Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 104/12-IV/4/9927.10.1999

Produziert ein österreichisches Unternehmen für deutsche Auftraggeber Modeschauen, dann sind die aus dieser Tätigkeit erzielten gewerblichen Einkünfte des österreichischen Unternehmens gemäß Artikel 4 DBA-Deutschland in Deutschland von der Besteuerung zu entlasten. Wenn die deutsche Steuerverwaltung das österreichische Unternehmen für die an die Models gezahlten…

2021-0.412.101Sammelerlass zur Aufhebung einzelner abgestimmter Auslegungsfragen zum DBA-Deutschland
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.412.10117.06.2021

…1482/13-IV/4/00, AÖF Nr. 103/2000, betreffend "Renten aus einem deutschen Lebensversicherungsvertrag", "Inländische Produktion deutscher Modeschauen mit österreichischen und ausländischen Models", "Grenzgänger-Geschäftsführer bei einer deutschen GmbH", "Sondervergütungen von einer Immobilien-KEG", "Manpower-Leasing von Österreich nach Deutschland", "Erlöse aus der Liquidation…

EAS 959Beschäftigung deutscher, italienischer, kroatischer und slowenischer Models
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftH 191/1-IV/4/9608.11.1996

…1987) ist zu ersehen, dass grundsätzlich alle Auftritte von Personen in der Öffentlichkeit, die zu Unterhaltungszwecken erfolgen, von Artikel 17 erfasst werden." Auf Grund des Artikels 17 DBA-Italien unterliegen daher die an italienische Models für Modeschauauftritte gezahlten Vergütungen der inländischen Abzugsbesteuerung gemäß § 99 EStG; …

EAS 762Honorare an ausländische Mannequins und Dressmen
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftK 3544/2/1-IV/4/9521.11.1995

  Vergütungen an ausländische Mannequins und Dressmen, die im Rahmen von Werkverträgen bei Modeschauen mit Unterhaltungswert (Vorführungen auf Bühne mit Musik und Beleuchtung) in Österreich gezahlt werden, unterliegen dem Steuerabzug gem. § 99 Abs. 1 Z 1 EStG und fallen in dieser Eigenschaft auch unter die…

UFSW RV/2560-W/08Kein Sonderausgabenabzug für auf die erwachsene Tochter entfallenden Krankenversicherungsprämienanteil
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2008

…und Verkaufskonzepte, soweit diese ausschließlich in Wien stattfinden. Weiters dient es auch für Kollektionszusammenstellungen und Vorbereitungen für Modeschauen." Ein Kostenersatz seitens des Arbeitgebers erfolge nicht. "Da die Nutzung dieses Ateliers für die Erbringung meiner Tätigkeit notwendig ist, stellen die Kosten für mich Werbungskosten dar. Auf…

EStR 2000 Rz 7936–795030.1.5.3 Unbewegliches Vermögen
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…3 EStG 1988). Beispiel: Der in Deutschland ansässiger Inhaber einer deutschen Maschinenfabrik erwirbt in Österreich ein Mietwohngrundstück, das als Betriebserholungsheim für die Mitarbeiter seines Betriebes genutzt wird und daher zum notwendigen Betriebsvermögen der Maschinenfabrik zählt. Dieses Gebäude stellt daher inländisches Betriebsvermögen des deutschen Gewerbebetriebes dar…

UFSW RV/1242-W/05Schätzung der Besteuerungsgrundlagen wegen Vorliegens von Aufzeichnungsmängeln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.07.2007Teil 1/2

…Stellungnahme führt der Prüfer näher aus, dass der Bw in der Zeit von 18. August bis 31. Oktober 2000 vom deutschen Unternehmen "Y GmbH - AS Fitness Products" Sportnahrung eingekauft habe. Die letzte Zahlung sei am 6. Dezember 2000 überwiesen worden. Weiters weist der Prüfer darauf…

EAS 614Modeschauen als "Unterhaltungsdarbietungen"
geltende FassungEAS-AuskünfteEAS-AuskunftB 2656/2/1-IV/4/9512.04.1995

In Österreich abgehaltene Modeschauen, die von Musikeinlagen und anderen Darbietungen begleitet sind, stellen Unterhaltungsdarbietungen im Sinn des § 99 Abs. 1 Z. 1 EStG dar; der Unterhaltungscharakter solcher Modeschauen geht nach Auffassung des BM für Finanzen nicht dadurch verloren, dass mit dieser Veranstaltung Werbezwecke verbunden sind…